
Bei Eigentümergemeinschaften muss man fast jedes Fuzzelchen abstimmen. Da es die Außenfassade optisch verändert, glaube ich schon, dass die Miteigentümer ein Mitspracherecht haben.
Ganz klares ja! Kai aus Berlin hat völlig Recht, als Eigentümer hast du nur innerhalb deiner 4 Wände deine eigenen Rechte. Alles andere musst du von der Hausgemeinschaft absegnen lassen. LG. Pelle