Hallo, ich bin neu in ein 6-Familienhaus eingezogen, die meisten Parteien davon bestehen aus nur einer Person. Ich bin ebenfalls alleinstehend. Pro Woche wird das Waschen jeweils einer Etage vorbehalten. Das heisst für mich, dass ich effektiv nur eine halbe Woche innerhalb von drei Wochen waschen kann. Kann das so richtig sein? Ich finde das nämlich sehr wenig...eigentlich müsste mir doch gestattet sein, nach Bedarf waschen zu können?!
als Info: in der Wohnung gibt es keinen Anschluss für eine Waschmaschine, ich habe ein eigenes Gerät in der besagten Waschküche.
Gruß, Chris

komisch finde ich das auch, erkundige dich doch mal beim Mieterbund o. Verbraucherzentrale

So eine schwachsinnige Regelung habe ich ja noch nie gehört. Insb. wenn jeder ein eigenes Gerät dort hat, was soll das denn? Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Dir das gefallen lassen musst. Wer beschwert sich denn überhaupt darüber bzw. kontrolliert das? Oder geht es um die Zuordnung des verbrauchten Gemeinschaftsstroms? Sachen gibt's....

Mit einer eigenen Waschmaschine in der „Waschküche“ kannst du jeden Tag waschen, da haben die die Mitmieter überhaupt nicht reinzureden. Mit diesen hast du schließlich den MV nicht abgeschlossen. Sie dürfen dir den Zutritt auch nicht verwehren, da es in MV oder Hausordnung keine Reglementierung gibt (die auch nicht wirksam wäre). Die Klausel, dass in der Wohnung keine Wäsche getrocknet werden darf, ist unwirksam, vorausgesetzt dass das in einem Formularmietvertrag so drin steht und keine echte (sprich ausgehandelte) Individualvereinbarung ist.
Diese Regel scheint schon sehr alt zu sein (vorm Krieg) und dürfte einer rechtlichen Prüfung nicht standhalen. Damals kann so was üblich gewesen sein - heute ncht mehr.
Wie Albatros schon schreibt mit den Nachbarn hast du den V nicht geschlossen.

das kann gar nicht rechtens sein, wende dich mit deinem Mietvertrag an deine Verbraucherzentrale (findest du im Netz) in aller Regel kostet die Beratung um die 25 € einmalig,du kannst da aber öfter auftauchen

wie ist das begründet wenn jeder eine eigene waschmaschine hat?

Das kommt mir nicht so vor als wäre das ok, frag beim Mieterbund nach

Hach - das würde mir auch noch fehlen, mir vorschreiben zu lassen, wann ich und wie oft ich Wäsche wasche. Das geht nicht - Punkt aus. Demnächst wird auch noch ein Plan gemacht, wann man sich duschen darf und aufs WC geht oder wie??? Selten sowas Lustiges gehört. Schmarrn
Hängt das vielleicht mit der Aufhängerei der Wäsche zusammen? Dann könntest Du nämlich Deine Wäsche auch in der Wohnung aufhängen. Einen anderen Sinn sehe ich alerdings gar nicht - frag halt einfach nochmal nach dem Grund!

Auch wenn es so im Mietvertrag stehen würde,rechtens scheint mir das wirklich nicht. Nicht alles was im Mietvertrag steht, muss auch rechtens sein. Wie die Vorredner geraten haben,rate ich auch dir,dich mit deinem Mietvertrag bei einem Mieterbund oder der Verbraucherzentrale vorzustellen. Ein Anwalt für Mietangelegenheiten würde dir sicherlich auch helfen (Rechtschutz!).
wenn du ein eigenes gerät zum waschen hast ist es doch deine sache wie oft du dieses nutzt, diese regelung ist sicher nicht bestandteil des mietvertrages. wasche so pft du willst und wenn es probleme mit den mitmietern gibt gehe zum vermieter oder zum mieterverein

du kannst nach Bedarf deine Wäsche waschen,alles andere ist Hahnebüchener Unsinn,was sich manche Leute alles so einfallen lassen,die Psychiater wirds freuen.Vielleicht ist der GV auch noch geregelt und der Stuhlgang,frag mal diese Vermieter!!!
Wenn Du eine eigene Waschmaschine im Waschkeller hast, kannst so oft wie Du willst waschen, das kann Dir keiner verbieten.
Evtl. kann man Dir das Waschen innerhalb der Ruhezeiten verbieten, aber nicht mehr.
Was machen denn die anderen Mieter?
Waschen die etwa mit Deiner Maschine?
Gibt es da nur einen Anschluß?
L.G. Tobe
Hallo Ihr Lieben, danke für die Antworten!
Also um es nochmal klarzustellen: mit der Vermieterin komme ich soweit gut klar, es sind eben nur alles ältere Leute hier im Haus und die haben so ihre mehr oder wenigen sinnigen Verhaltensweisen. Beim Einzug hatte ich gedacht, eine halbe Woche von JEDER Kalenderwoche waschen zu können. Dass dies nicht der Fall sein soll, wurde mir erst nach Einzug eröffnet. Im Mietvertrag steht diesbezüglich gar nichts, abgesehen vom Vorgedruckten, dass in der Wohnung keine Wäsche aufgehängt werden darf. Schriftlich festgelegt ist die Nutzung der Waschräume also überhaupt nicht.
Im Sommer kann ich den Wäscheständer sicherlich auf den Balkon stehen, wie das im Winter gehen soll, weiss ich allerdings nicht. Da im Mietvertrag steht, dass ich nicht in der Wohnung trocknen darf, müsste ich doch logischerweise eigentlich sowohl IMMER waschen dürfen (kann mir doch niemand verbieten?) als auch den Trockenraum auch immer nutzen dürfen, weil es in der Wohnung ja nicht geht. Oder? :-)