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Wasserrohrbruch - Mietminderung möglich?

gefragt von Deisler am 30.04.2008 um 10:03 Uhr

Hallo zusammen,

meine Freundin wohnt in einer Genossenschaftsmietwohnung. Jetzt wurde ein Wasserrohrbruch festgestellt, da in der Wohnung unter ihr die Decke fleckig geworden ist. Kommende Woche wird in ihrem Bad die Badewanne rausgebrochen und ein Loch in den Boden gerissen. Das soll dann 3,4 Tage zum Trocknen so bleiben.

Kann mir jemand sagen, welche Mietminderung in so einem Fall angebracht ist? Wer kann mir/uns das genau sagen? Da wir Studenten sind, können wir nicht mal eben zu einem Anwalt für Mietrecht.

Dank & Gruß


Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. April 2008 10:07
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Mietmängel und Mietminderung von A - Z http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 30. April 2008 10:09

DH


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 30. April 2008 10:08
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Ich bin nicht überzeugt, ob eine solche Mietminderung vor Gericht durchkäme. Man muss doch nun nicht wegen jedem Sch... die Miete mindern. Der Vermieter repariert doch und lässt einen Mangel nicht stehen.

Aber versucht es, einem guten Klima zwischen Mieter und Vermieter ist es sicher nicht dienlich.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 30. April 2008 10:07
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Die Mietminderung ist für 3-4 Tage so gering das der Aufwand nicht lohnt sich mit dem Vermieter auseinander zu setzen. Keine Badbenutzung 5-10%.


Ameise
beantwortet von Ameise am 30. April 2008 10:14
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ich würde da nicht die Miete kürzen wegen einer so kurzfristigen und überschaubaren Sache. Immerhin scheint das ein Vermieter zu sein, der sich kümmert ! Das belastet das Verhältnis nur unnötig.


anonym
beantwortet von Deisler am 30. April 2008 10:16
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Ok aber ich denke insgesamt wird sie ca. 7-10 Tage das Bad nicht normal benutzen können.

Ok danke erstmal für die Antworten. Am besten soll sie mal ihren Vermieter anrufen und offen mit dem darüber sprechen. Ich hätte ihr für das GEspräch nur gerne Fakten an die Hand gegeben.





Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 30. April 2008 10:31
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Ihr wohnt in einer Genossenschaftswohnung und offensichtlich reagieren die schnell und zuverlässig.

Tradaix hat ja schon die Mietminderungstabelle eingelinkt. Aber ich bezweifle ernsthaft, ob wegen einer Reparatur eine Mietminderung durchsetzbar ist. Die Liste bezieht sich ja auf Mängel!

Wenn überhaupt, würde ich mit der Genossenschaft reden, aber ganz ehrlich - ich erwarte ausser einigen Telefonaten kein Geld für euch


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