Was wird auf mich als Bürge zukommen?
Ich habe einem Freund angeboten,das ich als Bürge eintreten würde. Hierbei geht es um eine Bürgschaft für eine Mietwohnung. Da ich das noch nie gemacht habe, frage ich...Geht das, das man als Mietbürge antritt? Gibt es überhaupt sowas? Wenn ja, mit was muss ich seitens des Maklers rechnen?
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Ich kann mich den bisherigen Antworten nicht anschließen. Denn du hast gezielt nach einer Bürgschaft für eine Wohnung nachgefragt. " Bei Wohnraummietverhältnissen besteht eine erhebliche Einschränkung, da die Bürgschaft eine Sicherheit im Sinne von § 551 BGB darstellt mit der Folge, dass die Begrenzung der gesamten, durch den Mieter zu leistende Sicherheit auf das Dreifache der Monatsmiete auch für die Bürgschaft gilt" (Quelle Vermieterlexikon). Das heißt deine Bürgschaft ersetzt die Barkaution gegenüber dem Vermieter - und nur in der gesetzlichen Höhe (3 x Kaltmiete) kannst du im Falle eines Falles von dem Vermieter zur Zahlung gebeten werden. Wenn du es dir finanziell leisten kannst, warum sollst du nicht für deinen Freund bürgen. Ansonsten ist schon große Vorsicht geboten, wenn man eine Bürgschaft (gegenüber Banken bei Schulden etc. bürgt) leistet. Da bürgst du mit deinem ganzen Vermögen uneingeschränkt.
Die Frage wegen dem Makler hab ich jetzt nicht verstanden - was meinst du damit?
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Äh - du zahlst dann wenn du Pech hast seine Miete.
Aber schau mal hier:
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sorry, aber wie bescheuert muss man sein um sich als Bürge anzubieten ohne zu wissen, was das bedeutet bzw. für Konsequenzen haben kann.....kopfschüttel....
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Am besten Du trittst sofort,am besten noch gestern!!!, von Deinem Angebot zurück! Wenn Du nämlich Pech hast, mußt Du alles für ihn bezahlen und der pellt sich dann ein Ei auf Deine Freundschaft ( glaube mir - so läuft das dann meist!)! Sei jetzt klug, noch ist Zeit!
Kommentar von Martinfragt 11.09.2011du scheinst keine freunde zu haben
Kommentar von apfelkisteapfelkiste 11.09.2011Freunde braucht man nicht zu kaufen
Kommentar von alphonsoalphonso 11.09.2011@apfelkiste. lass ihn doch bürgen. Unser Martin ist bestens informiert und hilft damit dem besten aller Freunde. Er tut das Richtige - man muss Martin eben einfach mal was zutrauen.
Kommentar von apfelkisteapfelkiste 11.09.2011@alphonso du hast recht
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Im Fall das der Schuldner nicht zahlt, heist eine Bürgschaft das der BÜRGE die anfallenden Schulden und alle sonstige Kosten bezahlt. Der Bürge haftet mit seinem gesamten fändbarem Besitz. Also ich würde Niemahls als Bürge eintreten. Bürgen werden meistens gefordert wenn der Antragsteller nicht sehr vertrauenswürdig erscheint. Finger weg ! ! ! ;-OO
Kommentar von XtraDryXtraDry 13.09.2011Der Bürge haftet bis zur maximalen Höhe von drei Monatskaltmieten, mehr nicht...
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Bürge heißt du haftest mit deinem Vermögen, was bedeutet das wenn er seine Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwüstet du alles bezahlen kannst und das kann in die 10.000 ste gehen.
Bürge für niemanden sonst wirst du unglücklich
Kommentar von XtraDryXtraDry 13.09.2011Quatsch, der Bürge haftet bis zur maximalen Höhe von drei Monatskaltmieten, mehr nicht...
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Im ersten Semester "Jura - Studium " lernt man bereits, bürge niemals als Bürge !
Das sollte reichen.
Gruß und viel Erfolg D.
Kommentar von Martinfragt 11.09.2011....hm....hast nach dem ersten Semester aufgehört?
