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Wechsel steuerpflichtige Beschäftigung/geringfügige Beschäftigung im Jahr, Steuerpflicht?

gefragt von dustydanny am 12.07.2009 um 20:54 Uhr

Hallo! Ich war jetzt im 1. HJ auf steuer- und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ab 01.07. bin ich jetzt geringügig beschäftigt. Da die Geringfügigkeitsgrenze bereits im 1. HJ überschritten wurde, müssen jetzt meine 400 Euro versteuert werden. Bekomme ich das Geld in der einkommenssteuererklärung zurück oder arbeite ich dann nur statt für 400 Euro für 260 Euro? Danke


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LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 13. Juli 2009 11:52
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WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 17. Oktober 2009 13:43
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Gehe ich Recht in der Annahme, daß Du im ersten Halbjahr mit Steuerkarte gearbeitet hast? Wenn ja, dann kannst Du nach Ablauf des Jahres 2009 einen Lohnsteuer-Haresausgleich bzw. eine Einkommensteuer-Erklärung machen. Die Dir einbehaltenen Lohnsteuer etc. wirst Du dann sehr wahrscheinlich zurückerhalten. Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung benötigst Du jedoch einen Nachweis über die Zeit der Aushilfsbeschäftigung, damit das Finanzamt erkennen kann, was Du den Rest des Jahres gemacht hast.



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