Was wird benötigt um als Rumänischer Staatsbürger in Deutschland zu Arbeiten?

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Arbeitsuchende haben – ohne Bedingungen – sechs Monate oder sogar länger ein Recht auf Aufenthalt, wenn sie im EU-Aufnahmeland weiter nach einer Beschäftigung suchen und eine „begründete Aussicht“ auf Arbeit haben.

Sie kann als Arbeitsuchende mindestens drei Monate lang Arbeitslosenunterstützung von ihrem Herkunftsmitgliedstaat erhalten, wenn sie dort zuvor als arbeitslos registriert wurden.

alles weitere kann sie über ihren Arbeitsvermittler erfahren... denn die Argentur zahl die Arbeitslosengelder aus, da muß sie sich dann ja so & so melden...

viel Erfolg bei der Job Suche :) h

Also soll Sie sich jetzt in jedem Fall Arbeitssuchend melden? Geht des dabei darum das Sie von der Agentur Krankenversichert wird und damit auch eine Sozialversicherungsnummer/Ausweis erhält?

@dayno24

Sie ist doch jetzt noch Kranken versichert, egal ob sie zur Arbeitssuche oder Fam.besuch hier ist, aber sobald sie einen Arbeitsplatz antritt ist der Arbeitgeber verpflichtet alles ordnungsgemäß anzumelden und seinen Beitrag für /in die Sozialkassen zu leisten.... dann bekommt sie auch alle entsprechenden Versicherungskarte ( evtl. AOK), fürs Finanzamt die Vers.Nr., Renten & auch Pflegekasse

Die ersten 3 Monate muß sie immer alle Kosten selber tragen oder sie erhält aus ihrer Heimat über das Arbeitsamt hier..

Wenn sie jetzt Arbeitssuchend sein will, muß sie eine reguläre Meldeadresse haben.

@himako333

Sie war komischer weise auch in Ihrer Heimat nicht Krankenversichert. Sie sagt Sie muss bei jedem Krankheitsfall den Arzt immer Bar bezahlen. Den Wohnsitz meldet sie kommende Woche an. Also erstmal wollte ich mich für Deine schnellen Antworten bedanken himako, aber was denkst du wie sollten wir jetzt vorgehen?

@dayno24

Bitte sehr gern :)

Sie muß sich eine Krankenversicherung besorgen das ist sehr wichtig, denn auch EU-Bürger müssen hier eine haben, wenn sie die nicht vorweist kann sie evtl. nicht mal hier angemeldet werden, im ,für sie ungünstigstem Fall, auch kein Aufenthaltsrecht erhalten, das würde eine Ausreiseaufforderung bedeuteten.... es sei ihre Fam übernimmt alle Kosten.. kann eine Bürgschaft stellen..oder jemand anders stellt die.

Die Krankenversicherung ist für EU-Bürger in Deutschland verpflichtend. Zur Auswahl stehen gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen.

schau mal dort ..krankenkassen.de/ausland/versicherungspflicht/ dort findest Du einen Rechner :::um eine für sie günstige zu finden

http://www.krankenkassen.de/404-error.html?referer=www.krankenkassen.de%2Fausland%2Fversicherungspflicht%2Fnversicherung%2520f%25C3%25BCr%2520EU-B%25C3%25BCrger%2520in%25

Gratis-Vergleich zur privaten Krankenversicherung Angaben für Ihre individuelle Beitragsberechnung

viel Glück m. l.G. ;)h

Sie sollte baldmöglichst den Wohnsitz anmelden und sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden ...

sie ist sozialversichert (und krankversichert), sobnald sie eine sozailverscheurngspflichtige Tätigkeit ausübt

ein eigenes Bankkonto braucht si nicht zwingend - Sie kan das Geld auch an eine andere Person auszahlen lassen

je nach Sprachkenntnissen käme da sicher erstmal eine Helfertätigkeit für den Übergang in Betracht, z.B. in der Gastronomie

Hallo,

wenn sie eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro brutto monatlich aufnimmt, wird sie Mitglied einer dt. Krankenkasse. Diese Krankenkasse kann sie sich frei aussuchen. Sie stellt bei dieserr Kase dann einen Versicherungsantrag:

.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherunggrundprinzipien/allegesetzlichenkrankenkassen/allegesetzlichen_krankenkassen.jsp

Manche Krankenkassen sind nur in bestimmten Bundesländern wählbar oder nur für Angehörige eines bestimmten Unternehmens (bestimmte BKKn).

Der Arbeitgeber benötigt die Sozialversicherungsnummer und den SV-Ausweis. Beides erhält man über die gewählte Krankenkasse.

Gruß

RHW