Hallo zusammen!
Mich würde mal interessieren, ob bei einem Wechsel des Hausarztes, dieser Einblick in die Unterlagen / alte Krankenakte des vorherigen Hausarztes hat??
Viele Grüsse Nicos22
normalerweise nicht. Die muss er dann erstmal anfordern und dazu mußt du dein ok beim "alten" Hausarzt geben, ihn also von seiner Schweigepflicht entbinden
Nein, hat er nicht. Er kann, wenn du es möchtest, die Infomrationen bei deinem alten Arzt anfordern. Dieser ist aber nicht verpflichtet, sie herauszugeben.
sonnenlady am 29. September 2009 10:14 DH und richtig - nur wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht, gibt es Kopien, die diesem ausgehändigt werden. Die Originale verbleiben weiterhin beim alten Hausarzt. Selbst dann, wenn der alte Hausarzt die Praxis schließt.

Die kann er von deinem letzten Hausarzt verlangen
Verlangen kann er sie schon, aber ausgehändigt werden dürfen sie nicht.

Nein, der neue Hausarzt bekommt die Akte nicht.
Deine Frage bezieht sich auf einen Arztwechsel und ist eine andere Geschichte, als eine Überweisung, wo man diverse Unterlagen von einem Arzt zum anderen schleppen oder schicken lassen muss. Es gelten also auch andere Regeln.
Jeder Arzt muss die Akten mehrere Jahre aufbewahren.
Für jeden Arzt gibt eine ärztliche Schweigepflicht, die auch anderen Ärzten gegenüber gilt.
Lediglich bei Überweisungen zum Facharzt werden fallrelevante Details preisgegeben (was ja sein muss), aber nicht die ganze Geschichte des Patienten.
Möchtest du hingegen, dass der neue Hausarzt alle Unterlagen bekommt, musst du zum alten hingehen und ihn explizit darum bitten, dem neuen diese zur Verfügung zu stellen. Das musst du auch unterschreiben.
In der Praxis läuft es allerdings so ab, dass du Kopien bekommst (ggf. sogar bezahlen musst) und diese selbst mitnehmen musst.
Möchtest du dem neuen Hausarzt nichts zur Verfügung stellen, wirst du einfach nicht tätig. Feierabend.
Da die ärztliche Schweigepflicht auch unter Ärzten gilt, darf der alte Hausarzt eine Kopie der Akte nicht einfach an den neuen Arzt schicken. Dazu ist formell eine Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten erforderlich.
Anders sieht die Regelung bei Besitzerwechsel der Praxis aus. Solange der Patient den neuen Arzt nicht besucht, muss die Akte verschlossen bleiben. Erst wenn der Patient den neuen Praxisbesitzer das erste Mal konsultiert, darf dieser Einblick in die Akte nehmen. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht, wenn der neue Besitzer bereits vorher einige Monate in der Praxis gearbeitet hat.
Mit Deiner schriftlichen Einwilligung kann er Deine Unterlagen anfordern.
natürlich. bei bedarf und auf wunsch auf jeden fall. der alte hausarzt ist verpflichtet diese akten weiter zu reichen
sonnenlady am 29. September 2009 10:12 Falsch! Nur wenn der Patient dem zustimmt.
das meint ich mit : auf wunsch ^^
Nur wenn der alte Hausarzt sie weiterleitet oder der neue sie anfordert. Du bist aber nicht verpflichtet, den vorher behandelnden Arzt zu nennen, so dass die Akte nicht angefordert werden kann. Den Sinn verstehe ich zwar nicht, denn so müssen vielleicht die gleichen Untersuchungen erneut vorgenommen werden.
Rina1234 am 29. September 2009 10:21 es besteht die negative Möglichkeit, bei bestimmten Krankheitsbildern in die Schublade "Psyche" gesteckt zu werden. Daher würde ich mir bei einem Hausarztwechsel (er kann oder will mir nicht weiterhelfen - festgefahren) auch überlegen, ob ich dem Einblick in meine alte Akte zustimme. Ansonsten gebe ich dir recht.
sonnenlady am 29. September 2009 10:24 Der alte Hausarzt wird sie nicht weiterleiten, ohne die schriftliche Zustimmung vom Patienten zu haben, weil er nicht darf. Schweigepflicht.
Die Antworten sind richtig, stimme ich zu. Der alte Arzt ist verpflichtet die Akte heraus zu geben und der neue kann sie anfordern, wenn er will.
sonnenlady am 29. September 2009 10:25 Komplett falsch!
Ja.
sonnenlady, du hast Recht. Ich habe mich geirrt! Sorry für die Antwort. sonnenlady hat es genau richtig aufgeschrieben.