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Wasserschaden an Decke - zahlt die Haftpflichtversicherung oder kommt der Vermieter auf?

gefragt von gamiragamira am 10.10.2008 um 22:16 Uhr

Wenn ein Wasserschaden nicht durch fahrlässiges Laufen der Waschmaschine in Abwesenheit verursacht wurde, sondern höchstwahrscheinlich die Dusche irgendwo unterm Becken undicht ist und dadurch Wasser an die Decke der Wohnung unten drunter geraten ist - sprich Flecken: Wer muss denn dann die Decke streichen lassen bzw. die Dusche dichten? Der Vermieter oder die Haftpflichtversicherung?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 10. Oktober 2008 22:17
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Vermietersache


Anell
beantwortet von Anell am 10. Oktober 2008 22:19
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Leitungen sind bei Undichtigkeiten Sache des Vermieters. Bei Verstopfungen auch, wenn es sich um Fallrohre handelt, Sache des Mieters sind Verstopfungen in Waagerechtleitungen. Beschädigungen durch Wasser muss die Versicherung des Vermieters also tragen, vermutlich seine Haftpflicht. Oder er selbst. Anell


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 10. Oktober 2008 22:20
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So, wie geschildert, handelt es sich um einen Schaden, der durch einen Mangel der Mietsache verursacht würde, so daß zunächst einmal der Vermieter für die Beseitigung sorgen muß. Dieser wird meist versichert sein.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 10. Oktober 2008 22:20
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Der Vermieter. Es ist seine Aufgabe, dass alles in Ordnung und ohne Schäden funktioniert. Die Haftpflicht dient Dir nur dazu, wenn Du einen Schaden verursacht hast. Und das hast Du ja nicht. Es sei denn, die Wohnung über Dir gehört auch Dir. Wenn der Mieter sich weigert, kannst Du es der Hausrat melden und die treiben dann das Geld vom Vermieter ein.

Kommentar von B7ead9b16cab61576253b509db593c49smallgamira am 10. Oktober 2008 22:26

Danke Dir und allen anderen! Nein, die Wohnung über uns gehört uns nicht. Aber beruhigend, dass sich alle hier einig sind. Nun mal abwarten wie der Vermieter sich verhält.


Gayboy
beantwortet von Gayboy am 10. Oktober 2008 22:17
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Vermieter.


Soundfrau
beantwortet von Soundfrau am 10. Oktober 2008 22:18
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Vermieter


anonym
beantwortet von himpidimpi am 10. Oktober 2008 22:18
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Wenn der Mieter nichts kaputt gemacht hat, dann der Vermieter!


WolfgangW
beantwortet von WolfgangW am 11. Oktober 2008 20:56
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Im Grundsatz ist es Vermietersache.
Also davon ausgehend, dass es Fachfirmen gibt, die den Schaden punktgenau lokalisieren können (z.B www.zewe-gmbh.de) sollte die Ursache schnell gefunden sein. Diese Leckortung wird in der Regel von der Wohngebäudeversicherung (die hat der Vermieter) bezahlt. Bei dieser Feuchtigkeitsmesssung kann dann auch geprüft werden, ob denn nur die Decke gestrichen werden muss, oder ob weiterführende Maßnahmen (Reparaturen; Gips/Farbe/Tapeten erneuern) erfoderlich sind. Eine Feuchtigkeitsmessung zur Angebotserstellung für eine Trocknung ist in der Regel kostenlos.
.
Es ist wichtig, dass das alles vorher geklärt ist, denn nur so ist gewährleistet, dass der neue Anstrich an der Decke hält.
Die Haftpflichtversicherung des Mieters übernimmt nur Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat: Hat der Mieter die dusche beschädigt? Oder vielleicht den Abfluss zur Reinigung abgeschraubt und nicht mehr dicht bekommen? Das sind Dinge, die dann von der Privathaftpflicht übernommen werden.
Bei Fragen, schreib mich an.


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