Hallo zusammen,
meine Freundin wohnt in einer Genossenschaftsmietwohnung. Jetzt wurde ein Wasserrohrbruch festgestellt, da in der Wohnung unter ihr die Decke fleckig geworden ist. Kommende Woche wird in ihrem Bad die Badewanne rausgebrochen und ein Loch in den Boden gerissen. Das soll dann 3,4 Tage zum Trocknen so bleiben.
Kann mir jemand sagen, welche Mietminderung in so einem Fall angebracht ist? Wer kann mir/uns das genau sagen? Da wir Studenten sind, können wir nicht mal eben zu einem Anwalt für Mietrecht.
Dank & Gruß

Mietmängel und Mietminderung von A - Z http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Ich bin nicht überzeugt, ob eine solche Mietminderung vor Gericht durchkäme. Man muss doch nun nicht wegen jedem Sch... die Miete mindern. Der Vermieter repariert doch und lässt einen Mangel nicht stehen.
Aber versucht es, einem guten Klima zwischen Mieter und Vermieter ist es sicher nicht dienlich.
Die Mietminderung ist für 3-4 Tage so gering das der Aufwand nicht lohnt sich mit dem Vermieter auseinander zu setzen. Keine Badbenutzung 5-10%.
ich würde da nicht die Miete kürzen wegen einer so kurzfristigen und überschaubaren Sache. Immerhin scheint das ein Vermieter zu sein, der sich kümmert ! Das belastet das Verhältnis nur unnötig.
Ok aber ich denke insgesamt wird sie ca. 7-10 Tage das Bad nicht normal benutzen können.
Ok danke erstmal für die Antworten. Am besten soll sie mal ihren Vermieter anrufen und offen mit dem darüber sprechen. Ich hätte ihr für das GEspräch nur gerne Fakten an die Hand gegeben.

Ihr wohnt in einer Genossenschaftswohnung und offensichtlich reagieren die schnell und zuverlässig.
Tradaix hat ja schon die Mietminderungstabelle eingelinkt. Aber ich bezweifle ernsthaft, ob wegen einer Reparatur eine Mietminderung durchsetzbar ist. Die Liste bezieht sich ja auf Mängel!
Wenn überhaupt, würde ich mit der Genossenschaft reden, aber ganz ehrlich - ich erwarte ausser einigen Telefonaten kein Geld für euch
DH