Was würde passieren wenn ein Minderjähriger aus dem Krankenhaus verschwindet/abhaut?
also es ist folgendes: derzeit liegt die cousine meiner freundin im krankenhaus, besser gesagt kinderklinik, sie ist 16 und liegt da weil man bei ihr eine lungenentzündung vermutet. sie hat allerdings immer total angst vor krankenhäusern und so (ist vom typ sehr ängstlich). meine freundin hat angst, dass ihre cousine nun irgendwann mal aus dem krankenhaus abhaut, einfach weil sie so angst davor hat. jetzt würd mich interessieren was das krankenhaus bzw kinderklinik tun würde wenn sie einfach ohne bescheid zu sagen, gehen würde? zum beispiel weil sie angst hat. würde das irgendwelche rechtlichen konsequenzen für das krankenhaus oder für sie bzw ihre eltern mit sich ziehen, da sie ja noch minderjährig ist? würde da die polizei gerufen werden? weil ich kenne das nur so, dass wenn man gehen will, es auf eigene faust beschließt, dass man selbst, sofern man Ü18 ist, ein formular unterschreiben muss dass man auf eigene verantwortung gehen will und über mögl. konsequenzen im falle eines "Unfalls" aufgeklärt ist. bei minderjährigen würden ja dementsprechend die eltern unterschreiben müssen. Danke schonmal =)
LG Ice
4 Antworten
16jährige dürfen rechtswirksam eine Behandlung verweigern. Sie kann sich also tatsächlich gegen ärztlichen Rat und nach UNterschrift aus der Klinik entfernen, auch die Eltern können da nicht ganz viel machen, denn wie soll man eine 16jährige noch zu was zwingen, das sie nciht will? Wird schwierig. Ausnahme: Drohende akute Selbstgefährdung im Rahmen einer psychischen Störung (z.B. Selbstmordgefahr), dann dürften die Ärzte mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Zwangsbehandlung durchführen.
Haut eine Patientin einfach ab und befindet sich in einem bedenklichen Zustand, so wird nach Abtelefonieren aller bekannten Kontakte die Polizei eingeschaltet, die sich dann auf die Suche nach ihr macht.
Jein. Grundsätzlich stimmt, dass man ab 14 Jahren bei ausreichender geistiger Reife über medizinische Behandlungen selbst bestimmen darf. Medizinische Behandlung ist selbstverständlich auch ein Krankenhausaufenthalt - man kann dich nicht dazu zwingen, in einem Krankenhaus zu bleiben, wo du dann die Behandlung ablehnst, das wäre Blödsinn (und man würde sowieso dann entlassen werden, wenn man sich nicht behandeln lässt). Somit dürfen sich auch 14jährige theoretisch gegen ärztlichen Rat entlassen, die notwendige geistige Reife vorausgesetzt. Dies wäre noch ein Punkt, an dem man einhaken kann, größere Eingriffe oder schwerwiegende Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung voraussetzen, können möglicherweise von einem 14jährigennoch ncit voll überblickt werden, so dass dann doch wieder der Wille der Eltern genommen wird, bei 16jährigenwird das aber zunehmend schwieriger, mit der geistigen Reife zu argumentieren, und in der Frage geht es um eine 16jährige.
In Krankenhäusern passen sie ja auch auf, wo ihre Patienten sich rumtreiben. Ich lag da auch ein paar Tage lang und musste bescheid sagen, wenn ich nur eine Zigarette rauchen wollte. Am Empfang der Station kommt ja niemand vorbei. Ohne weiteres kann sie also nicht das Weite suchen, in einer Kinderklinik erst recht nicht.
naja der empfang der station wäre bei ihr ganz einfach zu umgehen, trd danke ;)
man kann und darf das Kind ja nicht festbinden, also wird man die Polizei rufen, die das Kind dann suchen wird und zurück bringt. Wenn es ganz dumm läuft, dann kann man ihr die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung stellen, denn mit 16 kann man erwarten, dass jhemand nicht so dumm ist, mit einer Lungenentzündung aus dem Krankenhaus abzuhausen
dürfen die polizisten sie zwingen mitzukommen, oder hängt das vom alter ab?
natürlich, denn sie ist minderjährig und krank.
Es wird die polizei angrufen die das kind wieder einfangen
und wenn die Polizei sie dann findet, sie sich aber weigert mitzufahren, dürfen die die dann "zwingen"?
soweit ich weiß darf man behandlungen ab 14 verweigern wenn man als einsichtig genug gilt, aber sich selber als minderjährige entlassen geht doch soweit ich weiß erst ab 18 jahren