Was wird von Versicherungen als Notfall angesehen, bei dem man einen Anspruch auf bezahlten Rücktransport nach Deutschland hat wenn man eine Auslandskrankenversicherung hat?

Ein Grobkriterium: Nicht gehfähig. ( auch Bewusstlosigkeit usw... ) Rückholdienste: Malteser, ADAC usw.
Schau in den Vertragsbedingungen nach. Oft geht es nicht um die Art der Erkrankung/Verletzung, sondern um die Dauer des vermutlichen stationären Aufenthaltes und den Standard der Versorgung vor Ort. Viele Auslandsrückholversicherungen leisten nur, wenn der stationäre Aufenthalt länger als 2 wochen dauert und das Krankenhaus keinem mitteleuropäischen Standard entspricht.
Vorsicht: "mitteleuropäisch" bedeutet z.B. auch Norditalien. Wer da mal in einem Krankenhaus war, ist bedient.
Mein Tipp als früherer Repatriierungsarzt: ADAC
Wenn du operiert werden mußt, du dies aber im Heimatland machen lassen willst und du transportfähig bist. Oder längerer Krankenhausaufenthalt. Oder nicht fähig ein Auto selber zu fahren, weil z. B. Bein gebrochen. Da gibt es verschiedene Kriterien und manchmal ist es auch Auslegungssache der Ärzte oder der Versicherung.
Lies Deinen Vertrag. Das sieht jeder Anbieter anders. Entscheidend ist was Du für Risiken hast. Berücksichtige auch den Untrieb, das Versicherungen abgeschlossen werden um über den Ausschluß von Leistungen Geschäfte über die Vertragspartner zu ermöglichen.
Meine Reiseversicherung sagt aus: Der Versicherer haftet zu 100 % für die notwendigen Kosten für einen aus medizinischen Gründen erforderlichen Rücktransport. Dieser liegt vor, wenn für die Rückreise aus Krankheitsgründen die Benutzung einer besonderen Krankentransporteinrichtung notwendig ist u.s.w. Den Vertrag könnt ihr hier abschliessen http://www.secure-travel.eu/tmg-reiseversicherung/ Viel Spaß dabei.