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Wehrdienstverweigerung abschicken, nur wann ?

gefragt von FliPPiFliPPi am 14.06.2009 um 14:20 Uhr

Hallo !

Ich habe gestern meinen Musterungsbescheid bekommen mit dem Fragenbogen und den ganzen Kram ! Jetzt steht für mich aber ganz klar fest: Ich verweigere.

Wann soll ich also meinen Antrag auf Verweigerung abschicken ? Nach der Musterung oder gleich mit dem Fragebogen zurück senden ?

Kennt sich da einer aus ?

mfg

Philipp


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 14. Juni 2009 14:24
1x
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Du must erst die Musterung abwarten. Denn dort wird erst festgestellt, ob Du wehrdiensttauglich bist oder nicht.

Um die Musterung kommst Du also nicht herum.

Bei der Musterung wird Dir das Ergebnis mitgeteilt, danach kannst - soweit erforderlich - Deinen Antrag direkt dort abgeben.

Kommentar von Simple_avatar1smallFliPPi am 14. Juni 2009 14:25

Ok gut ! Das hat mir weiter geholfen !

Kommentar von Bruchpilot1982 am 15. Juni 2009 17:59

Nicht zwingend. Ich habe damals mein Ergebnis auch erst einige Wochen nach der Musterung per Post zugeschickt bekommen. Aber den Antrag kannst du, wie Volker13 schon erwähnt hat, mitnehmen und bei Bedarf auch dort abgeben...


anonym
beantwortet von frugivore am 14. Juni 2009 14:21
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Noch bevor Du in die Kaserne einrücken mußt !

Kommentar von Simple_avatar1smallFliPPi am 14. Juni 2009 14:22

Darauf wäre ich also nicht gekommen !

Kommentar von frugivore am 14. Juni 2009 14:27

Hast aber Glück gehabt das ich Dir diese kostenlose Antwort erteilt habe. Aber so bin ich !

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 14. Juni 2009 14:22

Selbst dann ist es noch nicht zu spät!


regideur
beantwortet von regideur am 14. Juni 2009 14:22
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Das kannst Du gleich machen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 14. Juni 2009 14:25

Das ist Blödsinn. Die Behörde kann ohne Musterung nicht darüber entscheiden. Denn auch für den alternativen Zivildienst gilt die Tauglichkeit nach dem Wehrpflichtgesetz.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 14. Juni 2009 16:07

Deswegen kann er doch schon verweigern.

Kommentar von Chrischiii am 15. Juni 2009 13:40

Musterung abwarten, vllt. ist er gar nicht wehrdienstfähig, also untauglich, und muss damit auch keinen Ersatzdienst leisten... http://www.aga-macht-gaga.de/musterung-bundeswehr.html


Vicmaster
beantwortet von Vicmaster am 14. Juni 2009 14:23
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am besten so schnell wie möglich! Noch besser allerding du gehst zum Bund wie es sich gehört!


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