habe von dem Gesetz (Gesetzentwurf?) für Mieter bzgl. Haustierhaltung gelesen. Was hat sich genau verändert?

Kleintierhaltung kann der Vermieter nicht verbieten.
Goldfische und Nager (Hamster) können nicht verboten werden

Da selbst die mietrechtlichen Regelungen 'nur' ein paar §§ im BGB einnehmen, kann ich mir ein extra Gesetz für Tierhaltung für Mieter so (noch) nicht vorstellen. Bis jetzt kenn ich das nur als Rechtsprechung (= Urteile diverser Gerichte). Aber ich werd mal danach suchen.
Mir ist nichts von einem Beschluss bekannt. Es dürfte auch gegen alle gesetzlichen Regelungen verstossen, würde es einen Beschluss oder Gesetz geben, der bzw. das in der Lage wäre, in bestehende Mietverträge einzugreifen. Letztendlich sind ausschliesslich die Mietverträge entscheidend. Spätere gesetzliche Regelungen können und dürfen in Mietverträge nicht zu Lasten der Mieter in bestehende Verträge eingreifen. Das war schon immer so und wird (hoffentlich) auch immer so bleiben!
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2812556/udlxzm/index.html
Jep, das mein ich. Ist aber kein Gesetz. heut wieder im KrüKa-Modus bin (du weißt schon ;-)