Wegen "Morddrohung" jemanden anzeigen?

6 Antworten

Den Strafbestand "Morddrohung" gibt es als solchen nicht im deutschen Recht. Theoretisch wäre die Frage einer 'Bedrohung' zu klären.

Hier mal was zur Information:

1. Wann macht man sich wegen Bedrohung strafbar?

Der Gesetzeswortlaut von § 241 StGB ist wie folgt:

 Wer einen Menschen mit der Begehung eines
gegen ihn oder eine ihm nahe  stehende Person gerichteten Verbrechens
bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen
einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn
oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

2. Was ist ein Verbrechen?

Der Begriff des Verbrechens ist im Gesetz definiert. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr
bedroht sind.

3. Was sind Voraussetzungen der Strafbarkeit?

Entscheidend ist, ob die ausgesprochene Drohung objektiv den Eindruck der Ernstlichkeit erweckt und ob sie subjektiv von diesem Willen getragen wird.
Unwichtig ist, ob der Bedrohte tatsächlich glaubt, dass der Täter die
Drohung ernst meint. Ob letztendlich eine Verurteilung erfolgt, hängt
von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere sind die beteiligten
Personen und die Umstände zu werten. 4.

Quelle:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-tatbestand-der-bedrohung-stgb_024219.html

So, jetzt kennst du mal den rechtlichen Rahmen.

Von Ernstlichkeit kann man bei eurem Gehabe nun wahrlich nicht ausgehen.

Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich ein normaler Akt der Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.

Auch wenn eigentlich schon Alles gesagt wurde - hier noch ein paar Fakten:

1. Den Straftatbestand "Rufmord" gibt es nicht, also kann deshalb auch keiner eiinen anzeigen.

2. Eine "Bedrohung" kannst Du zwar anzeigen, aber dafür müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Ernsthaftigkeit gegeben sein. Es reicht also nicht aus, zu sagen "Ich bring Dich um". Nur, wenn derjenige z.B. gleichzeitig eine Axt hoch erhoben in der Hand hält, wäre es strafbar.

3. Die "Beleidigung" kannst Du selbstverständlich anzeigen. Allerdings ist das Ganze ein sogenanntes "Privatklage-Delikt", dass zwar die Polizei entgegen nehmen wird. Der Staatsanwalt wird Dir dann allerdings einen Brief schicken, in dem steht, dass Du Dich bitteschön selber ans Gericht wenden sollst.

Das nur in "Kurzfassung" und vereinfacht, also alle "Rechtsverdreher" - bitte nicht meckern ;-)

An Deiner Stelle würde ich würde damit zur Polizei gehen, denn das ist schon jenseits der tolerantesten Toleranzgrenze.

Rufmord hin oder her. Allein eine Morddrohung ist strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

Das wird aber wieder relativiert ausgelegt:

http://www.strafrechtsblogger.de/eine-im-zustand-momentaner-erregung-ausgesprochene-drohung-wie-ich-schlag-dich-tot-genugt-nicht-unbedingt-fur-die-verwirklichung-des-bedrohungstatbestandes-des-241-abs-1-stgb/2012/09/

Für mich heißt das, dass eingeschätzt wird, wie ernst die Bedrohung zu nehmen war.

"Dabei sind in einer Gesamtbewertung alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen."

Das heißt doch, dass jeder Richter das nach Belieben entscheiden kann. Eigentlich eine Nullaussage. In welchem Fall sollten nicht alle Umstände einbezogen werden?

Ach ja er eminte er wüsste durch die internet verbindung und wegen dem fb acc wo wir wohnen ?! Geht das etwa so leicht? Also ist es ja eig schlimmer oder? Ubd sollte sowas berücksichtigt werden?

1. Zurück in den Kindergarten
2. Er wird genausowenig etwas machen wie du
3. Melde ihn einfach bei Facebook und lass dich garnicht auf so nen Blödsinn ein