gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

51 

WEG-Recht: Darf ich ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft meinen Balkon verglasen?

gefragt von feierabend am 10.02.2007 um 21:08 Uhr

Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 10. Februar 2007 21:11
6x
Thumb_up

Bei Eigentümergemeinschaften muss man fast jedes Fuzzelchen abstimmen. Da es die Außenfassade optisch verändert, glaube ich schon, dass die Miteigentümer ein Mitspracherecht haben.


anonym
beantwortet von Pelle am 10. Februar 2007 21:15
4x
Thumb_up

Ganz klares ja! Kai aus Berlin hat völlig Recht, als Eigentümer hast du nur innerhalb deiner 4 Wände deine eigenen Rechte. Alles andere musst du von der Hausgemeinschaft absegnen lassen. LG. Pelle

Kommentar von Pelle am 10. Februar 2007 21:45

Die Antwort auf deine Frage ist natürlich NEIN. Darfst du nicht!

Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmallJu Wie am 12. Februar 2007 00:07

Als Mitglied des Verwaltungsbeirates einer Eigentümergemeinschaft v. 40 Parteien ein klares NEIN..!


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.