Kommentar von DoctoresDoctores 11.09.2011... zu deinen Fragen:
ja, du kannst Bürgen, sofern du das 18. Lebensjahr beendet hast, und über eine Wirtschaftlichkeit verfügst
ja, du kannst für eine Mietwohnung und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten bürgen
du übernimmst bei Ausfall des Schuldners alle Pflichten, in dem Falle:
Courtage des Maklers, Mietins, Haus/Betriebskosten Abrechnungen, sonstige aus der Sache zu ziehenden Forderungen
Gruß und viel Erfolg D.
Kommentar von BS3BMBS3BM 11.09.2011Hallo "Doctores"! Setzt dich mal mit Bürgschaft bei Wohnraummietverhältnissen auseinander.Lies dazu aktuelle Urteile und auch entsprechende Kommentare dazu. Könnte für dich sehr hilfreich sein.
Kommentar von XtraDryXtraDry 13.09.2011du übernimmst bei Ausfall des Schuldners alle Pflichten, in dem Falle: Courtage des Maklers, Mietins, Haus/Betriebskosten Abrechnungen, sonstige aus der Sache zu ziehenden Forderungen
Das ist so falsch...
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Wenn dein Freund die Miete nicht zahlt, musst du als Bürge einspringen. Das ist unabhängig davon, ob du es dir leisten kannst oder nicht, dein Freund ist raus und du bist dran. Frag dich selbst: könnte eure Freundschaft das aushalten, dass du ihm im Zweifelsfall die Miete zahlst, zur Not dafür ein Darlehen aufnehmen musst, wenn er selber nicht zahlen kann?
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Trotz der unsäglichen Antworten und Kommentare nun hier MEINE Antwort.
Als Bürge HAFTET man, in dem Fall, gegenüber dem VERMIETER dafür, dass, falls die Miete oder di eNebenkosten NICHT gezahlt werden, SIE dafür herangezogen werden.
Sollte, warum auch immer, das freundschaftliche Verhältniss mal platzen, platzen FAST IMMER auch die Verpflichtungen.
SOLLTEN beim Auszug Mängel vorhanden sein und der FREUND diese NICHT beseitigen, sind Sie AUCH dafür haftbar!!!
Einen Mietvertrag SOLLTE man ALLEIN abschließen können. Als AUSNAHME würde gehen, das Eltern für den/die Kinder wärend des STUDIUMS für die Miete haften.
Also, Freundschaften ZERBRECHEN sehr sehr schnell. Schlimmer noch, werden OFT, nach der vertraglichen Gestaltung, MUTWILLIG zerstört. Ist heri im Forum sehr sehr oft nachlesbar, insbesondere wenn es um Geld oder Mieten geht.
Wie sagt der Volksmund: Liebe macht BLIND!!!
Also, nicht nur dreimal überlegen sondern ABSTAND NEHMEN vom Angebot!!! Es sein denn, Sie stehen kurz vor der HOCHZEIT mit dem Freund.
Übrigens, Bürgschaften stehen auch oft in der Schufa!!! Heißt, Sie nehmen sich SELBST die Bonität.
Viel ERfolg
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NIE NIE NIE als Bürge eintreten!
Finger weg! Das ist das DÜMMSTE was du machen kannst!
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wenn der schei.... baut zahlst du alles, für schäden renovierung miete bist du dann der nächste ansprechpartner vom vermieter und allen die geld zu bekommen haben oh und makler gebühren zahlst dann du wenn er nicht zahlen kann also wenn du pech hast,dann bekommst du die arschkarte
Kommentar von XtraDryXtraDry 13.09.2011Quatsch...
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Finger weg! Wenn dein Freund die Miete nicht bezahlt,bist du dran.Wenn er sich zum Messi entwickeln sollte,bist du dran.Dann schert es deinen Freund wenig,ob die Freundschaft daran kaputt geht!
Kommentar von Martinfragt 11.09.2011....Kennst du deine Freunde nicht?
