Wasserleitung auf Grundstück

6 Antworten

Die Berechnungsgrundlagen sind normaler Weise, zumindest bei uns, alle versiegelten Flächen, wie Dach oder gepflasterte Bereiche auf Deinem Grundstück, wie Terrasse, Wege. Bist Du sicher, dass sie die Angabe der Grundstücksgröße haben wollen, die sind doch in den Ämtern festgehalten, da die Grundsteuer nach der Größe gezahlt wird.

Bei uns ist die Berechnungsgrundlage die Fläche die bebaut werden könnte. Wir haben ein 2 geschossiges Haus also die Fläche Bauland mal dem Faktor 1,5. Ich sag euch, dass ist ein feiner Urlaub, der da zusammenkommt. Haben jetzt herausgefunden, dass es eine Ringleitung für das Dorf ist. Wurde nach 1990 gebaut. Ist trotzdem nirgends eingetagen. Kein Amt weiß davon. (lachhaft, da es ja unsere Wasserversorgung sichert) Bis Dato hatten wir ein Bio-Kreisel.

Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, hat der Nachbar eine zusätzliche "Schwarzwasserleitung" die jetzt aufgeflogen ist?

das ist richtig ,alle leitungen ,gas ,wasser e.tc müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht verbaut werden ,allerdings muß das im grundbuch festgehalten werden ,allein schon deshalb ,wenn mal ein leck wäre müssen ja die zuständigen wissen ,wo sie butteln müssen ,ich würde mal zum bauamt der gemeinde gehen und das regeln

Ich verstehe die Geschichte sicher nicht richtig: Was habt Ihr in der Zeit von 1997 bis 2010 mit Eurem Wasser gemacht? Hattet Ihr eine Sickergrube?

Was für eine Leitung habt Ihr „gefunden“? Was hat das mit dem Nachbarn zu tun?

Genau! Wie konnte sich der Nachbar über ein fremdes Grundstück etwas legen lassen?

Liebe Leute, wenn ihr Antworten wollt brauchen wir Informationen!

@greywolf60

Ich --vermute--, es geht um Leitungsrecht, aber habe keine Lust, Rätsel zu lösen. Bin gerne beriet zu helfen, aber dafür DH! Greywolf, brauchen wir Input! :-)