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Wehrdienstverweigerung abgelehnt! gründe unschlüssig

gefragt von Derbuhman am 25.10.2008 um 19:07 Uhr

hallo,

Im Sommer wurde ich vom zuständigen kreiswehrersatzamt zur Musterung geladen. Dort habe ich dann gleich mündlich verweigert. Mir wurde gesagt dass ichinnerhalb der nächten paar wochen Dann Einen Lebenslauf undmiene gründe schicken sollte. Damit habee ich mir kurz zeit gelassen, biss dan ein Schrieben kam, dass ich ncoh 4 Wochen dafür zeit habe (3.9.2008). Ic ahbe einen tag danach dann di entsprechenden unterlagen (Lebenslauf, Beufung auf Grundrecht und meine persönliche Gründe) Abgeschickt. hierfür habe ich auch einen Zeugen. Nun bekahm ich heute einen brief, dass mein Erbitten um Wehrdienstverweigerung abgelehnt wurde, da Unterlagen fehlen würde (§ Abs 2 satz 3 des KDVG).Aber ich habe ja alles hingeschickt. Das Bedeudet entweder bei der Post oder im mt ist etwasverloren gegangen. Gerade beid er Post wäre es das Erste mal.

nun habe ich einen Monat zeit einspruch einzulegen. Was gehört nach eurer Meinung jetzt in so einen Einspruch mit rein?

Viele Grüße und schonmal danke.


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bitmap
beantwortet von bitmap am 25. Oktober 2008 19:17
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''Er muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes enthalten. 3Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen oder innerhalb eines Monats dem Bundesamt einzureichen.''

http://kuerzer.de/VLCZYQf3R


Liberator
beantwortet von Liberator am 25. Oktober 2008 19:08
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Ich hatte diesen Fall neulich auch, dass die Unterlagen nicht vollständig waren. Der Grund dafür war auch die Unschlüssigkeit der Begründung.

Ich habe denen dann nochmal ganz klar geschildert das ich den Kriegsdienst verweigern möchte und druntergeschrieben, dass der Text von mir ist und keine Kopie aus dem Internet.

Hat geklappt!


LuckyLuke87
beantwortet von LuckyLuke87 am 25. Oktober 2008 19:08
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OMG, das wäre doch nicht das erste mal bei der POST...! außerderm: sowas wichtiges schickt man mit per einschreiben...

Kommentar von 0bacda12b34fde47a7dccc02d806f90asmallLiberator am 25. Oktober 2008 19:09

stimmt - schick es per einschreiben mit rückschein zum bundesamt für zivildienst!

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 25. Oktober 2008 19:12

Nicht zum Bundesamt für Zivildienst sondern zum örtlich zuständigen Kreiswehrersatzamt. Würde man es nach Köln schicken, würde sich das Durcheinander noch verschlimmern.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 25. Oktober 2008 19:09
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Vor allem die fehlenden papiere...!!Was soll da eigentlich fehlen???Untermauer deine Aussage nochmal..dass du dich auf jeden Fall weigern wirst eine Waffe anzufassen...


jobo22
beantwortet von jobo22 am 25. Oktober 2008 19:10
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Stelle klar, dass die Unterlagen abgeschickt worden sind. Lass denen nocheinmal alle Unterlagen zukommen. Sei froh, dass wir 2008 haben. Inzwischen wollen die niemanden mehr, der sich ausdrücklich wehrt...

Kommentar von Derbuhman am 25. Oktober 2008 19:15

habe letztens einen berricht gesehen , dass sie groß probleme haben wehrdienstpflichtige zu bekommen unter anderem wegen dem unberechtigten und schon verlorenen kriegseisatz in Afghanistan. Viele hätten wohl Angst, dass es irgendwann ehisst, dass nicht nur freiwillige dort hin müssen.


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