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Wasserschaden, haftet der Vermieter= Eigentümer, oder wer ersetzt den Schaden??

gefragt von Tari25Tari25 am 07.07.2009 um 12:46 Uhr

Vergangenen Donnerstag war hier, wie in vielen Orten der Keller, wegen des starken Regens vollgelaufen. Bei uns stand z.B. ca. 20cm das Wasser im Kellerraum. Natürlich stehen im Keller sämtliche Dinge, wie ein Kühlschrank, ein PC, Schränke etc.pp. Unsere Hausrat- bzw. Haftpflicht kommt für die Schäden nicht auf, da wir nicht gegen Elementare Schäden versichert sind. Unser Versicherungsberater sagte uns, dafür müsse die Versicherung, des Vermieters/ Eigentümers des Hauses aufkommen. Ein Vermieter müsse in der Gebäudeversicherung, gegen solche Schäden versichert sein. Ist das wahr? Also muss ich eine Schadensliste anfertigen und diese dem Vermieter zukommen lassen??


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anonym
beantwortet von Mobi29 am 7. Juli 2009 12:49
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Du solltest deinen Vermieter in Kenntnis setzten über den Vorfall. Dein Vermieter muß dir die Adresse des Versicherungsbüro´s geben. Dort kannst du dann deine Schadensliste bzw. Aufstellung abgeben. Der Vermieter hat das über seine Versicherung zu regulieren.

Kommentar von 6d01d46701dc40a8efbfdcca423abf9asmallDerPinocchio am 7. Juli 2009 12:55

Hat er nur, wenn das Gebäude beschädigt ist. Hausrat wird nur von einer Hausratsversicherung erstattet.


anonym
beantwortet von Schwartenpaule am 7. Juli 2009 12:48
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Du kannst es probieren - hat der Vermieter allerdings auch keine Elementarschädenversicherung, bleibst Du wohl auf Deinem Schaden sitzen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. Juli 2009 12:50
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Die Gebäudeversicherung wird diesen Schaden nicht regulieren, denn sie kommt nur für Schäden am Gebäude, nicht für Dinge im Gebäude auf.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 7. Juli 2009 12:52

Aha okay.. Danke. Ist aber auf nicht Pflicht des Vermieters, eine Versicherung, gegen elementare Schäden zu haben, die in einem solchen Fall aufkommt? Oder doch?

Kommentar von 9f693dfc891779d0409a174f7048d8aesmallMirkoOtto am 15. September 2009 13:21

Nö, wo kommen wir denn dahin?? Der Vermieter versichert nur seins. Eine Haftpflicht greift auch nur bei Fahrlässigkeit- und der Vermieter hat wohl den Regen nicht fahlässig verursacht!


bueten
beantwortet von bueten am 7. Juli 2009 12:47
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haftpflicht hausrat mit extra vertrag

Kommentar von A68e9e4f5ecd6109e7f939eaf78db12fsmallbueten am 7. Juli 2009 12:48

liste an hausherr

Kommentar von Regenmacher am 7. Juli 2009 12:49

Was hat denn die Haftpflicht damit zu tun? NICHTS!!!


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 7. Juli 2009 12:54
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Hm - normalerweise müsste eine gute Hausratversicherung doch für sowas aufkommen - also für Gegenstände innerhalb des Wohnraumes. Ich glaube aber, dass der VM bestimmt gegen sowas versichert ist. Denn, in Wohngebäuden, wo dieses schnell vorkommen kann, wird dies nicht das erste Mal gewesen sein?!

Kommentar von 6d01d46701dc40a8efbfdcca423abf9asmallDerPinocchio am 7. Juli 2009 12:56

Die Wohngebäudeversicherung ist fürs Gebäude, die Hausratsversicherung für den Hausrat.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 7. Juli 2009 12:57

War im Keller, also müsste ein Vermieter eigl. eine solche Versicherung haben, gehe ich ja auch von aus.

Ich hörte vorhin dass der Verdacht besteht, dass das Wasser in den Keller lief, da das Efeu was vom Nachbarn rüber wächst ein Rohr verstopft hat. Aber da müsste dann auch erstmal n Gutachter für rauskommen.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 7. Juli 2009 13:11

Den Gutachter - gute Idee - den muss aber der Vermieter bestellen in dem Fall. Drücke Dir ganz feste die Daumen


DerPinocchio
beantwortet von DerPinocchio am 7. Juli 2009 12:54
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Das ist pP (persönliches Pech) denn die Hausratsversicherung ist hier die richtige Versicherung. Wenn hier allerdings Elementarschäden wie Wasserschäden durch Starkregen etc.pp ausgeschlossen wurde, um die Versicherungsraten niedrig zu halten, wurde am falschen Ende gespart. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters / Eigentümers ist lediglich für das Gebäude zuständig (Schäden am Gebäude durch das Wasser. Nicht für Folgeschäden durch vollgelaufene Keller.

Lere aus dem Schaden und ändere die Versicherungspolice der Hausratsversicherung.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 7. Juli 2009 12:59

Unser Berater riet uns damals nicht gegen Elementarschäden zu versichern, da wir in einem Mehrfamilienhaus wohnen und Vermieter gegen sowas versichert sein müssen, bezüglich Kellerräume, wenn dort Überschwemmungen, Feuer oder ähnliche Dinge passieren


Tari25
beantwortet von Tari25 am 7. Juli 2009 13:09
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Also.... Ich sprach grad mit unserem Hausmeister, da er seit gestern im Hinterhof, ein Stück des Abflussrohrs repariert auf Bitte, der Eigentümer. Dieses Rohr war vom Efeu, des Nachbarn verstopft und deswegen konnte das viele Regenwasser nicht ablaufen. Er vermutet, dass es dann über meine Haftpflicht ersetzt werden kann, weil es ein Leitungsschaden ist...?

Hatte sowas noch nie und muss mich durch die Unterlagen wälzen, bzw. tus grad schon.


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