gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Waschen nur alle drei Wochen - ist das rechtens?

gefragt von ChrisNR am 08.10.2009 um 11:51 Uhr

Hallo, ich bin neu in ein 6-Familienhaus eingezogen, die meisten Parteien davon bestehen aus nur einer Person. Ich bin ebenfalls alleinstehend. Pro Woche wird das Waschen jeweils einer Etage vorbehalten. Das heisst für mich, dass ich effektiv nur eine halbe Woche innerhalb von drei Wochen waschen kann. Kann das so richtig sein? Ich finde das nämlich sehr wenig...eigentlich müsste mir doch gestattet sein, nach Bedarf waschen zu können?!

als Info: in der Wohnung gibt es keinen Anschluss für eine Waschmaschine, ich habe ein eigenes Gerät in der besagten Waschküche.

Gruß, Chris


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Mietrecht (3764)
Wohnungen (98)
Waschraum (4)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Dani007
beantwortet von Dani007 am 8. Oktober 2009 11:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

komisch finde ich das auch, erkundige dich doch mal beim Mieterbund o. Verbraucherzentrale


meistereder
beantwortet von meistereder am 8. Oktober 2009 11:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So eine schwachsinnige Regelung habe ich ja noch nie gehört. Insb. wenn jeder ein eigenes Gerät dort hat, was soll das denn? Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Dir das gefallen lassen musst. Wer beschwert sich denn überhaupt darüber bzw. kontrolliert das? Oder geht es um die Zuordnung des verbrauchten Gemeinschaftsstroms? Sachen gibt's....


albatros
beantwortet von albatros am 9. Oktober 2009 00:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit einer eigenen Waschmaschine in der „Waschküche“ kannst du jeden Tag waschen, da haben die die Mitmieter überhaupt nicht reinzureden. Mit diesen hast du schließlich den MV nicht abgeschlossen. Sie dürfen dir den Zutritt auch nicht verwehren, da es in MV oder Hausordnung keine Reglementierung gibt (die auch nicht wirksam wäre). Die Klausel, dass in der Wohnung keine Wäsche getrocknet werden darf, ist unwirksam, vorausgesetzt dass das in einem Formularmietvertrag so drin steht und keine echte (sprich ausgehandelte) Individualvereinbarung ist.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 10. Oktober 2009 13:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Diese Regel scheint schon sehr alt zu sein (vorm Krieg) und dürfte einer rechtlichen Prüfung nicht standhalen. Damals kann so was üblich gewesen sein - heute ncht mehr.

Wie Albatros schon schreibt mit den Nachbarn hast du den V nicht geschlossen.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 8. Oktober 2009 11:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Steht das so im Mietvertrag?


Rina1234
beantwortet von Rina1234 am 8. Oktober 2009 11:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann gar nicht rechtens sein, wende dich mit deinem Mietvertrag an deine Verbraucherzentrale (findest du im Netz) in aller Regel kostet die Beratung um die 25 € einmalig,du kannst da aber öfter auftauchen


DollyPond
beantwortet von DollyPond am 8. Oktober 2009 11:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie ist das begründet wenn jeder eine eigene waschmaschine hat?


reiterhexe
beantwortet von reiterhexe am 8. Oktober 2009 11:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt mir nicht so vor als wäre das ok, frag beim Mieterbund nach


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 8. Oktober 2009 11:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hach - das würde mir auch noch fehlen, mir vorschreiben zu lassen, wann ich und wie oft ich Wäsche wasche. Das geht nicht - Punkt aus. Demnächst wird auch noch ein Plan gemacht, wann man sich duschen darf und aufs WC geht oder wie??? Selten sowas Lustiges gehört. Schmarrn


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 8. Oktober 2009 11:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hängt das vielleicht mit der Aufhängerei der Wäsche zusammen? Dann könntest Du nämlich Deine Wäsche auch in der Wohnung aufhängen. Einen anderen Sinn sehe ich alerdings gar nicht - frag halt einfach nochmal nach dem Grund!


TwoSteps4Ward
beantwortet von TwoSteps4Ward am 8. Oktober 2009 11:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch wenn es so im Mietvertrag stehen würde,rechtens scheint mir das wirklich nicht. Nicht alles was im Mietvertrag steht, muss auch rechtens sein. Wie die Vorredner geraten haben,rate ich auch dir,dich mit deinem Mietvertrag bei einem Mieterbund oder der Verbraucherzentrale vorzustellen. Ein Anwalt für Mietangelegenheiten würde dir sicherlich auch helfen (Rechtschutz!).


anonym
beantwortet von uweausquerfurt am 8. Oktober 2009 11:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du ein eigenes gerät zum waschen hast ist es doch deine sache wie oft du dieses nutzt, diese regelung ist sicher nicht bestandteil des mietvertrages. wasche so pft du willst und wenn es probleme mit den mitmietern gibt gehe zum vermieter oder zum mieterverein


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 8. Oktober 2009 12:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du kannst nach Bedarf deine Wäsche waschen,alles andere ist Hahnebüchener Unsinn,was sich manche Leute alles so einfallen lassen,die Psychiater wirds freuen.Vielleicht ist der GV auch noch geregelt und der Stuhlgang,frag mal diese Vermieter!!!


anonym
beantwortet von Tobe007 am 8. Oktober 2009 12:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du eine eigene Waschmaschine im Waschkeller hast, kannst so oft wie Du willst waschen, das kann Dir keiner verbieten.
Evtl. kann man Dir das Waschen innerhalb der Ruhezeiten verbieten, aber nicht mehr.
Was machen denn die anderen Mieter?
Waschen die etwa mit Deiner Maschine?
Gibt es da nur einen Anschluß?
L.G. Tobe


anonym
beantwortet von ChrisNR am 8. Oktober 2009 22:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Ihr Lieben, danke für die Antworten!

Also um es nochmal klarzustellen: mit der Vermieterin komme ich soweit gut klar, es sind eben nur alles ältere Leute hier im Haus und die haben so ihre mehr oder wenigen sinnigen Verhaltensweisen. Beim Einzug hatte ich gedacht, eine halbe Woche von JEDER Kalenderwoche waschen zu können. Dass dies nicht der Fall sein soll, wurde mir erst nach Einzug eröffnet. Im Mietvertrag steht diesbezüglich gar nichts, abgesehen vom Vorgedruckten, dass in der Wohnung keine Wäsche aufgehängt werden darf. Schriftlich festgelegt ist die Nutzung der Waschräume also überhaupt nicht.

Im Sommer kann ich den Wäscheständer sicherlich auf den Balkon stehen, wie das im Winter gehen soll, weiss ich allerdings nicht. Da im Mietvertrag steht, dass ich nicht in der Wohnung trocknen darf, müsste ich doch logischerweise eigentlich sowohl IMMER waschen dürfen (kann mir doch niemand verbieten?) als auch den Trockenraum auch immer nutzen dürfen, weil es in der Wohnung ja nicht geht. Oder? :-)


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.