Hallo !
Ich habe gestern meinen Musterungsbescheid bekommen mit dem Fragenbogen und den ganzen Kram ! Jetzt steht für mich aber ganz klar fest: Ich verweigere.
Wann soll ich also meinen Antrag auf Verweigerung abschicken ? Nach der Musterung oder gleich mit dem Fragebogen zurück senden ?
Kennt sich da einer aus ?
mfg
Philipp
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Du must erst die Musterung abwarten. Denn dort wird erst festgestellt, ob Du wehrdiensttauglich bist oder nicht.
Um die Musterung kommst Du also nicht herum.
Bei der Musterung wird Dir das Ergebnis mitgeteilt, danach kannst - soweit erforderlich - Deinen Antrag direkt dort abgeben.
Noch bevor Du in die Kaserne einrücken mußt !
Darauf wäre ich also nicht gekommen !
Hast aber Glück gehabt das ich Dir diese kostenlose Antwort erteilt habe. Aber so bin ich !
regideur am 14. Juni 2009 14:22 Selbst dann ist es noch nicht zu spät!

Das kannst Du gleich machen.
Volker13 am 14. Juni 2009 14:25 Das ist Blödsinn. Die Behörde kann ohne Musterung nicht darüber entscheiden. Denn auch für den alternativen Zivildienst gilt die Tauglichkeit nach dem Wehrpflichtgesetz.
regideur am 14. Juni 2009 16:07 Deswegen kann er doch schon verweigern.
Musterung abwarten, vllt. ist er gar nicht wehrdienstfähig, also untauglich, und muss damit auch keinen Ersatzdienst leisten... http://www.aga-macht-gaga.de/musterung-bundeswehr.html

am besten so schnell wie möglich! Noch besser allerding du gehst zum Bund wie es sich gehört!
Ok gut ! Das hat mir weiter geholfen !
Nicht zwingend. Ich habe damals mein Ergebnis auch erst einige Wochen nach der Musterung per Post zugeschickt bekommen. Aber den Antrag kannst du, wie Volker13 schon erwähnt hat, mitnehmen und bei Bedarf auch dort abgeben...