Meine Wohnung ist nicht Wärmegedämmt,aus diesem Grund möchte ich im gleichen Haus eine kleinere Wohnung mieten die zum 1.6.08 frei wird.Mein Vermieter sagte mir:Ich kann die Wohnung bekommen,also zum 1.6.08 Nun sagt er mir ich müsste die Kündigung von 3 Monate einhalten,(1.7.08)Stimmt seine Aussage?Er verliert mich doch nicht als Mieter,sondern:ich wechsel nur die Wohnung.

Die Aussage des Vermieters ist richtig. Der alte Vertrag wird gekündigt, ein neuer abgeschlossen.

Es geht um zwei verschiedene Mietveträge. Der alte muss beendet werden und der neue begündet. Zwar könnte der Vermieter sich mit Dir einigen, das die Mietobjekte einfach ausgetauscht werden. Dies will er offensichtlich nicht und er ist im Recht.
DH
Erst hat er mir mündlich bestättigt das ich zum 1.6. die andere Wohnung beziehen kann.Nach meinem Kündigungsschreiben sagte er mir das ich erst zum 1.7.Nachmieter ist schon vorhanden zum 1.7.08
vollyhn am 28. März 2008 13:37 Schwierig, wie man diese Äußerung jetzt auslegen soll. Dem Wortlaut nach ist über die bisherige Wohnung noch nichts vereibart. Nur die neue Wohnung wird zugesagt.
Nun, Du kannst Deine Wohnung jetzt zum 30.06. kündigen.
Selbst, wenn Du zum 01.06. die neue Wohnung bekommen kannst: bedenke, daß Du auch eine Übergangszeit brauchst (mindestens eine der Wohnungen wirst Du wahrscheinlich renovieren müssen).
Ansonsten: Vertrag ist Vertrag, wie schon die anderen geschrieben haben. Alles andere wäre Kulanz des Vermieters.
DH!