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Waschmaschine läuft nachts....

gefragt von Andrea1204Andrea1204 am 17.04.2007 um 10:22 Uhr

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Ab und zu werde ich nachts wach, weil irgendwo im Haus jemand die Wäsche wäscht und die Maschine schleudert. Ist das rechtens?? Was kann man am Besten dagegen tun?? Ich habe jetzt natürlich auch keine Lust, mit einem Schlafanzug durchs Haus zu laufen..... PS: Wir sind fast alle Eigentümer (wenn das ein Unterschied macht?!?) Hat jemand eine Idee?? Ich wäre sehr dankbar (GÄHHHHNNN)


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marxx
beantwortet von marxx am 17. April 2007 10:32
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Wäre vielleicht interessant zu schauen, welche Waschmaschine läuft, um dann (am nächsten Tag) dessen Besitzer anzusprechen. Ihn darauf hinzuweisen, die Wäsche nicht in der Nacht zu waschen.
Andererseits kann dieser Umstand auch auf der nächsten Eigentümervesammlung angesprochen werden, damit hier eindeutige Maßregeln aufgestellt werden.

Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 17. April 2007 10:35

Danke für die Antwort! Werde wohl in den "sauren Apfel" beissen und spazieren gehen, aber trotzdem: Gibt es rechtliche Grundlagen?? Gehört das zu einem "Verbot"? bzw. nächtlicher Ruhestörung?? Es ist immerhin gegen 3 Uhr und das nicht zum 1. Mal!!

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 17. April 2007 10:56

Hier handelt es sich um reine Eigentümer und nicht um Mieter. Dann könnte man ja leicht Mietminderung gegen den Vermieter zur Eindämmung der Ruhestörung einsetzen.
Sind es lediglich Eigentümer und die Ruhe wird gestört, hilft zunächst nur miteinander reden (siehe auch Eigentümerversammlung).

Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 17. April 2007 13:28

Ja, stimmt und das werde ich auf jeden Fall bei der nächsten ansprechen, aber bis dahin ist noch Zeit und eine außerordentliche einzuberufen ist auch nicht so toll!


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 17. April 2007 11:35
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Hallo Andrea.

Dir geht es konkret nicht um die Waschmaschine, sondern um Deine Nachtruhe, richtig?

Versuche herauszubekommen, wessen Waschmaschine nachts läuft und suche ein klärendes Gespräch, ob es wirklich nötig ist, die Maschine nachts laufen zu lassen.

Mit Recht und Gesetz kommst Du hier nicht weiter. Wozu auch? Ihr seid Eigentümer/innen in einem Mehrparteienhaus. Also solltet ihr schon fast "zwangsläufig" miteinander gut auskommen und miteinander reden können.

PS: Immer mehr Energieversorgungsunternehmen bieten Rabatte auf Strompreise an, wenn man Strom vermehrt in den Nachtstunden verbraucht. Vielleicht tust Du gerade einem Stromsparer Unrecht. :-)

Die Nachtruhe sollte trotzdem wichtiger sein.

Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 17. April 2007 13:29

Danke an Alle für die vielen Antworten ;-)) Ja, sehe ich schon ein, aber bitte dann nicht auf meine Kosten (Nachtruhe!), das geht wirklich zu weit. Das ist echt so laut, daß ich davon aufwache! Wir leben in einer Gemeinschaft, da muss man auch Rücksicht auf andere nehmen. In einem Einfamilienhaus können die tun, was sie wollen...

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 17. April 2007 16:43

Meine Maschine läuft auch nachts mit billigerem Nachtstrom. Im Internet (u. A. Ebay) gibt es Vibrationsdämpfer für Waschmaschinen, sehr einfach und billig - nein, kein Scherz. Schenke ihm/ihr doch einfach welche... :-)


anonym
beantwortet von bigwolfi am 17. April 2007 10:40
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Die meisten Mehrfamilienhäuser haben eine Hausordnung an die sich alle Mieter(egal ob Eigentümer oder nicht)zu halten haben.

Übliche Ruhezeiten Zur Ruhezeit zählt die Zeit zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr. Je nach Ortsgepflogenheit kann die Ruhezeit auch länger sein. Daraus folgt, dass der Vermieter in einer einseitig erlassenen Hausordnung lediglich die Ruhezeit näher regeln darf.

Am einfachsten wäre es einen Aushang zu machen und alle darüber informieren, dass sich doch jeder an die Ruhezeiten zumindest ab 22 Uhr halten soll und ab diesem zeitpunkt keine Waschmaschinen laufen lassen soll.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. April 2007 16:34

und wenn sich niemand dran hält?


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 17. April 2007 12:14
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Ich stimme Ulf zu - auch wir hatten mal den billigeren "Nachstrom-Tarif".

Evtl. würde es auch schon ausreichen, die Waschmaschine(n) mit "Gummifüssen" zu versehen - sowas gibt es für Waschmaschinen und das dämpft das Geräusch beim Schleuder doch enorm! Dazu müsste man allerdings erst einmal den "Verursacher" herausfinden und ihm diese Möglichkeit aufzeigen! Vielleicht ist er sich des Problems auch gar nicht bewusst und dankbar für den Hinweis und den Tipp mit den Gummifüssen!?!


anonym
beantwortet von georgyellow am 17. April 2007 15:19
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in Deutschland ist alles geregelt und so ist auch die Nachruhe nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 h und endet um 06.00 h. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz handelt derjenige ordnungswidrig, wer in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt oder die Gesundheit eines anderen schädigt. MfG


Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. April 2007 16:33

die Polizei interessiert das aber inzwischen in vielen Orten gar nicht mehr und sagt man solle das mit dem Nachbarn selbst klären.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 17. April 2007 17:20
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Manches Mal steht auch in den Hausordnungen, dass in den Nachtstunden die Waschmaschinen nicht laufen sollen.

Ich persönlich kann Dir eigentlich nur empfehlen, den Nachbarn ausfindig zu machen und ihm erklären, dass Du durch den Schleudergang eben um Deine Nachtruhe gebracht wirst. Manches Mal sind es Dinge, über die sich die Mitmenschen keine Gedanken machen. Ich vermute jetzt einfach mal, dass Dein Nachbar den günstigeren Nachtstrom-Tarif ausnutzt oder vielleicht aus beruflichen Gründen sogar nur nachts waschen kann. Und solange kein anderer Mitbewohner sich über eine Lärmbelästigung in der Nacht beschwert, wird sich auch keine Änderung ergeben.


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