Spielt das eine Rolle? Wir haben unsere Waschmaschine ausserhalb der Wohnung ein halbes Stockwerk tiefer in einer kammer im Treppenhaus angeschlossen. Nun ist leider Wasser rausgekommen und nach unten gegangen in die Kammer der nachbarn, wo auch ein Sachschaden entstanden ist.
Wer ist denn da zuständig: Unsere Haftpflichtversicherung oder die Hausrat?
Und wie ist es mit der Aufsichtspflicht (der wir nicht wirklich nachkommen konnten, weil die Maschien ja ausserhalb unserer Wohnung ist)? Der Schaden war uebrigens auch nicht zu merken so einfach , nur der Untergrund, eine Matte war feucht - es gab keine Pfütze.
Vielleicht hat jemand schon mal einen Anhaltspunkt? Unsere Versicherung werden wir auf jeden Fall auch anrufen und nachfragen.

Es geht hier um die Haftpflichtversicherung. Diese zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, nur nicht bei Vorsatz. Von daher ist Euer Schaden bei entsprechender Deckkung und gezahlten Prämien natürlich gedeckt. Bei deinen Nachbarn ist deine Haftpflich zuständig. Sinnvoll ist es allerdings, wenn deine Nachbarn ihren Schaden über die Hausratversicherung abwickeln, da diese im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung eine Neuwertversicherung ist.

für deinen schaden ist die hausratsversicherung zuständig und die haftplicht für deinen nachbarn in sofern die kammer auch in deinem mietvertrag steht.
ps:aufsichtspflicht für waschmaschinen?
das ist die richtige Antwort!
toedti2000 am 14. August 2009 18:31 nur bedingt
mainstream am 14. August 2009 18:34 ja sorry ich hätte noch reinschreiben müssen das es bei der haftplicht egal ist ob die kammer im mietvertrag steht
toedti2000 am 14. August 2009 18:35 ;)

Die Haftpflicht hat damit nichts zu tun. Bei der Haftpflicht solltest Du nun sehr geschickt vorgehen.
toedti2000 am 14. August 2009 18:32 inwiefern? Dieser Schaden ist der klassische Haftpflichtschaden und absolut versichert...
mainstream am 14. August 2009 18:35 der name nachtflug sollte eher in namen sturzflug-ratgeber umbenannt werden
toedti2000 am 14. August 2009 18:36 Es ist manchmal echt erschreckend, dass hier ohne Sinn und Verstand Antworten gegeben werden...
mainstream am 14. August 2009 18:38 besonders schlimm bei rechtsfragen .... null ahnung und maul so groß wie nen dino

hausratversicherung.
du hast doch aller 10 minuten mal nachgesehen ?
Nur als Bekräftigung der richtigen Antworten von Anja0510, Mainstream und toedti2000 (thumbs up): deine Haftpflichtversicherung!
Also, zuständig ist für den Gebäudeschaden nach bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser die Wohngebäudeversicherung, die die Bewohner ja bezahlen.
Für den eigenen Schaden im Mietbereich kommt die jeweilige Hausratversicherung auf. Hat der Nachbar keine, hat er schlichtweg Pech.
Viel Glück.
vollkommen korekt und die versicherung des nachbarn wird sich das geld dann aber von deiner haftplicht zurück holen, in sofern wird ich zumindest den schaden schon mal angeben.
Das muss natürlich eh geschehen, da ja auch ggf. ein Wohngebäudeschaden wahrscheinlich ist.