Meine Vermieterin hat mir zum Einzug das beheben von einigen Mängeln(verzogene Türen, nicht standesgemäß befestigte heizung usw.) in der Wohnung versprochen allerdings nur mündlich. Ich habe allerdings gehört das auch das als (mündlicher) Vertrag gilt. Jetzt wollte ich wissen ob ich fristlos kündigen kann weil die Mängel nicht behoben wurden? Würde mich über eine schnelle antwort freuen!!!
Danke im Vorraus
Diese Mängel rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Was verstehst du unter "nicht standesgemäß befestigte Heizkörper"?
Sind eigentlich auch nicht so gravierend für eine Mietminderung. Verzogene Türen kann man eigentlich nur austauschen.
Setz der Vermieterin einen Termin und kündige ggf. eine Mietminderung von ca. 5% an und wenn sie nichts unternimmt, wohnst du eben günstiger.
geh einmal zur Verbraucherzentrale, dort werden Dir kompetente Mitarbeiter genau sagen, was Du machen musst Deine Verbraucherzentrale findest Du unter google Verbraucherzententrale und Deinen Wohnort eingeben, da bekommst Du die Adresse
peterunddoris am 9. September 2009 22:08 Soviel ich weiß, darf die VZ in Mietfragen nicht beraten, dafür ist der Mieterbund da.
was hat die Verbraucherzentrale mit Mietrecht zu tun? Nix.

Das glaube ich nicht, daß das Gründe für eine fristlose Kündigung sind. Ich würde sie nochmal darauf hinweisen und ihr einen Termin setzen, wenn sie es nicht macht evtl. eine Mietkürzung vornehmen. Glaube allerdings auch nicht daß es dafür reicht. Eben nur als Druckmittel
Da hilft am besten der Anwalt für eine Beratung, allerdings ohne Deiner neuen Vermieter was von zu sagen. Sonst machst Du Dich gleich unmöglich bei ihr.