Ich habe gehört, dass sich bei der Erbschaftssteuer im Bereich Erben/Vererben eines Hauses grundlegend etwas ändern soll. Was soll sich denn ändern?
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Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben entschieden: Die bisherige Regelung der Erbschaftssteuer, nach der Immobilien, Grundbesitz und Betriebsvermögen geringer besteuert werden als Kapitalvermögen, ist verfassungswidrig. Bis zum 31. Dezember 2008 muss der Bundestag nun die Regelung der Erbschaftssteuer ändern. Bis dahin, und das haben die höchsten Richter gleich mit verfügt, soll die bisherige Regelung gelten. Nach noch geltendem Recht wird bei Immobilien Grundstücken und Betrieben nicht der tatsächliche Verkehrswert für die Berechnung der Erbschaftssteuer zugrunde gelegt. Bei Grundbesitz wird die Steuer nach Bodenrichtwerten oder Ertragswerten festgelegt. Und die liegen oftmals weit unter dem Verkehrswert. Bei bebauten Grundstücken liegt der zugrunde gelegte Wert im Durchschnitt bei etwa 50 Prozent des Verkehrswertes. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun zur Bemessung der Erbschaftssteuer eine Feststellung nahe an dem Verkehrswert.

Die bisher geltende unterschiedliche Besteuerung von Unternehmen, Geldwerten und Immobilien ist von BVerfG für Verfassungswidrig erklärt worden. Was demnächst komt, steht in den sternen!