Der Schlauch unserer Waschmaschine ist defekt,dadurch liefen eine Menge Wasser in unsere Kellerräume. Ich habe den Schaden erst nach ca.6 Stunden bemerkt. Nachdem wir das Wasser abgesaugt hatten, merkten wir erst das Ausmaß des Schadens, nun hat sich auch noch Schimmel gebildet.Kann mir die Versicherung da einen Strick drehen, von wegen ohne Aufsicht die Waschmaschine laufen lassen. Ich wasche immer erst ab 23 Uhr, da der Strom dann billiger ist. Ich war auch im Haus, allerdings eben nicht im Keller.Wer kann uns helfen? Tritt die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung ein? Es handelt sich ja hier um Leitungswasser.
Dieser Schaden wird nicht von der Hausrat- sondern von der privaten Haftpflichtversicherung reguliert.
Die Wohngebäudeversicherung hat mit Schäden, die durch Waschmaschinen und deren Schläuche entstehen auch nichts am Hut.

Wenn kein weiteres Wasser austritt, dann trocknet alles wieder. Dann verschwindet auch der Schimmel und es gibt keinen Schaden.
Welche Versicherung eintritt ist eine Frage der Eigentumsverhältnisse. In der eigenen Wohnung zahlt die Hausratversicherung und den Schaden eines Dritten zahlt die Haftpflichtversicherung.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden anerkannt wird.
also sie müssen ja nicht unbedingt angeben das sie über nacht waschen das sollte uninteressant bleiben!!!! und das sich nach einen Wasserschaden im keller schimmel bildet gehört fast dazu, natürlich versuchen die versicherungen sich zu drücken da muss man am ball bleiben
Niklaus am 17. September 2007 19:17 Oh, oh. Das ist eine Anleitung zum Versicherungsbetrug. Den Schaden daraus tragen die andern Versicherungsnehmer.
Nur wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.....
Ohhhhhh eine anleitung zum versicherungs betrug und was ist mit den beiträgen die man jahrelang dafür zahlt, da wird doch mal so ein kleines ding drin sein dürfen!?!?!?!
Wo steht die Waschmaschine, in der Wohnung oder im Keller in einem Waschküchenraum? Der muß nämlich dafür geeignet sein. Und dann ist eigentlich der Hausverwalter dafür zuständig, wenn das Wasser nicht in den Gully abläuft.