Wasserschaden im Neubau unserer Eigentumswohnung

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Wenn die Wohnung wegen des Schadens unbewohnbar ist, steht Euch der Ersatz der Kosten für anderweitige Übernachtung zu ("Hotelkosten"). Bei einer Unterkunft in der Familie entstehen dort ja lediglich höhere Kosten für Verbrauch (Heizung, Wasser, Strom, Müll), da sollten 30,-€ pro Tag angemessen sein. Kosten für die Umlagerung Eurer Sachen in der Wohnung werden ebenfalls erstattet. Sollten Eure Sachen durch die Nässe zu Schaden gekommen sein (vorausgesetzt es handelt sich um einen Leitungswasserschaden), könnt Ihr hier auch Eure Hausratversicherung in Anspruch nehmen.

also die Hotelkosten würden wir komplett bezahlt bekommen. Aber vier Wochen in einem Hotel. Da wird man doch verrückt. Ausserdem entstehen uns durch den Hotelaufenthalt erhöhte Kosten zur Verpflegung. Auswärts Essen ist ja schließlich teurer als zu Hause mit einer eigenen Küche. Meinen Urlaub habe ich auch zunächst einmal stillgelegt. Im Hotel würde uns die Decke auf den Kopf fallen und der Familie wollen wir ja auch nicht unnötig auf die Nerven gehen. Hierdurch entstehen mir nun deutlich höhere Fahrtkosten zur Arbeit als ich eigentlich von der neuen Wohnung aus hätte. Kann ich diese ebenfalls geltend machen? Das wäre eine Strecke von 110km pro Tag. Also da kommt schon einiges über drei bis vier Wochen zusammen. Unser Lebensstandard ist schließlich auch sehr eingeschränkt. Kann man das in irgendwelcher Form geltend machen? Kann ich auch eine Wertminderung für die Wohnung verlangen. ich habe schließlich nur vier Tage darin gelebt und nicht wenig für sie gezahlt. Oder kann ich mich auf eine professionelle Trocknung verlassen? Ist es garantiert das nicht nach Jahren ein Schimmelbefall entsteht. Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll.

Der Schaden muss 1. repariert werden und 2. müssen Folgekosten ebenso von der Versicherung (und wenn die nicht zahlt, dann eben die Bauleitung selbst!) übernommen werden. 30 € ist lächerlich. Für 30 €/ Tag bekommt man kein Hotelzimmer für 2 Personen. Verpflegung darf man natürlich nicht unbedingt mitrechnen, denn die wäre in der eigenen Wohnung ja auch angefallen.