
Bei Eigentümergemeinschaften muss man fast jedes Fuzzelchen abstimmen. Da es die Außenfassade optisch verändert, glaube ich schon, dass die Miteigentümer ein Mitspracherecht haben.
Ganz klares ja! Kai aus Berlin hat völlig Recht, als Eigentümer hast du nur innerhalb deiner 4 Wände deine eigenen Rechte. Alles andere musst du von der Hausgemeinschaft absegnen lassen. LG. Pelle
Die Antwort auf deine Frage ist natürlich NEIN. Darfst du nicht!
jwieczorek am 12. Februar 2007 00:07 Als Mitglied des Verwaltungsbeirates einer Eigentümergemeinschaft v. 40 Parteien ein klares NEIN..!
Nein, darfst du nicht. Alles was außerhalb deiner 4 Wände ist muß durch die WEG abgesegnet werden. Am besten in der Eigentümerversammlung als Punkt aufnehmen und beschließen lassen.