"Austausch/Reparatur der Absperrventile"
Mit welcher Begründung sollte Eigentümer A , Eigentümer B seine Absperrvorrichtungen anteilig bezahlen, wenn in seiner WE überhaupt kein derartiger Defekt vorliegt? oder auch auf die Praxis bezogen: die Mieter oder Bewohner der Wohnung sollten mehre Male im Jahr die Eckventile, Absperrvorrichtungen, Auslaufhähne betätigen, da sich sonst die Spindel, im Medium innenliegend festsetzen können. Sollte diese dann nach längerem "Festsitzen" betätigt werden, reißt diese ab und ist defekt.
Sollte z. B. ein Defekt der Wasserzähler vorliegen und würde für diese keine Miet- oder Wartungsverträge vorliegen, müsste auch hier der Eigentümer für einen Defekt aufkommen und nicht die Gemeinschaft.
Erst einmal liegt, nach deiner ausführlichen Frage, doch ein Konflikt zwischen mieter und Vermieter vor - und erst in zweiter Linie einer zwischen Eigentümer und Eigentümergemeinschaft. Erst einmal ist es wohl fragwürdig, wenn es eine Haus- und Wohnordnung gibt, in der "mehrmaliges Betätigen von Absperrventilen innerhalb eines Jahres" vorgeschrieben ist - rein technisch nicht nachvolliehbar, selbst nach 10 Jahren dauerhafter "Auf"-Stellung darf ein ABsperrventil beim Zudrehen nicht abreißen. Nach allgemeinem Verständnis beginnt das Sondereigentum bei Leitungen am Zähler - es lassen sich aber sicher vortreffliche lange Rechtsstreite führen, da eine andere Meinung das Sondereigentum ab der Abzweigung von der im Gemeinschaftseigentum befindlichen Versorgungsleitung beschreibt. Aber dein Problem ist m.E. nicht ein Problem der Eigentümergemeinschaft, sondern eines zwischen Eigentümer als Vermieter und dem Mieter, der den Hahn beschädigt hat.
Antwort kann ich nicht bestätigen.Der Hausverwalter möchte in 2 von 5 WE`s die Absperrungen reparieren lassen.Die Kosten sollen alle WE's tragen, d.h. auch die bei denen kein Verschleiß vorliegt.MFG