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Weggehen mit 17 Jahren

gefragt von Preef2008Preef2008 am 28.02.2009 um 21:30 Uhr

Mein Sohn wird nächste Woche 17 Jahre. Er meint nun, dass er erst um 2:00 Uhr zu Hause sein muss. Bisher durfte er bis 0:00 Uhr raus. Wie verhalt ich mich? Was sagt das Jugenschutzgesetz (Hessen)?


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Bella73
beantwortet von Bella73 am 28. Februar 2009 21:31
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Soweit ich weiß, dürfen Kinder zwischen 16 und 18 bis 0.00 Uhr raus. 2.00 Uhr! Das hätte er wohl gerne! :)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2009 21:40

Was verstehst du unter ''raus''?

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 28. Februar 2009 21:43

Na, eben auf die Straße bzw. in diverse Clubs, Diskotheken etc..

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2009 21:46

Hmmm ... dann solltest du dir das Jugendschutzgesetz doch mal genauer durchlesen. Das regelt nämlich nur den Aufenthalt an bestimmten Orten bzw. auf bestimmten Veranstaltungen ... und nicht einfach nur das ''raus'' im Sinne von ''auf der Straße rumlungern'' oder ''durch die Stadt ziehen''. (link zum Gesetz siehe Antwort von bitmap am 28. Februar 2009 21:32).

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 28. Februar 2009 21:50

Hab ich grad - sh deine Antwort.


nano24
beantwortet von nano24 am 28. Februar 2009 21:32
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ein kind bis 16 jahre darf gesetzlich bis 22:00 uhr raus, und ab 16 bis 18 bis 00:00 uhr, das ist halt gesetzlich aber was du selbst raus machts ist deine sache und deine verantwortung


anonym
beantwortet von gerlin am 28. Februar 2009 21:31
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Unter 18 darf man nur bis 22:00 Uhr. Sagt das Jugendschutzgesetz.

Kommentar von Faultier am 28. Februar 2009 21:32

nein, ab 16 bis 00:00


bitmap
beantwortet von bitmap am 28. Februar 2009 21:32
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''Was sagt das Jugenschutzgesetz (Hessen)?''

-> http://www.bundesrecht.juris.de/juschg/ ... und es gilt nicht nur in Hessen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2009 21:39

P.S. zum ''raus'' im Sinne von ''auf der Straße rumlungern'' oder ''durch die Stadt ziehen'' sagt das JuschG übrigens gar nichts. Man beachte dass dort der Aufenthalt in bestimmten Verantstaltungen und an betimmten Orten geregelt ist!

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 28. Februar 2009 21:49

Stimmt, hab grade nachgelesen. Ist ja schwachsinnig! Irgendwo rumgammeln dürfen sie also rund um die Uhr! Bloß in Lokale dürfen sie nur bis 24.00 Uhr. Höchst seltsam! verwundertmitdemKopfschüttel

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2009 21:54

Na ja, hier in D rechne ich mal noch mit der Vernunft und dem Verantwortungsgefühl der Eltern. Bei mir gabs sowas zwar noch nicht als ich jugendlich war, aber wir haben noch auf Vati und Mutti gehört. denharmlosbravenBlickaufsetz

;-)

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 28. Februar 2009 21:57

Stimmt, ich bin auch immer brav mit dem letzten Bus heimgefahren (Nachtbus gabs ja nicht). jajawirBravenmüssenzusammenhalten :)


Nellina
beantwortet von Nellina am 28. Februar 2009 21:31
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Das Jugendschutzgesetz ist nicht mal fuer 0:00 h. Du hast Aufsichtspflicht und wenn ihm was passiert, dann kannst Du eventuell herangezogen werden.



angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 28. Februar 2009 21:32
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Kommentar von Simple_avatar4smallPreef2008 am 28. Februar 2009 21:39

... vielen Dank; den Link finde ich richtig gut. Schönes Wochenende


anonym
beantwortet von PiceBasti am 28. Februar 2009 21:31
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kp aber ich würde in schon lassen


anonym
beantwortet von lillifee07 am 28. Februar 2009 21:31
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in Bayern ist es laut Gesetz bis 0.00 erlaubt

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 28. Februar 2009 21:32

aber er darf sich in keinem Lokal aufhalten! Da ab 16 Jahren nur bis 22.00


bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 28. Februar 2009 21:31
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eigentlich müsste er um Mitternacht daheim sein, wenn ich da richtig liege


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 28. Februar 2009 21:31
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Er soll schon für sich selbst verantwortlich sein können...dabei lernt er am meisten...hoffentlich weiß er immer, was er macht^^


sanne172
beantwortet von sanne172 am 28. Februar 2009 21:31
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http://media.time4teen.de/uebersicht_jugendschutzgesetz.pdf Ich habe auf die Schnelle nur NRW gefunden, aber ich glaube, das gilt auch so für Hessen. <Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person längstens bis 24 Uhr>


anonym
beantwortet von Faultier am 28. Februar 2009 21:31
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das jugendschutzgesetz sagt 00:00 aber ich mit meinen 15 darf mich von zuhause aus länger in der stadt/den club rumtreiben... darunter hat meien notenschnitt auch nicht gelitten..


anonym
beantwortet von migrowe am 28. Februar 2009 21:31
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Also noch ist es so, dass die Eltern bestimmen wielange ihre Kinder weggehen... und Kind ist man in Deutschland (strenggenommen) bis zum 18. Geburtstag!


cats4life
beantwortet von cats4life am 28. Februar 2009 21:32
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Er darf lt. Gesetz nur bis 22:00 Uhr raus

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2009 21:35

Wo steht da was über ''raus'' (ganz allgemein)?


biva1
beantwortet von biva1 am 28. Februar 2009 21:33
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normal jugendliche unter 18 bis 0.00 aber ich war auch schon mit 17 bis fünf uhr morgens in der disco


Kommentar von Simple_avatar4smallPreef2008 am 28. Februar 2009 21:51

... das hätte ich auf keinen Fall akzeptiert; wir Eltern haben nämlich eine Fürsorgepflicht... !!!


majosandra
beantwortet von majosandra am 28. Februar 2009 22:09
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Gesetz hin oder her. Da er noch nicht volljährig ist, hast immernoch Du das letzte Wort. Wenn Du sagst 0:00 Uhr, dann muß er zu der Zeit auch zu Hause sein. ^^


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