Seit drei Wochen ist unsere Waschmaschine defekt, inzwischen waren drei Mal Leute vom Kundendienst da. Zwei Mal falsche Diagnose, dann Ersatzteil nicht vorrätig, nächster Termin steht am Montag an. Wir sind also seit drei Wochen ohne Waschmaschine. Frage: Gibt es eine Frist, in der eine Reparatur auf einen Garantiefall erledigt sein muss? Und wenn ja, wo steht das? Kann man sich da wehren und wie?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Nö, da gibts keine allgemein geregelte Frist. Wenns Garantie (= nicht Gewährleistung?) ist, sollte man sich die Garantiebedingungen der Firma mal anschauen.
Da eine Garantie stets ein Versprechen des Herstellers ist, also gesetzlich nicht geregelt, gibt es auch keine klaren Fristen, in der solche Reparaturen ausgeführt sein müssen.
Wehren kann man sich nur, in dem man beim nächsten Kauf eines solchen Teils, diesen Hersteller links liegen lässt.
äh, Garantie oder Gewährleistung, das weiß ich jetzt nicht...
bitmap am 19. Januar 2008 18:34 Unterschiede siehe http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Ich würde sagen in deinem Fall ist die nächste Reparatur die letzte solange es noch Garantie ist!!! Ich würde verlangen das ich eine neue Maschine bekomme oder mein Geld zurückverlangen wenn es dann noch einmal während der Garantiezeit zu einer Reparatur kommen sollte.

Kommt mir sehr bekannt vor ! Was für eine Marke und der Kundendienst über ne Hotline zu erreichen???
Es ist eine Quelle der Ärgernisse...;-)
auchmama am 22. Januar 2008 07:39 Genau, die meine ich grins! Versuche ob du von diesem Verein rausbekommst, wo die Kundendienstwerkstatt ist. Falls es einen Q-Shop bei euch gibt, sind die dir behilflich.Diese Hotline bringt dich nicht weiter! Sag evtl. deine PLZ, vieleicht bist du ja in der Nähe! Viel Glück... LG
schon passiert, da steht nichts drin über Frist oder so