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Was wird nach 1Jahr Führerschein-Entzug ??

gefragt von CrissyCrissy am 14.12.2007 um 21:22 Uhr

Nun ist bald Weihnachten und vor einem Jahr hatte ein sehr guter Freund einen schwehren Unfall (Vorfahrt mißachtet+Alkohol) und bekam den Führerschein für ein Jahr entzogen..

Wie funktioniert es eigentlich nach so zwölf Monaten..bekommt man Bescheid wg der Abholung oder muß eine neue Prüfung abgelegt werden ?

Er spricht nicht gern drüber ,aber es hat ihn damals Alles schwehr getroffen..zumal er sonst wirklich Keiner ist ,der trinkt und fährt...er hat es eh nicht so mit Alkohol. Bei seinem Strafbefehl war auch keine Rede von einer MPU. Ich möcht ihm gern helfen ,weil ich mir nicht vorstellen kann ,daß man den Schein einfach so wieder bekommt...obwohl ein Jahr schon Strafe genug war

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Auto x 22.978

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 15. Dezember 2007 10:10
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Wenn er einen Unfall verursacht hat, wird er auch bei weitaus geringeren Alkohol-Werten kaum um eine MPU herumkommen. Er soll sich unbedingt sofort mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen, damit er eine Einladung zur MPU bekommt (hätte er schon erheblich früher machen sollen; das dauert etwas). Erst nach der bestandenen MPU kann er dann (ohne neue Fahrprüfung) einen neuen Führerschein beantragen. Der wiederum ist dann allerdings "weiss", also ohne "Flensburg-Punkte".

Kommentar von De55f6cafa417971eafa14059dd2abd7smallCrissy am 15. Dezember 2007 14:26

Oh,danke lieb-die Antwort ist sehr hilfreich :o) also werd ich ihn mal anstupsen, nicht daß er noch länger wartet , den FS "automatisch" wieder zu bekommen...smile


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. Dezember 2007 22:28
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Er muss auf jeden Fall die Fahrerlaubnis neu beantragen. Am besten etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist von 1 Jahr. Je nach Promillegehalt bei der Straftat muss er eine MPU ablegen - aber dazu wird er dann von der Führerscheinstelle aufgefordert, wenn er den Antrag gestellt hat. Er muss definitiv keine neue Fahrprüfung ablegen. "Nur" evtl. die MPU, was schlimm genug sein kann, wenn man sie nicht besteht. Auch bei uns - in Sachsen-Anhalt - gilt für die MPU die 1,6 Promille-Grenze.


anonym
beantwortet von himpidimpi am 14. Dezember 2007 21:27
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In Bayern ist die MPU ab 1,6 Promille vorgeschrieben. Ob es Unterschiede in anderen Bundesländern gibt, weiß ich nicht. Wenn die MPU nicht verlangt wird, muss er den Führerschein bei der Zulassungsstelle neu beantragen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Dezember 2007 21:25
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Man meldet sich schriftlich oder persönlich bei der Stelle, die ihm den Lappen entzogen hatte. Mein Bruder bekam sogar den Lappen persönlich vom Revierleiter nach Hause gebracht!

Kommentar von vlaruu am 14. Dezember 2007 22:01

bei uns bringt die konigin den "Lappen" vorbei.

Kommentar von De55f6cafa417971eafa14059dd2abd7smallCrissy am 15. Dezember 2007 14:29

...aso bei der Polizeiwache, wo er "Verhört" wurde und der Schein einbehalten wurde ?? Danke :o)


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 14. Dezember 2007 21:24
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Finde nicht, dass das eine hohe Strafe ist für eine Alkoholfahrt mit Unfall. Die MPU ist bei einer Trunkenheitsfahrt Voraussetzung.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 21:29

In den Fällen, in denen ein Alkoholdelikt mit einem Promillewert von über 1,6 Promille vorliegt, muss eine MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. http://www.fahrschule.de/MPU_Beratung/

Kommentar von De55f6cafa417971eafa14059dd2abd7smallCrissy am 14. Dezember 2007 21:35

Das sollte man persönlich beurteilen, nicht pauschal..es gibt so viele,die ständig "unter Strom" fahren und nicht erwischt werden...ist doch seltsam,oder?! Und er baut EINMAL Mist und bekommt das volle Programm.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 21:42

tja, so ist das Leben. Alkoholfahrten sind pauschal zu bestrafen, völlig egal ob einmal oder oft.

