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Wechle Rechte hat ein Inkasso Büro?

gefragt von sonic229 am 04.06.2009 um 6:24 Uhr

Hallo, ich habe vor einigen Monaten eine Maschine für 2500 Euro gekauft und nach 2 Monaten sind zwei Motoren kaputt gegangen. Da ich Elektromeister bin, kann ich sagen dass die Motoren defekt waren da sie sich nicht mehr drehten wenn ich sie anstellen wollte. Dann habe ich von der Firma zwei neue bekommen (1000 Euro) da das ganze aber noch in der Garantie liegt brachte ich nur die zwei alten zurück schicken. Das haben mein Bruder und meine Mutter gemacht. Nach einiger Zeit bekam ich eine Anruf von der Firma weil die Motoren nicht bei ihnen sind und das ging dann hin und her, ich sagte immer wieder wir haben die Dinger zugeschickt und die Firma meinte wir hätten das nicht gemacht (5-8 Telefonate). Ich habe immer zu der Firma gesagt, dass mein Bruder und meine Mutter bezeugen können dass die Dinger Versand worden sind. Von einem Bekannten habe ich aber erfahren, dass die Firma ein reiner Chaoten Haufen ist und ich bin der Meinung dass die die Motoren nur verschlampt haben. Nach mehreren Telefonaten habe ich gesagt, die sollen machen was sie wollen und mich anzeigen, ist mir egal, da ich zwei Zeugen habe. Jetzt habe ich aber ein Schreiben von einem Inkasso Büro erhalten die die Forderungen eintreiben sollen. Und jetzt zur Frage, welche Rechte hat ein Inkasso Büro und muss ich das Bezahlen, was können die mir anhaben und was kann ich machen?


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roterhahn
beantwortet von roterhahn am 4. Juni 2009 06:28
2x
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wichtig wärn der paketschein oder die sendungsnummer sonst steht einrichter auf etwas wakligen beinen

Kommentar von sonic229 am 4. Juni 2009 06:32

Kann man soetwas noch nachträglich bekommen?

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 4. Juni 2009 06:48

Nein, normal nicht. Wie hast du denn versandt?


istie
beantwortet von istie am 4. Juni 2009 06:29
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Wende Dich an einen Anwalt. Außerdem müsstest Du doch von der Post einen Abliefernachweis haben.

Kommentar von sonic229 am 4. Juni 2009 06:33

Das kann sein aber wo der ist keine Ahnung kann aber auch schon im Müll sein.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 4. Juni 2009 06:47

So etwas sollte man immer aufheben. Sollte dir eine Lehre sein.


Skynoby
beantwortet von Skynoby am 4. Juni 2009 06:47
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Das Inkasso-Büro hat keinerlei Rechte, die können auch nur das tun, was jeder andere auch tun könnte... z.B. Mahnungen schreiben, Mahnbescheid beantragen, ...
Aber das kann jede Privatperson auch.
Du musst da noch nicht mal reagieren. Du musst erst reagieren, wenn da was vom gericht selbst kommt.
Hast du denn eine schriftliche Versandbestätigung vom Versanddienstleister (z.B. abgestempelten Durchschlag vom Paketschein oder sowas)? Wenn ja, dann kann dir nix passieren.

Kommentar von kampione91 am 4. Juni 2009 06:51

DH!

Kommentar von sonic229 am 4. Juni 2009 06:58

Nein ich habe nichts von der Post nur mein Bruder und meine Mutter als Zeugen.

Kommentar von kampione91 am 4. Juni 2009 07:00

Das ist halt problematisch... Bruder und Mutter sind als Zeugen befangen... Aber kp wie das vor Gericht aussieht


anonym
beantwortet von kampione91 am 4. Juni 2009 06:40
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Ein Inkassobüro hat GAR KEINE besonderen Rechte. Kann auch nicht mehr machen, als dir Mahnungen zu schicken oder dich zu verklagen.

Kommentar von sonic229 am 4. Juni 2009 06:44

Doch ich meine gelesen zuhabe unter 25 Euro können es manche mit einer bestimmten zulassung

Kommentar von kampione91 am 4. Juni 2009 06:47

Sie können weder Pfänden noch sonst irgendwas wegnehmen, ohne einen Gerichtsbeschluss.

Kommentar von sonic229 am 4. Juni 2009 06:59

Also die Jedermannsrechte

Kommentar von kampione91 am 4. Juni 2009 07:01

richtig.

Kommentar von kampione91 am 4. Juni 2009 07:01

Gebühren können sie dir allerdings in Rechnung stellen. Aber wie immer, nur wenn das vom Gericht "abgesegnet" ist.


anonym
beantwortet von Rikeelse am 4. Juni 2009 07:23
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Das Inkassobüro darf überhaupt erst beauftragt werden, wenn du mit der Zahlung in Verzug bist und das bist du erst nach einem schriftlichen Mahnverfahren, da reicht nicht mal nur ne Zahlungserinnerung aus. Wenn du dann aber auch noch im Recht bist oder das noch gar nicht geklärt ist, darf es gar nichts. Die werden vielleicht einen Mahnbescheid beantragen, weil der Anspruch vom Gericht nicht geprüft ist, aber dagegen solltest du Widerspruch einlegen und dann kann das Gericht klären, ob der Anspruch begründet ist. Lass dich vom Inkassobüro nicht einschüchtern, denn das ist das, was die am besten können.



Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 4. Juni 2009 06:26
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Wende dich lieber an einen Anwalt, dass wird mit Sicherheit eine längere Auseinandersetzung..


Abraxsa
beantwortet von Abraxsa am 4. Juni 2009 06:27
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Inkasso kann es bis zum Haftbefehl treiben! Melde dich bei denen und rede mit ihnen höflich,dann werden sie dir sicher weiterhelfen.Weil....das Inkassobüro kennt ja den Fall nur von der Gegnerseite!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 4. Juni 2009 06:40

aber nur wenn sie einen Titel haben; hier liegt aber nach dem Text der Frage ja nicht mal eine Rechnung vor, über welche Leistung sollte die denn erstellt sein?

Kommentar von sonic229 am 4. Juni 2009 06:43

beide Motoren zusammen haben einen Preis von 1000 Euro

Kommentar von Slizia am 4. Juni 2009 07:22

Ein Inkassobüro hat mit STRITTIGEN Forderungen so wie so nichts zu tun und Du bestreitest die Forderung ja. Schalte einen Anwalt ein und lass Dich nicht unter Druck setzen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 4. Juni 2009 06:41
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was will das Inkassobüro, wenn Du noch nicht mal eine Rechnung bekommen hast?

Kommentar von sonic229 am 4. Juni 2009 06:45

Es kann sein das ich eine Rechnung bekommen habe aber an dem Schreiben von Büro ist eine austellung der Kosten.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 4. Juni 2009 08:09

lass Dich erst mal nicht irre machen vom Inkassobüro; erst muss der Sachverhalt hieb- und stichfest mit der Firma geklärt sein bevor forderungen an Dich gestellt werden können.


ebaydreck
beantwortet von ebaydreck am 26. Oktober 2009 19:28
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Wenn du keinen Versandnachweis hast, bist du trotz Zeugen schlecht dran. das gilt als "nicht verschickt". Nur bei einem evtl. Prozess können die Zeugen für dich aussagen und evtl.etwas bewirken.

Zj Deutsch: Ohne Einlieferundsnachweis der Sendungen bist Du der Depp. Das sollte man aber auch wissen.


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