Zinizah am 27.03.2008 um 20:05 Uhr
Hallo liebe Leser,
meine Frau hat sich heute bei der Arbeit folgendes erzählen lassen:
Wenn man in der Schwangerschaft krank ist wird das Elterngeld verkürzt.
Stimmt das?
Ich denke nicht und würde gerne eurer Wissen abfragen.
Beste grüße

Das Elterngeld wird berechnet aus den Durchschnittsgehältern der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Wenn deine Frau schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist, müsst ihr keine Abzüge vom Elterngeld erwarten; wenn keine Schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und deine Frau Krankengeld von der Krankenkasse bezieht, wirkt sich das negativ auf die Berechnung beim Elterngeld aus. Das gibt jetzt nicht den Original-Gesetzestext wieder, aber die Aussage dürfte hinkommen.

Was für ein Unsinn! Die Schwangerschaft und die Elternzeit sind 2 völlig verschiedene Dinge und haben nur sehr bedingt etwas miteinander zu tun.

Nein, das ist Unsinn. Die Höhe des Elterngeld ist abhängig vom Einkommen (67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate)und das bleibt ja auch bei Krankheit erhalten.
bitmap am 27. März 2008 20:16 Bei Krankheit endet aber irgendwann die Entgeltfortzahlung. Das müsste dann schon ein Beschäftigungsverbot sein.
Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Viele Grüße an alle
So gesehen hast Du natürlich Recht. Ich bin von einem Schnupfen mit ca. 2 Wochen Krankheit ausgegangen und nicht von einem komplizierten Unterschenkelbruch mit einem halben Jahr Krankenhausaufenthalt.
DH dafür
Sieh mal auf dieser Seite nach: www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=485
§ 2, Abs. 7 ff, glaube ich... habe das mal schnell nachgegoogelt, weil ich mir nicht so sicher war...