ich habe einen großen Fehler begangen. Icvh bitte hier nicht um Anschuldigungen, denn ich weiß was ich getan habe und bereue zutiefst. Kurze problembeschreibung: ALGII Empfänger bis Feb. 08 dann teilzeitjob angenommen, ALGII Zuschüsse bekommen, da Einkommen zu gering, Urlaubsgeld bekommen, der Arbeitsagentur verschwiegen, Lohnabrechnungen "Überarbeitet", damit es nicht auffällt, nun panische Angst, dass es auffällt. Ich weiß, dass war ein fehler, doch ich überlege wie ich ihn ausbügeln kann. Soll ich hoffen, dass es nicht auffällt und abwarten (was bei meiner Panik und meinem momentanen seelischen Verfassung fast unm&
Laß Dir die Abrechnung vom Urlaubsgeld von Deinem Arbeitgeber noch mal ausstellen mit einem aktuellen Datum (sozusagen als Zweitschrift, "habe die andere verloren" als Notlüge). Gib das dann umgehend bei der Arge ab.
Dann kommst Du nicht in irgendeine Bedrängnis und hast es noch mal ausgebügelt.

Leg die Karten auf den Tisch, der Kopf wird Dir schon nicht abgerissen werden und Du kannst wieder ruhig schlafen.

du hast, wie du selbst sagst, einen fehler begangen. um den auszubügeln, würde ich es melden. dann bist du deine dadurch entstandenen ängste los und kannst befreit in die zukunft schauen. mehr, als daß du die hinterzogenen beträge, ev. auch nur z.t., nachzahlen mußt, sollte dir eigentlich nicht passieren. das arbeitsamt bestraft meistens durch geldstrafen. das tut den betroffenen auch am meisten weh, weil ja gerade das bei ihnen mangelware ist. nur mut!

Hallo, da ich schonmal in der Arge gearbeitet habe, weiss ich wovon ich Rede. Also, das was du getan hast ist ganz eindeutig Betrug (und Dokumentenfälschung). Wenn du deine Missetat gestehen willst, dann musst du zu 100% evtl. zuviel bezahlte Gelder zurückbezahlen. Wie der/die Sachbearbeiter/in mit dem Betrug umgeht, ist ermessenssache. Streng genommen MÜSSTE sie dich anzeigen. Allerdings wenn du Dir bis dato noch nichts zu schulden hast kommen lassen, dann wird auch schonmal ein Auge zugedrückt. Du wirst zwar nen "Anschiss" bekommen, aber glaub mir, die Leute in der Arge sind gaaanz andere Sachen gewohnt.
Hurrierbay16 am 27. August 2008 15:54 also: nichts wie hin und den fall offen darlegen!

ich denk mal, das zieht schwerwiegende strafen nach sich - aus diesem grund würde ich hoffen, dass es nicht rauskommt, denn auf verständnisvolle menschen die zur ehrlichkeit gratulieren kannst du wohl kaum hoffen.

Mach eine Selbstanzeige bei der ARGE und bekenne. Das zuviel erhaltene Geld wirst du wohl zurückzahlen müssen. Ob weitere Konsequenzen erfolgen... das liegt dann bei der ARGE. Die können auch eine Strafanzeige (mit mehreren Punkten stellen) und den Arbeitgeber informieren (was sie nicht unbedingt müssen). Aber vielleicht mach da jemand beide Augen zu, wenn du dich so reumütig zur Schuld bekennst.

hmmm.... vielleicht eine Selbstanzeige, dann kommst du evtl ohne Strafanzeige davon. Beim Amt vorsprechen und kleine Ratenzahlung anbieten, weil raus kommt es so oder so, spätestens wenn du das nächste Mal deine Steuerkarte vorlegen musst.
du bist nicht der typ für solche dinger. entweder du sparst das geld damit du es im notfall zurückzahlen kannst , hoffst aber das die nichts merken oder du stellst dich. ist wahrscheinlich das beste, denn mit panikattacken ist nicht zu spaßen.
außerdem ist das urkundenfälschung, informiere dich mal was man dafür bekommt und ob du dich mit ner selbstanzeige nicht besser stehst.
hmmm....mist....
keine Ahnung!
Also, ich denke das schlimmste was passieren kann, ist das du das zurückzahlen musst.....entweder klappe halten..und evtl. nachzahlen oder beichten! ;-)

Wenn Du das Geld übrig hast: wende Dich an einen Anwalt...
Lohnabrechnungen "überarbeiten" ist leider Urkundenfälschung und strafbar ! Geh lieber mal zu einer Rechtsberatung, Rechtanwalt. Wir mussten erst neulich feststellen, daß man auch bei "Selbstanzeige" Strafe bezahlen muß. Mein Mann fuhr gegen einen kniehohen Betonpflock, der umfiel - städtisches Eigentum. Wir sind sofort zur Polizei um das zu melden und der Beamte meinte, daß er leider gezwungen ist ein Verwarnungsgeld zu erheben. Und Dein Ding ist ein ganz anderes Kaliber ! Alles Gute !
ist jedenfalls einen versuch wert! aber wie ist das mit der "nachgemachten" lohnabrechnung strafrechtlich? könnte es als betrug gewertet werden?
Ja natürlich.
Deshalb soll Samsa die ja auch nicht vorlegen - sondern nur die Zweitschrift...
Auch das ist natürlich nur halblegal - rettet dann aber gerade noch mal eben, wenn's klappt.
Das rettet gar nichts. Von Bedeutung ist der Eingang auf dem Konto und nicht die Pseudo-Abrechnung.
http://kuerzer.de/CatsGHkLg