gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wegeunfall und Lohnfortzahlung

gefragt von laramaus4 am 26.03.2009 um 8:27 Uhr

Guten Morgen, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hatte, an dem er KEINE Schuld trägt, wo kann sich dann sein Arbeitgeber das Geld wiederholen, das er ihm für die Lohnfortzahlung (da er einige Tage krankgeschrieben war) gezahlt hat. Bitte nur antworten, wenn ihr es wißt.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Versicherung x 5.641 Personal x 66 Berufsgenossenschaft x 64

anonym
beantwortet von Lissa am 26. März 2009 08:32
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Arbeitnehmer durch einen Dritten arbeitsunfähig verletzt wurde, kann auch der Arbeitgeber seinen Schaden (Entgeltfortzahlungspflicht und Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung) gegen den Schädiger geltend machen. Dabei steht ihm dann gemäß § 6 EFZG ein eigener Schadensersatzanspruch gegen den Dritten zu. Häufiger Anwendungsfall dieses doch oft von Arbeitgebern übersehenen Anspruchs sind Verkehrsunfälle! Auch die Kosten einer notwendigen Ersatzkraft sind von dem Schädiger zu übernehmen. Die Umlagen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Lohnfortzahlungsversicherung sowie für Mutterschaftsleistungen sind jedoch nicht erstattungsfähig.

http://www.juraforum.de/lexikon/Entgeltfortzahlung

Kommentar von laramaus4 am 26. März 2009 08:38

super. danke schön:-)


anonym
beantwortet von mondi23 am 29. März 2009 19:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die Antwort von Lissa ist vollkommen zutreffend! Der Arbeitgeber hat einen eigenen Erstattungsanspruch gegen den Schädiger.


XLloyd
beantwortet von XLloyd am 26. März 2009 08:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Krankmeldung eines AN kann ein AG direkt der Krankenkasse des AN melden und bekommt dann einen Teil der Lohnkosten für die Ausfallzeit von dieser erstattet.

Kommentar von Lissa am 26. März 2009 08:41

Für einen Wegeunfall ist nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft zuständig.

Kommentar von 4c6dedb04cb6db8405065be50c5529aasmallXLloyd am 26. März 2009 08:42

Muss die KK dann nicht die BGN in Regress ziehen?

Kommentar von Lissa am 26. März 2009 08:50

Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, ist die Krankenkasse noch nicht im Spiel.

Es geht ja um die Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber zahlen muss.

Und wenn der Wegeunfall gleich richtig aufgenommen wurde, wurde der Unfallteilnehmer von BG-Ärzten behandelt und alles wird über die BG abgewickelt.

Schwierig ist es in den Fällen, in denen sich erst später herausstellt, dass es Sache der BG war und in denen die Krankenkasse schon geleistet hat.


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 26. März 2009 08:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei der Berufsgenossenschaft.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. März 2009 08:37

Nö.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 26. März 2009 08:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

beim Verursacher bzw. dessen Versicherung...


emser
beantwortet von emser am 26. März 2009 08:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Von der gegnerischen Versicherung.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wegeunfall: Muss die Berufsgenossenschaft neben Krankengeld auch Miete bezahlen?

    Versicherung nach Hausverkauf

    Versicherung ? HANDY?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.