Hallo, ich habe gerade einen Beitrag auf http://www.younic.de/webdesigner-freiberufler-gewerbetreibende-das-finanzamt-und... gestoßen, wo ich das so verstanden habe, dass auch Webdesigner in der KSK aufgenommen werden die ein Gewerbe betreiben.
Hat da jemand mal ein paar Infos da zu, ob das stimmt oder was für Einschränkungen es gibt.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Das Gesetz über die KSK ist sehr kompliziert. Grundsätzlich wirst du in die KSK aufgenommen.
Ausnahme:Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, wird nicht nach dem KSVG versichert, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig (höchstens 400 Euro mtl).
Die gesetzlichen Vorschriften sind aber sehr kompliziert und für einen Aussenstehenden nicht immer zu verstehen. Am besten ist, du setzt dich direkt mit der KSK in Verbindung (0180-5752255 = 0,14Euro aus dem Festnetz) oder du setzt dich mit der Deutschen Rentenvericherung in Verbindung (die machen nämlich seit Ende 2007 die Überprüfung für die KSK).

Meine Freundin ist selbständige Webdesignerin und in der KSK. Mehr weiß ich allerdings nicht dazu.
Das Sozialgericht Hannover hat 2005 entschieden, dass die KSK Webdesigner aufnehmen muss. Lies dir mal das Urteil durch, da stehen einige Kriterien drin, so als Formulierungshilfe für den Antrag: http://www.dasarbeitsrecht.de/arbeitsrechtsurteile/ksk.html
Ein Gewerbeschein ist meines Wissens nicht notwendig. Ich bin als Literaturübersetzer in der KSK, und sie wollten nur Auftragsnachweise von mir, keine Gewerbeanmeldung. Steuerlich bin ich selbständig (Kleinunternehmer), das hat aber die KSK nicht interessiert.