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Wasserschaden - zahlt die Haftplicht wenn die Waschmaschine ausserhalb der Wohnung ausgelaufen ist?

gefragt von Horchguck am 14.08.2009 um 18:24 Uhr

Spielt das eine Rolle? Wir haben unsere Waschmaschine ausserhalb der Wohnung ein halbes Stockwerk tiefer in einer kammer im Treppenhaus angeschlossen. Nun ist leider Wasser rausgekommen und nach unten gegangen in die Kammer der nachbarn, wo auch ein Sachschaden entstanden ist.

Wer ist denn da zuständig: Unsere Haftpflichtversicherung oder die Hausrat?

Und wie ist es mit der Aufsichtspflicht (der wir nicht wirklich nachkommen konnten, weil die Maschien ja ausserhalb unserer Wohnung ist)? Der Schaden war uebrigens auch nicht zu merken so einfach , nur der Untergrund, eine Matte war feucht - es gab keine Pfütze.

Vielleicht hat jemand schon mal einen Anhaltspunkt? Unsere Versicherung werden wir auf jeden Fall auch anrufen und nachfragen.


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toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 14. August 2009 18:29
3x
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Es geht hier um die Haftpflichtversicherung. Diese zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, nur nicht bei Vorsatz. Von daher ist Euer Schaden bei entsprechender Deckkung und gezahlten Prämien natürlich gedeckt. Bei deinen Nachbarn ist deine Haftpflich zuständig. Sinnvoll ist es allerdings, wenn deine Nachbarn ihren Schaden über die Hausratversicherung abwickeln, da diese im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung eine Neuwertversicherung ist.

Kommentar von 390b212d0c2289a7edfdc8480d64df7dsmallmainstream am 14. August 2009 18:31

vollkommen korekt und die versicherung des nachbarn wird sich das geld dann aber von deiner haftplicht zurück holen, in sofern wird ich zumindest den schaden schon mal angeben.

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 14. August 2009 18:34

Das muss natürlich eh geschehen, da ja auch ggf. ein Wohngebäudeschaden wahrscheinlich ist.


mainstream
beantwortet von mainstream am 14. August 2009 18:26
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für deinen schaden ist die hausratsversicherung zuständig und die haftplicht für deinen nachbarn in sofern die kammer auch in deinem mietvertrag steht.

ps:aufsichtspflicht für waschmaschinen?

Kommentar von Reanne am 14. August 2009 18:28

das ist die richtige Antwort!

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 14. August 2009 18:31

nur bedingt

Kommentar von 390b212d0c2289a7edfdc8480d64df7dsmallmainstream am 14. August 2009 18:34

ja sorry ich hätte noch reinschreiben müssen das es bei der haftplicht egal ist ob die kammer im mietvertrag steht

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 14. August 2009 18:35

;)


anja0510
beantwortet von anja0510 am 16. August 2009 01:45
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Bei den Nachbarn Haftpflicht. Bei Dir Hausrat.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 14. August 2009 18:25
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Die Haftpflicht hat damit nichts zu tun. Bei der Haftpflicht solltest Du nun sehr geschickt vorgehen.

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 14. August 2009 18:32

inwiefern? Dieser Schaden ist der klassische Haftpflichtschaden und absolut versichert...

Kommentar von 390b212d0c2289a7edfdc8480d64df7dsmallmainstream am 14. August 2009 18:35

der name nachtflug sollte eher in namen sturzflug-ratgeber umbenannt werden

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 14. August 2009 18:36

Es ist manchmal echt erschreckend, dass hier ohne Sinn und Verstand Antworten gegeben werden...

Kommentar von 390b212d0c2289a7edfdc8480d64df7dsmallmainstream am 14. August 2009 18:38

besonders schlimm bei rechtsfragen .... null ahnung und maul so groß wie nen dino


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 14. August 2009 18:27
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hausratversicherung.

du hast doch aller 10 minuten mal nachgesehen ?


anonym
beantwortet von ImmoBurg am 16. August 2009 18:19
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Nur als Bekräftigung der richtigen Antworten von Anja0510, Mainstream und toedti2000 (thumbs up): deine Haftpflichtversicherung!


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 17. August 2009 08:47
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Also, zuständig ist für den Gebäudeschaden nach bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser die Wohngebäudeversicherung, die die Bewohner ja bezahlen.

Für den eigenen Schaden im Mietbereich kommt die jeweilige Hausratversicherung auf. Hat der Nachbar keine, hat er schlichtweg Pech.

Viel Glück.


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