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Wasserschaden = Wohngebaeudeversicherung?

gefragt von dsb22 am 26.10.2009 um 17:01 Uhr

Hallo zusammen,

bei uns ist kuerzlich ein Wasserrohr durch Lochfraß in die Binsen gegangen(EFH - BJH: 1960!). Auf Verdacht wurden auch die anderen (Ab-)Wasserrohre geprueft und auch diese sind fast alle kurz vorm brechen. Es besteht eine Wohngebaeudeversicherung von damals und ich wuerd gern wissen inwieweit normalerweise die Versicherung fuer soetwas aufkommt:

Nur der aktuell schon defekte Bereich in dem das Wasser ausgetreten ist oder auch die anderen Rohre inkl. dem beheben der Löcher in den Wänden nach Austausch?

Vielen Dank fuer eine schnelle Antwort!


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anonym
beantwortet von tgasthaus am 26. Oktober 2009 17:02
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Wenn das Rohr gebrochen ist, zahlt Versicherung, die noch nicht gebrochen sind jedoch nicht


anonym
beantwortet von Reanne am 26. Oktober 2009 17:03
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Den aufgetretenen Wasserschaden ja, die Erneuerung der Rohre nein, ist normaler Verschleiß.


anonym
beantwortet von dsb22 am 26. Oktober 2009 17:59
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Vor nem guten Jahr war der nette Herr von der Versicherung da und nunja hat versucht nen neuen Vertrag mit uns aufzusetzen(der alte ist von 1962!) und sich dabei verplappert(?) und etwas davon gesagt das wohl bei den alten Versicherungen sogar Verschleiß & Abnutzung der Rohre mit in der Versicherung seien. Daher meine Frage.

Denke aber mal das hat nichts zu sagen?!

Okay Vielen Dank


schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 26. Oktober 2009 19:26
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dazu müsste ich die VGB´s kennen . Aber normal ist der Verschleiss der Rohre nicht versichert. Habt ihr damals den Vertrag umgestellt ? Weil dann kann es höchst wahrscheinlich sein, dass du die neuen VGB´s bekommen hast. Laut Bedingunen ist nur der tatsächliche Schaden am Rohr versichert.. Hast du den Schaden schon gemeldet ? Ist nämlcih wichtig, wegen deiner Schadenminderungspflicht als Versicherungsnehmer...


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