Frage von lister 02.03.2010

wehnert&kollegen

  • Antwort von Andreascomputer 03.03.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hi, auf dem Bescheid steht ganz genau WIE und WO und WIE LANGE Du WAS dagegen unternehmen kannst. Das nennt sich dann Rechtsbehelfsbelehrung. Wichtig ist das Zustelldatum. Ab DANN laufen sämtliche Fristen.

  • Antwort von zathor 02.03.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    maßgeblich ist das Zustellungsdatum. Damit beginnt die Widerspruchsfrist von 14 Tagen, also am besten heute noch per Einschreiben den Widerspruch absenden. Dann passt es.

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!