Wasserschaden zu spät gemeldet? Wer kommt dafür auf?

6 Antworten

Da Du den Schaden nicht "schuldhaft und widerrechtlich" herbeigeführt hast, musst Du dafür nicht haften! Sollte das Studentenwerk dennoch Schadenersatzansprüche stellen, kannst Du diese an Deinen Haftpflichtversicherer weiterleiten, der wird unberechtigte Forderungen für Dich - notfalls auch vor Gericht - abwehren.

Was redest Du Dich denn um Kopf und Kragen? Du hast den Wasserschaden natürlich kurz vor Deiner Info an den Hausmeister bemerkt und unmittelbar regaiert. Soweit habe ich das doch richtig verstanden, oder?! - Das Studentenwerk wird eine Versicherung gegen Leitungswasserschäden haben. Weist man Dir grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nach, wirst Du mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert, die Deine private Haftpflichtversicherung prüft und ggf. abwehrt.

Als Student bist du in der Regel noch über deine Eltern haftpflichtversichert. Für diesen Schaden kommt aber erst einmal die Gebäudeversicherung des Studentenwohnheims auf. Prinzip: Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Diese Gebäudeversicherung könnte evtl in Regress gehen, da ihr den Schaden verspätet gemeldet habt. Dass der Hausmeister nur über Notruf zu erreichen ist, geht aber nicht zu euren Lasten. Ihr seid keine Fachleute und konntet das Ausmaß des Schadens nicht einschätzen.

Wenn Du eine Haftpflicht hast, überlaß denen den Fall ruhig.

Entweder übernehmen sie es - weil Du haften mußt. Oder sie übernehmen es nicht. Dann mußt Du aber auch nicht haften.

Ein Wasserschaden wird normalerweise über die Gebäudeversicherung abgewickelt. Aber es kann sein, daß das Studentenwerk als öffentliche Einrichtung solche Versicherungen nicht abgeschlossen hat. Das bedeutet aber nicht, daß automatisch Du als Mieter für solche Schäden aufkommen mußt.

Ich würde das Schreiben mal erst nicht so ernst nehmen. Vermutlich ist das so eine Art "Standardschreiben". Du hast ja nicht mit Absicht was zerstört. Und daß sich das Tropfen so entwickeln würde, konntest Du nicht erkennen - hätte ich auch nicht erkannt.

Wenn das Studentenwerk keine Lw.-Versicherung hat, sind sie selbst Schuld. Die private Haftpflicht wird den Schadensersatzanspruch gegen ihren Versicherungsnehmer abwehren.

Deine HP muss dafür aufkommen. Mit dem Studentenwerk telefonieren und DANN SOFORT deine HP informieren.Deine HP übernimmt den Schaden,aber nur wenn du das Malör binnen kurzen Frist anzeigst.Meldest den Schaden in 2 Wochen dann heißt es Sie sind Ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen also kein Versicherungsschutz.

Habe meine HP angerufen, die meinten, ich hätte mir nichts zu Schulden kommen lassen, sollte also auch nichts unternehmen. Aber ich denke, es wäre schon sinnvoll, der HP das nochmal schriftlich mitzuteilen, oder? wann müssten die denn den Brief spätestens erhalten? Den Schaden habe ich letzten Samstag bemerkt und gestern die Mitteilung vom Studentenwerk erhalten.

@JD777

Nicht nötig, Dein Anruf wurde sicherlich protokolliert.