Alex247 am 02.09.2008 um 0:18 Uhr
zwar nur ab und zu aber wenn dann heftig. ihr wärt zwar schon 17 und ein junge aber würdet euch nicht trauen euch zu wehren. aber ihr müsstet aber wegen der schule noch zu hause wohnen (ca. 1 jahr). würdet ihr es hinnehmen oder etwas unternehmen? mit der mutter könntet ihr aber nicht reden

Wenn du mit deiner Mutter nicht einmal darüber sprechen kannst, ist das schon furchtbar genug. Dann wende dich an deinen Vertrauenslehrer. Die Schule steht auch in Verbindung mit dem Jugendamt, die werden dann sicher helfen können.

Ganz schnell zum Jugendamt, damit Dir geholfen wird, Du musst da raus! Das Jugendamt hat Plätze für betreutes Wohnen, das wäre eine Möglichkeit für Dich, geh hin und frage nach!
Egal, wie oft er das tut, es ist falsch! Bitte, lass Dich nicht "erschlagen" von soviel Übermacht des Stiefvaters!
LG
Wieselchen
Hallo Wieselchen, ich glaube aber, er sollte es seiner Mutter sagen. Kinder und Mütter erleben Berziehungen anders. Ich zumindest hätte den Mann in den Wind geschossen..... L.G.
Wieselchen1 am 2. September 2008 00:49 Kraudischen, der Junge schreibt doch, dass mit seiner Mutter nicht zu reden ist, also wird er es doch wohl schon probiert haben. Im Übrigen wird sie doch wohl nicht so blind sein, dass sie die häusliche Situation nicht mitbekommmt.
LG
Wieselchen
Alex247 am 2. September 2008 08:27 danke für die antworten. ihr habt recht, ich müsste eigentlich schon lange zum jugendamt gehen, aber ich habe noch gezögert bis jetzt, weil ich angst habe dass mein stiefvater dann angezeigt wird oder so, und dann wird er mich umbringen und meine mutter wird mich bis an mein lebensende hassen
Wieselchen1 am 2. September 2008 14:36 Na, wenn er dich umbringt, dann muss deine Mutter ja nicht lange hassen.... :)
Nein, Spaß bei Seite. So schnell schießen die Preussen nicht, dein Stiefvater wird einen Teufel tun und dich umbringen. Das ist ein feiger Hund, der den Schwanz einkneift, wenn die vom Amt vor eurer Türe auftauchen.
Und: Was bringen dir - entschhuldige - Gefühle von einer Frau, die dich offensichtlich nicht liebt? Die nicht hinter dir, zu dir steht und dich einem gewalttätigen Mann ausliefert?
Es tut sch...weh, aber du musst zusehen, dass du dich von so einer "Familie freisprichst.
GLG
Wieselchen
Könnte den Tatbestand §225 StGB "Mißhandlung von Schutzbefohlenen" erfüllen. Versuch ist strafbar. Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Um des vielleicht noch vorhandenen Hausfriedens Willens ist der Tipp mit dem Jugendamt zunächst wohl die bessere Lösung. Wenn Du aber Nägel mit Köpfen machen willst, gehe nach einer neuen Prügelattacke zum Arzt, lass Dir die Verletzungen attestieren und erstatte Anzeige. Wenn Dein Aufenthalt zu Hause für Dich unerträglich wird, gibt es Anlaufstellen für Jugendliche. Dort kannst Du mit Einverständnis des Jugendamtes wohnen.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen sondern mir hilfe holen zb beim jugendamt und dann einen antrag stellen das ich in ein bereutes wohnen komme

Das ist eindeutig übergriffig. Ich würde zum Jugendamt gehen und um Hilfe bitten
Rede mit Deiner Mutter!!!!! Ich hätte jeden Mann sofort vor die Tür gesetzt, der meinen Kindern etwas tut. Aber wirklich jeden!!!!! L.G.
Nicht jede Mutter interessierts was der Vater mit dem Kind so macht..

Ich würde Dir wärmstens empfehlen eine Strafanzeige zu machen.
geht zum jugendamt und zieh in ein betreutes wohnen,und wenn du möchtest kannst du ihn anzeigen...viel glück und ziehe das für dich durch..

Nein mit 17 lässt man sich nicht mehr verprügeln! Es wird Zeit, wehre Dich. Mittel und gute Antworten kennst Du schon genug.

Gewalt und Macht ! Übergriff dem Jugendamt mitteilen !
Schwierige Situation. Wenn er Dir körperlich überlegen und unberechenbar aggressiv ist, würde ich nicht zurück schlagen sondern das Jugendamt einschalten. Du könntest eine eigene Wohnung gestellt bekommen oder in betreutes Wohnen gehen. Wäre ich ihm körperlich überlegen würde ich eine andere Lösung wählen die ihm klar macht mich nie wieder zu schlagen
Alex247 am 2. September 2008 08:29 ich habe einmal versucht mich zu wehren und dafür musste ich büssen. vielleicht bin ich fast so stark wie er, aber ich bin immer wie gelähmt wenn es passiert und dann traue ich mich nicht richtig zuzuschlagen weil ich angst habe dass er dann noch wütender wird
lol.. anzeigen..so wird es nur schlimmer..kenn das, hab Erfahrung. Nur leider geht's nicht immer gut aus.
gertrude2 am 2. September 2008 00:21 was daran "lol" ist, muß man nicht verstehen.
yoa..musst du auch nicht verstehn.
GertrudeII, ich verstehe es auch nicht.
Nachtflug am 2. September 2008 00:31 Gertrude, vermute, es war ein bitteres lol, ich habe es auch auf meinen Lippen gehabt.
Sofort eine Strafanzeige bei der Polizei machen. Zum Jugendamt gehen und weitere Hilfestellung beantragen. Viele weitere nützliche Hinweise findest Du hier: http://joachimstrauss.npage.de/
Hallo! Mach dich nicht verrückt dass du bis jetzt nichts unternommmen hast, es sollte dir nicht peinlich sein! Ich finde es mutig von dir, dieses Problem hier so offen zu diskutieren! Versuch aber bitte möglichst bald aus dieser Situation rauszukommen!!! Kein Mensch der Welt hat das Recht dich zu schlagen, nimm da auch keine Rücksicht auf deine Mutter, die ich persönlich nicht verstehen kann... Wenn mit ihr nicht zu reden ist, dann ist ganz sicher das Jugendamt der nächste Ansprechpartner. Den Vorschlag von cherusker18 erst noch zum Arzt zu gehen, um auch handfeste "Beweise" zu haben, finde ich ok. Du MUSST handeln! Tu's für dich, für deine Zukunft! Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass du dich Kraft findest, etwas zu ändern!!!

Mit 17 hätte ich ihn zusammengefaltet. Da Du das nicht kannst, sollte man auch nicht, wende dich ans JA und beim nächsten Mal zeigst Du ihn sofort an.
Alex247 am 2. September 2008 08:32 du hast recht aber ich kann mich nicht wehren und ich schäme mich dass ich schon so alt bin und doch zu feige mich zu wehren, deshalb habe ich auch noch nichts unternommen, es ist mir so peinlich, aber ich muss mich überwinden
Ich würde ihn bei der Polizei anzeigen. Sowas fällt unter Misshandlung.

Da war bei mir mit 14 Ende der Fahnenstange. Die Gehenwehr war zwar nicht so heftig wie sie hätte sein können, aber eindeutig. Zu dieser Zeit war das natürlich die Verletzung eines ehernen Grandsatzes, aber schlechter konnte das Verhältnis eh nicht meht werden.