Mein Sohn wird nächste Woche 17 Jahre. Er meint nun, dass er erst um 2:00 Uhr zu Hause sein muss. Bisher durfte er bis 0:00 Uhr raus. Wie verhalt ich mich? Was sagt das Jugenschutzgesetz (Hessen)?

Soweit ich weiß, dürfen Kinder zwischen 16 und 18 bis 0.00 Uhr raus. 2.00 Uhr! Das hätte er wohl gerne! :)
ein kind bis 16 jahre darf gesetzlich bis 22:00 uhr raus, und ab 16 bis 18 bis 00:00 uhr, das ist halt gesetzlich aber was du selbst raus machts ist deine sache und deine verantwortung
Unter 18 darf man nur bis 22:00 Uhr. Sagt das Jugendschutzgesetz.
nein, ab 16 bis 00:00

''Was sagt das Jugenschutzgesetz (Hessen)?''
-> http://www.bundesrecht.juris.de/juschg/ ... und es gilt nicht nur in Hessen.
bitmap am 28. Februar 2009 21:39 P.S. zum ''raus'' im Sinne von ''auf der Straße rumlungern'' oder ''durch die Stadt ziehen'' sagt das JuschG übrigens gar nichts. Man beachte dass dort der Aufenthalt in bestimmten Verantstaltungen und an betimmten Orten geregelt ist!
Bella73 am 28. Februar 2009 21:49 Stimmt, hab grade nachgelesen. Ist ja schwachsinnig! Irgendwo rumgammeln dürfen sie also rund um die Uhr! Bloß in Lokale dürfen sie nur bis 24.00 Uhr. Höchst seltsam! verwundertmitdemKopfschüttel
bitmap am 28. Februar 2009 21:54 Na ja, hier in D rechne ich mal noch mit der Vernunft und dem Verantwortungsgefühl der Eltern. Bei mir gabs sowas zwar noch nicht als ich jugendlich war, aber wir haben noch auf Vati und Mutti gehört. denharmlosbravenBlickaufsetz
;-)
Bella73 am 28. Februar 2009 21:57 Stimmt, ich bin auch immer brav mit dem letzten Bus heimgefahren (Nachtbus gabs ja nicht). jajawirBravenmüssenzusammenhalten :)

Das Jugendschutzgesetz ist nicht mal fuer 0:00 h. Du hast Aufsichtspflicht und wenn ihm was passiert, dann kannst Du eventuell herangezogen werden.

... vielen Dank; den Link finde ich richtig gut. Schönes Wochenende
in Bayern ist es laut Gesetz bis 0.00 erlaubt
Nellina am 28. Februar 2009 21:32 aber er darf sich in keinem Lokal aufhalten! Da ab 16 Jahren nur bis 22.00

eigentlich müsste er um Mitternacht daheim sein, wenn ich da richtig liege

Er soll schon für sich selbst verantwortlich sein können...dabei lernt er am meisten...hoffentlich weiß er immer, was er macht^^

http://media.time4teen.de/uebersicht_jugendschutzgesetz.pdf Ich habe auf die Schnelle nur NRW gefunden, aber ich glaube, das gilt auch so für Hessen. <Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person längstens bis 24 Uhr>
das jugendschutzgesetz sagt 00:00 aber ich mit meinen 15 darf mich von zuhause aus länger in der stadt/den club rumtreiben... darunter hat meien notenschnitt auch nicht gelitten..
Also noch ist es so, dass die Eltern bestimmen wielange ihre Kinder weggehen... und Kind ist man in Deutschland (strenggenommen) bis zum 18. Geburtstag!

Er darf lt. Gesetz nur bis 22:00 Uhr raus
bitmap am 28. Februar 2009 21:35 Wo steht da was über ''raus'' (ganz allgemein)?

normal jugendliche unter 18 bis 0.00 aber ich war auch schon mit 17 bis fünf uhr morgens in der disco
... das hätte ich auf keinen Fall akzeptiert; wir Eltern haben nämlich eine Fürsorgepflicht... !!!

Gesetz hin oder her. Da er noch nicht volljährig ist, hast immernoch Du das letzte Wort. Wenn Du sagst 0:00 Uhr, dann muß er zu der Zeit auch zu Hause sein. ^^
Was verstehst du unter ''raus''?
Na, eben auf die Straße bzw. in diverse Clubs, Diskotheken etc..
Hmmm ... dann solltest du dir das Jugendschutzgesetz doch mal genauer durchlesen. Das regelt nämlich nur den Aufenthalt an bestimmten Orten bzw. auf bestimmten Veranstaltungen ... und nicht einfach nur das ''raus'' im Sinne von ''auf der Straße rumlungern'' oder ''durch die Stadt ziehen''. (link zum Gesetz siehe Antwort von bitmap am 28. Februar 2009 21:32).
Hab ich grad - sh deine Antwort.