Hallo. gertern fuhr ich auf der A24 richtung Berlin.ich furh hinter einem LKW und wollte ihn überholen.Nach dem ich prüfte,ob einer hinten kommt,fing ich mit meinem überholmanöver an.der weg neben und wenigsten 50m hinter mir war frei.Ich habe dann die spur gewechselt und ungfähr 20secunden später bremsten alle vorausfahrenden(wegen stau anfang).Ich,um auffahrunfal zu vermeiden,bremste auch.Dann 5sec hörte ich ein lautes krach von hinten.Wir fuhren auf dem seitenstreifen.Der andere fahrer kamm mir entgegen und fragte,was das scharf bremsen sollte.ich sagte :es gibt stau und ich mußte vollbremsen.dabei erwähne ich nicht er hätte den abstand halten sollen(was er sichelich nicht machte) es kam die polizei und schaute sich die autos an.hörte uns beide an.dann gingen sie mit meinem ausweis(kameruner)zum dienstwagen.nach ein paar minute riefen sie mich bei seite fragten:bist "du" deutscher ?ich sagte neien und erst dann teilten sie mir mit:das sie berichten werden das ich den unfall verursacht habe.ich solle 35euros jetzt bezahlen.
ich fragte:"wie kommen darauf das ich jetzt schuld bin?das ist ein eindeutiger aussage gegn aussage fall" obwohl meine mitfahrer ihn vesichern konnte das der überholvorgang schon längst abgeschlossen war und der krach kamm erst ein paar secunde nach meiner vollbremsung.
ich solle wäre trotzdem schuld sein. WAS SOLL ICH MACHEN? DANKE ALAIN
A. - Melde den Unfall Deiner Versicherung
B - Such Dir einen Anwalt. Ohne den geht es nicht!
Nimm einen Anwalt.
Die Situation ist sicherlich nicht so eindeutig.
Beim Auffahrunfall ist zunächst mal der Schuld, der gebremst hat. Erst recht auf der Autobahn geht man erst mal vom grundlosen Bremsen aus.
Der Stau scheint ja nicht mehr ersichtlich gewesen zu sein. Und bist Du sicher, daß es ein Stau war - und nicht einfach nur einer vor Dir, der auch mal das Bremspedal angetippt hat?
Ich würde doch mal sagen, dass der, der aufgefahren ist, mindestens eine 50/50-Schuld mitträgt, oder nicht?
Joschy0907 am 2. Juni 2009 09:33 natürlich, normal der, der Auffährt ist schuld, man hat soviel Abstand zum Vordermann zu halten das man jederzeit zum stehen kommt.Aber hier scheint der Sachverhalt wohl etwas anders zu liegen...
soedergren am 2. Juni 2009 10:30 So ist es, Joschy hat recht. Im Normalfall hat der, der auffährt, Schuld. Ausnahmen gibt es aber, wenn der Vormann unersichtlich völlig grundlos auf die Klätzer gehauen hat oder ihn z.B. beim Spurwechsel geschnitten hat.
Alles in allem kommt es also auf den Einzelfall an, gerade hier ist die Situation ja nicht ganz eindeutig und ohne Anwalt wird's hier nicht gehen.
Wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast musst du direkt bezahlen dass ist so! Mein Vater ist Polizist und das hat überhaupt nichts mit diskriminierung zu tun!
er wurde aber nicht gefragt, ob er in Deutschland wohnt, sondern ob er Deutscher ist - schon ein Unterschied, oder?

Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun, in einem solchen Fall geht die Polizei immer erst davon aus, dass der Schuld hat, der gebremst hat.
Wäre gut, wenn Du Zeugen hättest, dann geh zum Anwalt, der klärt das
soedergren am 2. Juni 2009 12:35 Stimmt nicht ganz. Die Polizei geht idR immer davon aus, dass der, der aufgefahren ist, Schuld hat. Ansonsten hat die Feststellung der Nationalität natürlich nichts mit Diskriminierung zu tun...

Die Polizei stellt ja nicht eindeutig die Schuld fest. Sie werden einen Tatsachenbericht schreiben. Du (ich hoffe ich darf das hier, von der Polizei finde ich es auch nicht in Ordnung) bekommst einen Anhörungsbogen in dem du Stellung nehmen kannst. Desweiteren würde ich die empfehlen deiner Versicherung den Schaden schon mal zu melden und dort eine detaillierte Beschreibung aus deiner Sicht abgeben. Die sicherste Möglichkeit ist dann noch einen Anwalt zu kontaktieren. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Das du dich von der Polizei beleidigt oder diskriminiert fühlst ist zwar verständlich, das würde ich aber nicht allzu hoch bewerten. Nicht mehr drüber nachdenken. Wichtig ist meines Erachtens das du nicht die volle Schuld an dem Unfall bekommst.
kennt wer eine variante, bei der der hinten auffahrende nicht schuld ist?
An einem Auffahrunfall hat nicht unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. So kann die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall verursacht. Die Schuldfrage ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Quelle: ADAC / http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html
krabbe22 am 2. Juni 2009 09:33 Ja, gar nicht so selten bekommt der Vordermann zumindest eine Teilschuld. Manchmal auch die komplette.
krabbe22 am 2. Juni 2009 09:37 "Kommt es zu einem Verkehrsunfall indem das nachfolgende Fahrzeuge auf den Vordermann auffährt, so wird im Wege des Anscheinsbeweises vermutet, dass der Auffahrende entweder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist oder einfach unaufmerksam war und dadurch den Unfall verschuldet hat. Mit Anscheinsbeweis ist gemeint, dass bei typischen Abläufen der Schluss von einer bestimmten Ursache auf eine bestimmte Folge gezogen werden darf und umgekehrt. Also das der Hergang auf den ersten Blick festzustellen ist. Um den Anscheinsbeweis zu erschüttern muss der Auffahrende nachweisen, dass gerade kein typischer Fall vorgelegen hat. Gelingt dies, so kann eine Mithaftung, teilweise auch eine Alleinhaftung des Vorausfahrenden gegeben sein. In Betracht kommt dies bei einem unmittelbar davor erfolgten Spurwechsel des Vordermannes oder wenn dieser grundlos abrupt und stark abbremst. Mit plötzlichem und starkem Abbremsen des Vorausfahrenden ist immer zu rechnen, das Abbremsen ohne zwingenden Grund ist jedoch gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 StVO untersagt. Ein zwingender Grund ist danach gegeben, wenn die Verletzung einer Person, des Bremsenden selbst oder Beschädigung einer Sache droht." Quelle: www.adac.de

Anwalt und bestehe auf ein Gutachten, die sehen anhand der Bremsspuren wer Schuld hat. Miese cops