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Wehrdienstbefreiung wegen 2 Geschwister abgelehnt: lohnt sich ein wiederspruch?

gefragt von Spike89Spike89 am 11.06.2009 um 18:41 Uhr

hallo ich wollte vom wehrdienst befreit werden da ich 2 geschwister habe, die diesen bereits geleistet haben und ich demnach nicht mehr verpflichtet wäre.

nunja, hab denen das so geschrieben woraufhin diese dann antworteten, dass ich ihnen dafür geburtsurkunden und wehr/zivieldienstbescheinigungen meiner geschwister zusenden solle.

jedoch habe ich zu den beiden überhaupt keinen kontakt mehr und keine ahnung wo die z.Z. leben (meine eltern auch nicht) wesshalb ich keine möglichkeiten hatte an die beiden ranzukommen.

so in etwa (nur etwas ausführlicher) habe ich das dann auch dem kreiswehrersatzamt geschrieben, woraufhin diese meinen antrag abgelehnt haben mit der begründung, dass ich nicht alle erforderlichen unterlagen abgegeben habe und das zu meinem nachteil gewertet werden müsse. die gründe seien hierfür egal.

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recht x 35.253 Bundeswehr x 1.242 Wehrdienst x 225 Verweigerung x 40 Wehrdienstverweigerung x 8 Wehrdienstbefreiung x 1

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 12. Juni 2009 07:42
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Wenn deine Geschwister ihren Wehrdienst abgeleistet haben, sind sie auch im System mit ihrer Personenkennziffer registriert. Anhand von Namen und Geburtsdaten lässt sich das sehr einfach überprüfen.

Wie Volker13 beschrieben hat, Einspruch einlegen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 11. Juni 2009 23:15
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Das KWEA arbeitet nicht korrekt. Widerspruch einlegen und die Namen und Geburtsdaten der Geschwister angeben.

Ggf. noch einmal bei der gemeinde/ Stadtverwaltung in der Wehrerfassungsbhörde nachfragen..

Das KWEA hat die Daten ohnehin.Das Wehrpflichtgesetz sieht diesbezüglich keine Beweispflicht, sondern nur die Galaubhaftmachung vor.

Kommentar von Chrischiii am 12. Juni 2009 11:28

Wie gesagt, KWEA müsste die Daten eigentlich haben, Namen und Geburtsdaten müssten dafür ausreichen. Anhand derer können die ersten Stellen der PK erkannt werden.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 11. Juni 2009 18:48
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Beweisen musst du das schon. Haben nicht vielleicht deine Eltern noch irgendwelche Unterlagen darüber? Meine Ma hat in dem Alter noch viel für mich aufbewahrt, auch Zeugnisse und so


Jolly
beantwortet von Jolly am 11. Juni 2009 18:43
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Wenn du es nicht belegen kannst werden sie dich auch nicht befreien.


MantaDhivehi
beantwortet von MantaDhivehi am 11. Juni 2009 18:42
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ohne die papiere seh ich da keine chance, bzw. habt ihr kein familienbuch, da müsste des doch auch drinstehen...

Kommentar von A5158e50b1fd783cefa5f14de08b643csmallSpike89 am 11. Juni 2009 18:45

familienbuch? sagt mir grad garnichts. da würd ja denk ich auch nicht drin stehen ob die beiden den dienst geleistet haben..

Kommentar von 51493d578ccd3d1273d12dea70016e72smallMantaDhivehi am 11. Juni 2009 18:47

ne aber des es die gibt, und des kreiswehrersatzamt hat normalerweise die daten wer wehrdienst geleistet hat......

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 11. Juni 2009 18:48

Buch der Familie bekommen alle verheirateten Paare vom Standesbeamten,darin befinden sich Geburtsurkunden und Kopien Meldebescheinigungen und und und...Frag Deine Eltern!

Kommentar von 51493d578ccd3d1273d12dea70016e72smallMantaDhivehi am 11. Juni 2009 18:55

danke das dus noch ausführlicher erklärt hast^^


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 11. Juni 2009 18:42
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Sorry aber Du bist in der Beweispflicht.....

Kommentar von A5158e50b1fd783cefa5f14de08b643csmallSpike89 am 11. Juni 2009 18:47

hmmm, unfair! - kann ja schließlich nichts dafür


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