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Wehrdienstverweigerung von Zeit- und Berufssoldaten?

gefragt von demosthenesdemosthenes am 16.06.2007 um 9:31 Uhr

Diese Nachricht zum Thema "Spätverweigerung" fand ich eben im Internet:

Die meisten Spätverweigerer gab es dem Bericht zufolge unter den Wehrpflichtigen.Aber auch 65 Zeitsoldaten und ein Berufssoldat hätten sich zu diesem Schritt entschlossen.

Mir ist zwar klar, dass Wehrpflichtige den "Dienst an der Waffe" verweigern können, aber Zeit- und Berufssoldaten?

Diese Menschen haben sich doch den Beruf eines Soldaten bewusst und freiwillig gewählt - auch die Zeitsoldaten.

Wenn sie dann irgendwann ihren Beruf nicht mehr ausüben wollen - das kommt ja auch in ande-ren Berufen vor - dann können sie doch kündigen und den Beruf wechseln.

Was soll hier eine Wehrdienstverweigerung eigentlich bewirken?


Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. Juni 2007 11:30
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Es gibt auch Menschen, die aus tatsächlichen Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern.

Auch ehemalige Zeit- und Berufssoldaten unterliegen der Wehrpflicht. Als Reserveoffizier z.B. ist man bis zum sechzigsten Lebensjahr wehrpflichtig. Auch gegen seinen Willen kann man zu einer Wehrübung von bis zu zwei Wochen Dauer einberufen werden. Dies bis zu einer Dauer von insgesamt 18 Monaten nach dem aktiven Dienst.

Es nützt also gar nichts, den Beruf zu wechseln.

Eine Dauer von zwei Wochen reicht natürlich nicht aus, um in einen Auslandseinsatz geschickt zu werden. Der echte Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (und eben nicht aus "gewissen" Gründen) handelt jedoch nicht aus persönlicher Feigheit oder Bequemlichkeit, sondern weil er unter keinen Umständen in die Situation kommen will, einen Menschen töten zu müssen; auch theoretisch nicht.

Gerade bei Spätverweigerern ist in der Regel davon auszugehen, daß die Verweigerung wohlüberlegt ist, da diese gesehen haben, in welche Situationen man kommen kann. Auch ändern sich Einstellungen im Laufe des Lebens.

Ich selbst sehe dies für meine eigene Person übrigens anders, aber ich respektiere jeden, der aus echten Gewissensgründen verweigert.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 16. Juni 2007 11:46

@WolfRichter:

Danke für die ausführliche Antwort.

An die auch nach einer Kündigung noch möglichen Wehrübungen hatte ich tatsächlich nicht gedacht - aber mit den maximal zwei Wochen kommt man ja wohl auch kaum nach Afghanistan(?).


anonym
beantwortet von bernhardi am 16. Juni 2007 10:06
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Morgen Demosthenses!

Diese "Soldaten" wollen einen sicheren Job, aber bloss nicht in einen Auslandseinsatz. Du musst es dir so vorstellen, die Jungs/Mädels kommen zum Bund und absolvieren dort ihre Grundausbildung, danach arbeiten sie als Mechaniker, Tankwart, LKW Fahrer usw., dh. viele von ihnen arbeiten nicht mit Waffe auf der Schulter, die hatten sie vielleicht schon Jahre nicht mehr in der Hand. Dann kommen sie nach Hause und dort liegt der Einsatzbefehl für einen 9 monatigen Afgahnistan Einsatz! Was dann kommt steht ja in deiner Frage!

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 16. Juni 2007 11:25

@bernhard:

Danke, genauso hatte ich mir das auch vorgestellt, bin mir allerdings nicht klar darüber, was eine solche "Verweigerung" eigentlich bewirkt.

Braucht er dann nicht nach Afghanistan?

Wird er bei vollen Bezügen freigestellt?

Wird er abgemahnt oder fliegt er raus?

Ausserdem arbeiten Mechaniker ja wohl auch in Afghanistan nicht mit der "Waffe in der Hand".

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 16. Juni 2007 11:38

Nach Afghanistan muß er dann nicht, aber er wird entlassen. Gekürzte Bezüge erhält er je nach Status und bereits in den Streitkräften verbrachter Zeit für eine Übergangsfrist. Danach gegebenenfalls Hartz IV.

Übrigens arbeiten auch Mechaniker in Afghanistan "mit der Waffe in der Hand"; ich war da.


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