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Wegen Krankheit weniger Elterngeld?

gefragt von ZinizahZinizah am 27.03.2008 um 20:05 Uhr

Hallo liebe Leser,

meine Frau hat sich heute bei der Arbeit folgendes erzählen lassen:

Wenn man in der Schwangerschaft krank ist wird das Elterngeld verkürzt.

Stimmt das?

Ich denke nicht und würde gerne eurer Wissen abfragen.

Beste grüße


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tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 27. März 2008 20:11
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Das Elterngeld wird berechnet aus den Durchschnittsgehältern der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Wenn deine Frau schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist, müsst ihr keine Abzüge vom Elterngeld erwarten; wenn keine Schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und deine Frau Krankengeld von der Krankenkasse bezieht, wirkt sich das negativ auf die Berechnung beim Elterngeld aus. Das gibt jetzt nicht den Original-Gesetzestext wieder, aber die Aussage dürfte hinkommen.

Kommentar von B8d74b0b4028f1a1da6faa1a7d7ad89csmallZinizah am 27. März 2008 20:14

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Viele Grüße an alle

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 27. März 2008 20:19

So gesehen hast Du natürlich Recht. Ich bin von einem Schnupfen mit ca. 2 Wochen Krankheit ausgegangen und nicht von einem komplizierten Unterschenkelbruch mit einem halben Jahr Krankenhausaufenthalt.

DH dafür

Kommentar von E918684ce5170ab893f8cf3b441d3082smalltinchen44 am 27. März 2008 20:21

Sieh mal auf dieser Seite nach: www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=485

§ 2, Abs. 7 ff, glaube ich... habe das mal schnell nachgegoogelt, weil ich mir nicht so sicher war...


regideur
beantwortet von regideur am 27. März 2008 20:11
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Was für ein Unsinn! Die Schwangerschaft und die Elternzeit sind 2 völlig verschiedene Dinge und haben nur sehr bedingt etwas miteinander zu tun.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 27. März 2008 20:12

DH. Genau so ist das.

Kommentar von E918684ce5170ab893f8cf3b441d3082smalltinchen44 am 27. März 2008 20:13

Das mag wohl sein, aber für die Elterngeldberechnung ist das schon massgeblich....


koira1975
beantwortet von koira1975 am 27. März 2008 20:12
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Nein, das ist Unsinn. Die Höhe des Elterngeld ist abhängig vom Einkommen (67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate)und das bleibt ja auch bei Krankheit erhalten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. März 2008 20:16

Bei Krankheit endet aber irgendwann die Entgeltfortzahlung. Das müsste dann schon ein Beschäftigungsverbot sein.


Luise
beantwortet von Luise am 27. März 2008 20:11
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Nein.


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