Hallo,
meine Freundin ist noch in der Ausbildung, bezieht derzeit zusätzlich Wohngeld. Nun bin ich zu 90% dort, woraus sich für mich ein täglicher Arbeitsweg von insgesamt 80km ergibt. Meine alte Wohnung möchte ich aber derzeit noch nicht auflösen. Ich habe an einen Wechsel des Hauptwohnsitzes gedacht um die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Ist sowas ohne weiteres möglich und was wäre dann mit ihrem Wohngeld? Wird mein Einkommen mit angerechnet?
Vielen Dank im Voraus!
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dein einkommen wird auch mit angerechnet. wenn ihr beide dann weniger wie die grundsicherung erhält, dann erhält sie weiter wohngeld ansonsten nicht. wenn du dich schon mal bei ihr anmeldest seid ihr eine bedarfsgemeinschaft

Wenn ihr zusammen in einer Gemeinschaft lebt wird dein Einkommen natürlich mit angerechnet,da wird deine freundin wohl kein Wohngeld mehr bekommen

ja,dein einkommen wird dann sofort mit angerechnet.sollte sie es dem wohnungsamt verschweigen,das du dann bei ihr wohnst,bzw,den hauptsitz gewechselt hast-dann muss sie alles zurückzahlen.denn die bekommen das raus.. je nach dem du verdienst,kann es sogar so sein,das sie kein wohngeld mehr bekommt-ihr zusteht.
waffel am 8. August 2009 18:03 Seit 2009 gibt es im WOG-Recht die Einstehensgemeinschaft. (Bedarfsgmeinschaft ist kein Begriff aus dem WOG-Recht!) Nur allein der Zuzug muss nicht zwingend bedeuten, dass Du mitgerechnet wirst. Maßgeblich ist es, wo Du behördlich gemeldet bist. Oder Du kannst nachweisen, dass Ihr nur eine Wohngemeinschaft seid - die Beweisführung liegt bei Dir und ist nicht einfach!