Wechsel von GKV in PKV während kieferorthopädischer Behandlung?

2 Antworten

Hallo,

wenn der Ehemann selbständig ist, endet die Familienversicherung mit dem Monat, in dem die Einkünfte (laut Steuerrecht) nach dem Erstellungsdatum des Steuerbescheides die Grenze überschreiten (ab folgemonat nach Steuerbescheid). Nach dem Ende der Familienversicherung kann man sich drei Monate (rückwirkend) für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheiden. Danach gibt es einen anderen Weg (nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V) in der GKV zu bleiben (wenn noch keine PKV-Vertrag abgeschlossen wurde).

Wenn man sich für eine PKV für die Kinder entscheidet, gilt diese Entscheidung bis zum Beginn einer betrieblichen Ausbildung (Azubi) oder Beginn eines Studiums. Bis dahin ist keine Rückkehr in die GKV möglich (außer es ist eine erneute kostenlose Familienversicherung möglich). Wenn eines der Kinder nach der Schule (oder nach Arbeitslosigkeit) Beamter wird oder sich selbständig macht (und bleibt), ist eine Rückkehr in die GKV (nach derzeitiger Rechtslage) nicht möglich.

Die Entscheidung GKV oder PKV sollte man sich daher sehr genau überlegen und sich von der GKV und der PKV informieren lassen.

Bei den Leistungen sollte man auf folgende Punkte achten: - Rehamaßnahmen/Kuren - Psychotherapie (bei Schulende oder Arbeitslosigkeit nicht so selten) - Hilfsmittel: offenes Verzeichnis oder geschlossene Liste? (Internetsuche: GKV-Hilfsmittelverzeichnis oder Rehadat)

Im Übrigen besteht für die Mutter nur Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, wenn das Kind in der GKV ist.

Bei den Gesundheitsfragen sollten ALLE gefragten Krankheiten und Beschwerden ausnahmslos angegeben werden.

Vielleicht interessant: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV_PKV-Broschuere.pdf

Homepage des "PKV-Ombudmann" -> Tätigkeitsbericht mit den Beschwerden von PKV-Versicherten

Eine ausführliche Beratung durch einen gut informierten GKV-Mitarbeiter und einen gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler) ist sehr sinnvoll.

Infos gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHWWW

Ist eine Risikoentscheidung der Krankenversicherung. Der Kostenrahmen ist durch den Heil-und Kostenplan fix. In diesem Fall ist das Riskio für die Versicherung kalkulierbar. Es ist also durchaus möglich das eine Antragsannahme erfolgt und die Kostenübernahme nur im Rahmen dessen erfolgt, was die GKV übernimmt.

Die Kosten sind nicht fix: Durch unplanmäßige Reparaturen oder Behandlungsverlängerungen (neuer Heil- und Kostenplan) können sich die Kosten entsprechend erhöhen. Wenn man sich für eine PKV entscheidet, sollte man auch PKV-Tarife ohne kieferorthopädische Behandlung mit in den Vergleich einbeziehen (wenn die finanziellen Reserven das zulassen). Nach erfolgreichem Abschluss bekommt man den Eigenanteil in der GKV bei den meisten Krankenkassen in voller Höhe erstattet (auch bei Wechsel in die PKV)!