Waschmaschine nach Reperatur wieder defekt.Habe ich nun auf das defekte Teil Gewehrleistungsanspruch?

2 Antworten

Nein ,das wurde auf die Herstellergarantie repariert ,und darauf gibt es keinen Gewährleistungsanspruch,anders wäre es wenn Du die Reparatur inklusive Ersatzteil selber bezahlt hättest.

Danke für die Antwort. Genau den selben Gedanken hatte ich auch. Dann lag ich also mit meiner Vermutung richtig. Dann werd ich mir wohl eine Neue Waschmaschine kaufen und genieße 2 Jahre Gewährleistung.

@mk1978

Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre,allerdings gibt es ab dem 6ten Monat eine Beweisumkehr,ab da muss der Kunde nachweisen das der Fehler schon bei Kauf bestanden hat,das ist nur durch Gutachter möglich und lässt die Frage zu warum der Fehler dann nicht früher beanstandet wurde.Je nach Kaufpreis der Waschmaschine könnte eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre die von fast allen grösseren Elektromärkten angeboten wird sinnvoll sein.

Gewährleistung bezieht sich immer nur auf den Erstkauf. Auf Austauschteile gibt es sowas normalerweise nicht, es sei denn es ist vereinbart. Für Anfahrt und Arbeitskosten mußt Du immer bezahlen, weil die Gewährleistung nur das Teil umfaßt, nicht den Rest.

Ich verstehe das mit dem Ersatzteil nicht ganz - aber normalerweise hast Du auch bei einem Ersatzteil nur Gewährleistung auf das Teil. Anders sieht es unter Umständen bei Garantie aus. Aber auch hier ist es oft so, dass der Kunde für alle Nebenleistungen (zB. Porto) selbst zuständig ist.

Aber das ist vertrackt, es gilt Vertragsfreiheit, AGB spielen eine Rolle und das kann jeder am Ende machen, wie er will.