Unter Welchen Umständen macht es Sinn die Lohnsteuerklasse zu wechseln und wann darf man überhaupt?

Man darf einmal im Jahr und es macht dann Sinn, wenn z.B. einer der Partner viel mehr Geld als der andere verdient oder ein Partner gar nicht arbeitet.

die Lohnsteuerklasse kannst du wechseln, bei Änderung des Familienstandes (auch dauernd getrennt ist ein Grund) bzw. dann, wie es butz1510 bereits schrieb
Wichtig ist hier auch, dass man immer auf die Zahl 8 (bei verheirateten) kommen muss. Wenn einer z.B. vier bis fünfhundert Euro mehr verdient, als der andere ist es ratsam die Klassen 3 (für den der mehr verdient) und 5 für den der weniger verdient zu nehmen. Bei einem gleichen Verdienst ist es ratsam das beide die Klasse 4 nehmen. (Ungefähr gleicher Abzug wie bei Singels in der Klasse 1.