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Wasser in der Tiefgarage - wer haftet?

gefragt von Motoki am 03.08.2009 um 10:20 Uhr

Wie ist die rechtliche Lage wenn man einen Tiefgaragenstellplatz gemietet hat und das Auto dort untergestellt hat aber nicht dort wohnt. Nun hat sich in der Tiefgarage durch die Unwetter Wasser angesammelt und das Auto ist innen nass weil das Wasser so hoch stand. Wir wohnen aber etwas entfernt von dort können also nicht immer nachsehen. Wer haftet für solche Schäden?

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Recht x 35.324 Auto x 23.264 Gesetz x 2.128 KFZ x 2.087 Fahrzeug x 362 Tiefgarage x 26

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. August 2009 10:22
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Unwetter ist ein Fall von höherer Gewalt. Ich würde für den Schaden am Fahrzeug mal die Teilkoaskoversicherung bemühen.


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 3. August 2009 10:22
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ich würde mich zunächst an den Vermieter des Tiefgaragen-Stellplatzes wenden. Der sollte ja eine Versicherung abgeschlossen haben für solche Fälle (ähnlich wie eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung).


curafe
beantwortet von curafe am 3. August 2009 10:21
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das müsste die gebäudeversicherung des eigentümer übernehmen


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 3. August 2009 10:20
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Die Versicherung wird es bezahlen würde ich mal sagen. Unwetterschäden.


anonym
beantwortet von faewi am 4. August 2009 11:41
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Bei Verschulden natürlich der Vermieter. Ob er versichert ist, oder nicht, kann Dir egal sein. Ansonsten eventuell die Teilkasko.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 4. August 2009 09:58
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Derjenige, der das Wasser in die Tiefgarage gelassen hat. Es sei denn, es ist höhere Gewalt. Dies geht aus der Frage aber nicht hervor.

Rede mit Deiner Versicherung. Keine Teilkasko, kein Ersatz, fürchte ich. Eigentlich ganz einfach.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 3. August 2009 10:26
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Erstmal Vermieter fragen ob er versichert ist, dann meine Teilkasko.


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