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WEG-Recht: Darf ich ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft meinen Balkon verglasen?

gefragt von feierabend am 10.02.2007 um 21:08 Uhr

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dock69
beantwortet von dock69 am 10. Februar 2007 21:11
6x
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Bei Eigentümergemeinschaften muss man fast jedes Fuzzelchen abstimmen. Da es die Außenfassade optisch verändert, glaube ich schon, dass die Miteigentümer ein Mitspracherecht haben.


anonym
beantwortet von Pelle am 10. Februar 2007 21:15
4x
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Ganz klares ja! Kai aus Berlin hat völlig Recht, als Eigentümer hast du nur innerhalb deiner 4 Wände deine eigenen Rechte. Alles andere musst du von der Hausgemeinschaft absegnen lassen. LG. Pelle

Kommentar von Pelle am 10. Februar 2007 21:45

Die Antwort auf deine Frage ist natürlich NEIN. Darfst du nicht!

Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmalljwieczorek am 12. Februar 2007 00:07

Als Mitglied des Verwaltungsbeirates einer Eigentümergemeinschaft v. 40 Parteien ein klares NEIN..!


Zwiebel12
beantwortet von Zwiebel12 am 24. Januar 2009 12:21
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Nein, darfst du nicht. Alles was außerhalb deiner 4 Wände ist muß durch die WEG abgesegnet werden. Am besten in der Eigentümerversammlung als Punkt aufnehmen und beschließen lassen.


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