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Webdesign im Tauschgeschäft anbieten?

gefragt von CaFeeCaFee am 20.04.2008 um 8:27 Uhr

Guten Morgen, Ich habe mein angemeldetes Nebengewerbe (Webdesign) genervt wieder abgemeldet, weil mich irgendwelche privaten Versicherung BG sofort pflichtversichern wollten. Ich wollte es echt gaaaanz klein halten, 2 kleine Projekte im Jahr. Jetzt überlege ich ob ich kleinere Webpräsenzen in einer Art Tauschgeschäft anbieten kann? Also: Ich erstelle dir eine Präsenz und du gibst mir dafür... Anfallende Providerkosten kann der Kunde ja gleich selbst übernehmen. Kann man sowas rechtens machen? Ich möchte nicht mit dem Gesezt in Konflikt geraten, möchte aber auch die Freiheit haben einem Hobby nachzugehen. Wie formuliere ich sowas auf einer eigenen Homepage? Danke für jede Antwort.


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Reply


K v C
beantwortet von K v C am 20. April 2008 08:32
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Selbstverständlich geht das - aber anmelden als Gewerbe musst Du es dennoch. Private Kranken- und Rentenversicherung benötigst Du dann aber nicht, weil Du vermutlich (Höhe Deines Gewinnes) nach wie vor unter den entsprechenden Grenzen sein wirst und in der Pflichtversicherung verbleiben wirst. Das Finanzamt gibt Dir hierzu kostenlos die entsprechenden Auskünfte, ein Steuerberater lohnt sich in diesem Falle kaum.


anonym
beantwortet von dolabella am 20. April 2008 08:38
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Für Geschäfte im Tausch gegen Sachleistungen solltest Du keine offene Werbung machen. Auch wenn Du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst, wird das Finanzamt erst mal misstrauisch.

Am besten schließt Du Dein Geschäft erst mal und machst es dann als freiberufliche Tätigkeit wieder auf (Web-Design, sollte eigentlich kein Gewerbe sein). Damit bleiben Dir die IHK und die BG erspart.

Kommentar von 16ff44afcee95b73a4200a49741401c8smallCaFee am 20. April 2008 08:49

Hallo, das klingt ja eigentlich nicht schlecht. Muss ich mich zu Freiberufler erst einmal informieren. Mit hatte man diese Möglichkeit auf dem Gewerbeamt nicht angeboten - dachte das geht nur für bestimmte Berufe. Danke!

Kommentar von dolabella am 20. April 2008 08:56

Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe schließen sich aus, deswegen wirst Du, wenn Du einmal bei der Gewerbeanmeldung bist, nichts mehr von der freiberuflichen Tätigkeit erfahren ;-) Du darfst bloß keinen Handel treiben (also keine Waren im Kundenauftrag kaufen)! Eine freiberufliche Tätigkeit meldest Du lediglich beim FA an (den Fragebogen kennst Du ja schon).


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 20. April 2008 09:11
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Webdesign muss man nicht als Gewerbe anmelden, das ist (noch) ein freier Beruf, da er in den künstlerisch-schöpferischen Bereich fällt.

Erst wenn Hosting dazukommt, dann ist ein angemeldetes Gewerbe erforderlich (wie bei mir).


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