LeftBehind am 09.10.2009 um 14:42 Uhr
Erstmal möchte ich entschuldigen wenn in diesem Schrift ein oder mehrere Schreibfehler gefunden hat. Bitte ein verständnis daß ich kein Deutsch bin. Wir sind seit 2004 in einem WEG eingezogen. Von große stadt Frankfurt am Main nach Friedberg Hessen genau in Bruchenbrücken. Ein Stadtteil von Friedberg. Wir sind Eigentumern mit 3 Partei. Ich und meine Frau (2) sind Käufer und beide drin in Kaufvertrag und ein andere Ehepaar (2) und 1 Nachbarin. Wir wohnen in einem Haus alle 3 Parteien und wurde 3 Teilungen mit per 1000 Anteil geteilt. Vor unsere Haus Eingang gibt schmale Straße (Wege) die nur für ein Auto passt. Aber keine Durch Straße sondern Sackgasse. Wir drei Parteien haben Autos. Frau UD angeblich behauptet daß sie eine WEGERECHT hat, und zwar sie ist die einzige die jenige mit ihre Auto rein und raus fahren kann, ohne jemand ihre Wege verhindern soll oder muss.Ich habe mich beim Staat Bauamt erkündigt daß diese schmale Straße eigentlich gehört zu Stadt Friedberg. Das heist jede Auto kann hin und her fahren und auf-ab laden. Wie kann ich das wissen und beweisen ob Frau UD ein Wegerecht hat oder nicht. Ihre Grundbuch????? Kann ich oder können wir überhaupt das Auto einfach hin stellen, und muß keine Rucksicht haben, daß sie lächerlich Wiederstand macht? Was können wir rechtlich das Problem aufklären und endlich mal auf alle Fälle mit ganze Nerfen fertig abschließen. Danke!

Wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt, hat Frau UD genau die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Anderen. Allerdings ist die Frage recht schwer zu verstehen. Geht es jetzt um Straße/Weg, wo Frau UD als einzige fährt und parkt? Oder ist vor dem Haus ein einzelner Stellplatz, den Frau UD für sich beansprucht? Wenn in dem Haus 3 Parteien zusammen einen Stellplatz teilen müssen, geht das nur im Wechsel. Da müsstet Ihr mit den anderen Eigentümern einen Plan aufstellen, wer wann den Stellplatz benutzen darf. Zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel. Oder im Grundbuch ist ganz klar festgelegt zu welcher Wohnung der Stellplatz gehört. Ein Besuch beim Grundbuchamt wird das sicherlich klären. Ich würde meinen Wagen nicht einfach dort abstellen, bevor es nicht geklärt ist.