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Wasserbombe von Kind durch Fenster von Arbeitszimmer geworfen - mehrere Geräte defekt - wer haftet?

gefragt von zoombscn am 28.06.2009 um 21:46 Uhr

In mein Arbeitszimmer wurde von Kindern, die mir bekannt sind, eine Wasserbombe (Luftballon mit H2o gefüllt) geworfen. PC defekt, Festplatte muss wohl in eine Spezialfirma, denn auf ihr befinden sich Daten die einen extrem hohen Wert haben, Monitore, Handy, Festnetztelefon, Tastatur defekt ...

Zu der Mutter habe ich wegen häufiger Lärmbelästigungen keinen guten Draht. Ich bin es mittlerweile leid mich mit ihr persönlich auseinander zu setzen. Was kann ich machen? Wer haftet?


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BrezelPower
beantwortet von BrezelPower am 28. Juni 2009 21:47
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Haftpflichtversicherung der Eltern normalerweise... Wenn sie allerdings ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, dann müssen es die Eltern selber zahlen, das geht in diesem Fall dann wahrscheinlich nur über einen Anwalt.

Kommentar von Dbcf78a150d84d64a75724bae38ec662smallTigertears am 28. Juni 2009 21:48

Das würde mich wundern. es ist ein Aufsichtsvergehen.


sanne172
beantwortet von sanne172 am 28. Juni 2009 21:47
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Normalerweise die Privathaftpflicht der Familie, so sie denn eine haben. Wenn sie keine haben, müssen sie den Schaden wohl aus eigener Tasche zahlen.


anonym
beantwortet von jonas010103 am 28. Juni 2009 21:47
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die eltern des kindes das geworfen hat

Kommentar von Dbcf78a150d84d64a75724bae38ec662smallTigertears am 28. Juni 2009 21:47

so ist es.

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 28. Juni 2009 21:47

blödsinn...pardon, aber das ist ein weit verbreiteter irrglaube.

Kommentar von Dbcf78a150d84d64a75724bae38ec662smallTigertears am 28. Juni 2009 21:48

Nein. Habe schon zahlen müssen.

Kommentar von corimaus am 28. Juni 2009 21:48

weist du es besser? erzähl

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 28. Juni 2009 21:50

du hast aber nicht zahlen müssen, weil dein kind etwas verbockt hat, sondern weil du etwas vernachlässigt hast. wo kommen wir denn hin, wenn wir jetzt schon für andere ins gefängnis gehen müssten, nur weil man einen sündenbock braucht?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 28. Juni 2009 21:47
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Die Mutter von dem Kind, notfalls eine Anzeige, in dem Alter dürfte das Kind wissen, was es getan hat und zwar vorsätzlich, das ist erhebliche Sachbeschädigung.


Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 28. Juni 2009 21:48
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Sofort zur Polizei und Anzeige erstatten. Ich hoffe nur, du hast Zeugen, das es sich wirklich um die Beschuldigten handelt. Dann einen Anwalt einschalten, denn die Mutter wird sicher alles abstreiten. Du bist ja sicher rechtschutzversichert. Nachfragen, ob sie diesen Fall übernehmen. Viel Glück !


anonym
beantwortet von benjiman am 28. Juni 2009 21:50
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Die Eltern haften für den Schaden, wenn die Handlung, die kausal für den Schaden war, durch ausreichende Aufsicht hätte verhindert werden können.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 28. Juni 2009 21:47
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Das klingt ja wie ein Bombeneinschlag statt einer Wasserbombe. Sprich mit der Mutter, es wird sicher ihre Haftpflichtversicherung bezahlen.


anonym
beantwortet von vincent am 28. Juni 2009 22:02
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Die Ansprüche regelt § 823 BGB.

http://www.portal.uni-koeln.de/823-rap.html


Nicoli
beantwortet von Nicoli am 28. Juni 2009 21:47
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ich würde die eltern der kinder ansprechen. meiner meinung müssten die haften !


sidandnancy
beantwortet von sidandnancy am 28. Juni 2009 21:47
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Haften da nicht Eltern für ihre Kinder?

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 28. Juni 2009 21:51

bekommt doch bitte endlich diesen irrglauben aus den köpfen. eltern haften NICHT für ihre kinder.

Kommentar von Ad4fb8a5b24688f4a4c6730cda034999smallsidandnancy am 28. Juni 2009 23:40

Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden. Die Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke: Schutz der Minderj. vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht so kann die weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Daher ist für Familien eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes, seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen, aber auch von den jeweiligen Umständen, das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab. So ist z.B. an einem See eine ständige Aufsicht der Eltern erforderlich. Es ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtspflicht der Eltern kann auch zeitweise auf Dritte übertragen werden.

Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Beispiel: Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen. Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist. Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen: 0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung 0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz) ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig,


Helpfull
beantwortet von Helpfull am 28. Juni 2009 21:47
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die eltern des kindes


anonym
beantwortet von spawny am 28. Juni 2009 21:47
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an die versicherung wenden ....


anonym
beantwortet von Jogi9b am 28. Juni 2009 21:48
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ELTERN... die armen lol


anonym
beantwortet von zoombscn am 28. Juni 2009 21:54
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Uiuiui so schnell so viele Antworten. ich bedanke mich vielmals.

Als Freier Gestalter hat man im prinzip sein ganzes Kapital auf dem Computer.

deshalb bin ich auch ziemlich sauer.

Euch einen schönen Sonntag Abend.


anonym
beantwortet von unixp am 28. Juni 2009 21:56
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wie lol ist das denn bitte?


sapientisat
beantwortet von sapientisat am 29. Juni 2009 07:44
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Hallo zombsch, die Eltern sind bei so einer Handlung (BGB §823) haftbar, und zwar in vollem Umfang. Somit ist die Haftpflicht der Mutter zuerst einmal gefragt. Da es sich aber anscheinend um eine Tat mit Vorsatz handelt wird diese nicht leisten - Ausschluß lt. AHB. Um deine Ansprüche durchzusetzen bleibt dann kein anderer Weg, wenn das Gespräch mit der Mutter fruchtlos bleibt, als zivilrechtlich vorzugehen. Nicht schön und lustig, aber meist heilsam für so manche Strategen. VG S


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