Hallo, gibt es ein Mietgesetz,ab wann und ab wieviel Wohnparteien eine eigene Wasseruhr vorgeschrieben ist? Bei uns wird der Wasserverbrauch auf die Mieter umgelegt, was ich als sehr ungerecht empfinde, weil dies auf qm Basis erfolgt. Das heißt wenn ich als Einzelperson eine größere Wohnung habe zahle ich mehr, als mehrere Personen in einer kleinen Wohnung( die natürlich mehr Wasser verbrauchen)Auf eigene Kosten eine Wasseruhr einrichten zu lassen sei nicht erlaubt,wurde mir von der Hausverwaltung gesagt. Wer kann mir weiterhelfen????????? Mfg jomueh
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Das habe ich gefunden: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Wasserzaehler.htm
Wasserzähler - Messdifferenzen zahlt der Vermieter Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters. Lediglich für Neubauwohnungen könnten Landesbauordnungen etwas anderes bestimmen. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter derartige eichpflichtige Wasserzähler installiert und so eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung ermöglicht. Solange in der Mietwohnung nicht an allen Wassersträngen Wasseruhren angebracht sind, müssen die Wasserkosten - wie die übrigen "kalten" Betriebskosten auch - nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes kann der Vermieter seinerseits aber den Einbau der Wasserzähler auch ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Mieter realisieren. Die Einbaumaßnahme gilt als Modernisierung, damit hier Wasser eingespart werden kann, und muss in aller Regel vom Mieter geduldet werden.
Konsequenz ist auch, dass der Vermieter berechtigt ist, die Miete zu erhöhen. Er kann 11 Prozent der Einbau- und Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Hat der Vermieter Wasserzähler installiert, muss er ab der nächsten Abrechnungsperiode die Wasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Quelle: Deutscher Mieterbund
Die Rechtsprechung sagt genau das, was in dem Mieterbund-Link von clou66 steht. Die "Ungerechtigkeit" ist vom Bundesgerichtshof bestätigt worden, der die Umlage nach Quadratmetern für sachgerecht hält und meint, kleine Ungerechtigkeiten seien hinzunehmen. Der Einbau einer Wasseruhr durch den Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig; der Mieter müsste sogar die Kosten der Entfernung der Wasseruhr tragen. Außerdem bringt eine Wasseruhr im Mehrfamilienhaus nichts. Die verbrauchsabhängige Abrechnung funktioniert immer nur dann, wenn alle betroffenen Wohnungen mit einem Verbrauchszähler eingerichtet sind.