In mein Arbeitszimmer wurde von Kindern, die mir bekannt sind, eine Wasserbombe (Luftballon mit H2o gefüllt) geworfen. PC defekt, Festplatte muss wohl in eine Spezialfirma, denn auf ihr befinden sich Daten die einen extrem hohen Wert haben, Monitore, Handy, Festnetztelefon, Tastatur defekt ...
Zu der Mutter habe ich wegen häufiger Lärmbelästigungen keinen guten Draht. Ich bin es mittlerweile leid mich mit ihr persönlich auseinander zu setzen. Was kann ich machen? Wer haftet?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Haftpflichtversicherung der Eltern normalerweise... Wenn sie allerdings ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, dann müssen es die Eltern selber zahlen, das geht in diesem Fall dann wahrscheinlich nur über einen Anwalt.

Normalerweise die Privathaftpflicht der Familie, so sie denn eine haben. Wenn sie keine haben, müssen sie den Schaden wohl aus eigener Tasche zahlen.
die eltern des kindes das geworfen hat
Tigertears am 28. Juni 2009 21:47 so ist es.
moonrox am 28. Juni 2009 21:47 blödsinn...pardon, aber das ist ein weit verbreiteter irrglaube.
Tigertears am 28. Juni 2009 21:48 Nein. Habe schon zahlen müssen.
weist du es besser? erzähl
moonrox am 28. Juni 2009 21:50 du hast aber nicht zahlen müssen, weil dein kind etwas verbockt hat, sondern weil du etwas vernachlässigt hast. wo kommen wir denn hin, wenn wir jetzt schon für andere ins gefängnis gehen müssten, nur weil man einen sündenbock braucht?

Die Mutter von dem Kind, notfalls eine Anzeige, in dem Alter dürfte das Kind wissen, was es getan hat und zwar vorsätzlich, das ist erhebliche Sachbeschädigung.

Sofort zur Polizei und Anzeige erstatten. Ich hoffe nur, du hast Zeugen, das es sich wirklich um die Beschuldigten handelt. Dann einen Anwalt einschalten, denn die Mutter wird sicher alles abstreiten. Du bist ja sicher rechtschutzversichert. Nachfragen, ob sie diesen Fall übernehmen. Viel Glück !
Die Eltern haften für den Schaden, wenn die Handlung, die kausal für den Schaden war, durch ausreichende Aufsicht hätte verhindert werden können.

Das klingt ja wie ein Bombeneinschlag statt einer Wasserbombe. Sprich mit der Mutter, es wird sicher ihre Haftpflichtversicherung bezahlen.

ich würde die eltern der kinder ansprechen. meiner meinung müssten die haften !

Haften da nicht Eltern für ihre Kinder?
moonrox am 28. Juni 2009 21:51 bekommt doch bitte endlich diesen irrglauben aus den köpfen. eltern haften NICHT für ihre kinder.
sidandnancy am 28. Juni 2009 23:40 Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden. Die Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke: Schutz der Minderj. vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht so kann die weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Daher ist für Familien eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes, seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen, aber auch von den jeweiligen Umständen, das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab. So ist z.B. an einem See eine ständige Aufsicht der Eltern erforderlich. Es ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtspflicht der Eltern kann auch zeitweise auf Dritte übertragen werden.
Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Beispiel: Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen. Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist. Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen: 0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung 0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz) ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig,
Uiuiui so schnell so viele Antworten. ich bedanke mich vielmals.
Als Freier Gestalter hat man im prinzip sein ganzes Kapital auf dem Computer.
deshalb bin ich auch ziemlich sauer.
Euch einen schönen Sonntag Abend.

Hallo zombsch, die Eltern sind bei so einer Handlung (BGB §823) haftbar, und zwar in vollem Umfang. Somit ist die Haftpflicht der Mutter zuerst einmal gefragt. Da es sich aber anscheinend um eine Tat mit Vorsatz handelt wird diese nicht leisten - Ausschluß lt. AHB. Um deine Ansprüche durchzusetzen bleibt dann kein anderer Weg, wenn das Gespräch mit der Mutter fruchtlos bleibt, als zivilrechtlich vorzugehen. Nicht schön und lustig, aber meist heilsam für so manche Strategen. VG S
Das würde mich wundern. es ist ein Aufsichtsvergehen.