Kommentar von De55f6cafa417971eafa14059dd2abd7smallCrissy am 14. Dezember 2007 21:47

Ja,HerrLich ,das mag sein. Ich kann es aber nur aus menschlicher Sicht betrachten und ich kenn ihn wirklich sehr lang! ...darum ist es wohl nötig,daß Richter "neutral" sind ;o)

Aber das ist nicht meine Frage ...smile

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 21:54

Tja, und weil Richter neutral sind, bekommt er das volle Programm. Du hast die Frage der Beurteilung aufgeworfen, nicht ich ;-) Sich alkoholisiert an Steuer zu setzen ist kriminell, ich gefährde damit Menschenleben. Egal, ob derjenige ja ach so ein netter Kerl ist. ;-)

Kommentar von De55f6cafa417971eafa14059dd2abd7smallCrissy am 15. Dezember 2007 14:34

Das stimmt schon und ich verachte Alkoholfahrer genauso . Aber es ist doch menschlich, bei einem Freund Kompromisse ein zu gehen und zu helfen...;o)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 15. Dezember 2007 14:44

helfen ja, ist doch auch schön, dass Du zu ihm stehst ;-)


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 15. Dezember 2007 12:39
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Hier geht leider einiges durcheinander:

  • Nach einem Fahrverbot bekommt man den Schein automatisch wieder.

  • Nach einem Führerscheinentzug ist er endgültig weg und muss neu gemacht werden, mit allen Prüfungen.

  • Nach einem Führerscheinentzug kann als Voraussetzung für die Zulassung zu einer erneuten Prüfung auch eine MPU angeordnet werden - das hängt vom Bundesland und vom Richter ab.

Kommentar von De55f6cafa417971eafa14059dd2abd7smallCrissy am 15. Dezember 2007 13:55

Oh herrjeh...das klingt ja kompliziert.Soweit ich weiß, wurde der FS am Unfallort abgenommen und er wurde zu einer Sperre von 12Mo + Geldstrafe verurteilt und er sagt ja immer,daß er ihn nach der Strafe wieder bekommt. Und darum ja auch meine Frage , da ich mir nicht vorstellen kann , den FS nach so langer Zeit "automatisch wieder zu bekommen".Könnte ich Sie als Experten persönlich anschreiben?

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 16. Dezember 2007 12:07

@Crissy:

Am Unfallort wird der FS in solchen Fällen immer beschlagnahmt - das sagt noch nichts über Art und Ausmass der Strafe aus.

12 Monate sind die längste Frist für ein Fahrverbot, sodass hier beides möglich ist - da muss man ins Urteil sehen, um Gewissheit zu bekommen.


gerhanss
beantwortet von gerhanss am 14. Dezember 2007 21:39
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Alkoholisierte Autofahrer erhalten viel zu geringe Strafen und haben die Möglichkeit über eine sogenannte MPU wieder auf die Menschheit losgelassen zu werden. Und übrigens, was soll das mit der Aussage (- zumal er sonst wirklich Keiner ist ,der trinkt und fährt...er hat es eh nicht so mit Alkohol) Warum hat er dann sich nicht daran gehalten. Mangelnde Zuverlässigkeit ist das und wenn die Gefahr sich wiederholt? Also, nach meiner Meinung sollten Alkoholfahrer keinen Führerschein mehr erhalten.

Kommentar von De55f6cafa417971eafa14059dd2abd7smallCrissy am 14. Dezember 2007 21:54

Die ist aber leider keine Meinungsumfrage ...und nur Beiträge schreiben,um Punkte zu sammeln könnten Sie hier lassen. Danke freundlichst ;o))))

Kommentar von C2d76d130b169b15aa34788b2715c353smallgerhanss am 15. Dezember 2007 10:54

Soll ich jetzt über diesen Kommentar lachen? Ich denke jede Antwort hier ist auch eine Meinung zum gefragten Problem. Punkte sammeln wofür? Gibt es da eine Weihnachtsüberraschung?

Kommentar von De55f6cafa417971eafa14059dd2abd7smallCrissy am 15. Dezember 2007 13:57

Ja schon gut...auf deine Level bist du ja umsonst gekommen,stimmts?! Kannst lachen oder es lassen-wen interessiert das? ;o)

Kommentar von C2d76d130b169b15aa34788b2715c353smallgerhanss am 15. Dezember 2007 16:00

Werter User, schreib einmal was du eigentlich willst. Ich denke es ist alles gesagt und um zum Schluss zu kommen einen kleinen Rat: Nicht erst mit dem Alkohol aufhören wenn die MPU ansteht. Warum und wieso. da frage noch einmal woanders nach. gh


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