Kommentar von apfelkisteapfelkiste 11.09.2011bei geld hört die Freundschaft auf
Kommentar von vollimlebenvollimleben 11.09.2011Meine FREUNDE würden DAS nie von mir verlangen!°
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Lass die Finger von einer Bürgschaft. Das ist schon in vielen Familien schiefgegangen. Bei Freunden oder Bekannten passiert das noch viel öfter. Es sei denn, diese Freundschaft ist Dir u.U. viel Geld wert (und Du hast es).
Sollte Dein Freund aus irgend einem Grund seine Wohnung oder den Makler nicht bezahlen (wollen oder können), bist Du in der Pflicht. Du haftest für die Zahlungen. Wenn bei Deinem Freund nichts zu holen ist bleibst Du auf den Kosten sitzen.
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Als Bürge tritt man in alle Pflichten des Schuldners ein, wenn dieser "ausfällt".
Kommentar von XtraDryXtraDry 13.09.2011Nein, nur bis zu einer gewissen Höhe...
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Du haftest für Alles. Also wenn der Freund die Miete oder Kaution nicht bezahlt, m ußt du das Geld dann löhnen. Mach es nicht!!!
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Antwort von roger2003 11.09.20112 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
das kann mega teuer werden
meine mutter hatte damals für mich gebürgt und ich hatte damals mein leben net wirklich im griff zum schluss hab es ne räumgsklage weil ich keine miete mehr gezahlt habe
meine mutter mußte dann die fälligen mietzahlungen + gerichtskosten begleichen ganz zu schweigen von dem schlüsseldienst usw was nochdazu kommt
also egal wie sehr du jemanden kennst bürge nie für ihn
Kommentar von apfelkisteapfelkiste 11.09.2011@roger2003
hast du dein Leben heute im Griff??? Ich hab noch nie gebürgt und trotzdem bekam ich von einem Amtsgericht ein schreiben das ich drittschuldner bin, dann haben wir meinen bruder ausgezahlt damit wir nicht für seine Schulden bezahlen müßen.
Bürgen würde ich auch für niemanden
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Als Bürge haftet man dann für alle Schäden und Mietrückstände die der Mieter verursacht.
Wenn als Dein Freund einfach die Miete einstellt,kommt der Vermieter zu Dir.
Kommentar von XtraDryXtraDry 13.09.2011Als Bürge haftet man dann für alle Schäden und Mietrückstände die der Mieter verursacht.
Nein, nur bis zu einer gewiisen Höhe...
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mit der bürgschaft sicherst du die mietkosten und alle anderen kosten die für die whg anstehen könnten,klar geht das,von seiten des maklers musst du nur damit rechnen,dass er das schriftlich haben muss
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Das würde ich mir reiflich überlegen.Nicht wenige sind durch eine Bürgschaft in den Ruin getrieben worden, da war´s dann aus mit der Freundschaft.
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Zuerst einmal muss geklärt sein, ob Du als Bürge überhaupt in Frage kommst, ob Du im Notfall über den finanziellen Hintergrund verfügst. Seriöse Unternehmen achten nämlich darauf, dass der Bürge wirklich in der Lage ist, die Schulden des Freundes bezahlen zu können. Darum geht es bei einer Bürgschaft. Du garantierst quasi, dass Du, wenn Dein Freund als Schuldner ausfällt. Du dessen Verpflichtungen übernimmst. Im besten Fall zahlst du die Raten weiter, man kann aber auch die gesamte Restschuld auf einmal verlangen. Ich würde es mir auf jeden Fall überlegen.
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Laß die Finger davon...im schlechtesten Fall mußt du für alle Kosten aufkommen.
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Antwort von Bondgirl26 11.09.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Das heißt, wenn dein Freund mal seine Miete nicht zahlen kann das die Miete für den Vermieter gesichert ist da du dann die Miete für deinen Freund zahlst.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Kommentar von Martinfragt 11.09.2011Was "Bürge" bedeutet weiß ich! Wollte nur wissen ob es auch in sache "Miete" möglich ist. DANKE
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solltest dir das wirklich gut überlegen
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Ja, das geht. Im Falle, dass Dein Freund seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, bist Du bis zur Höhe von max. drei Monatskaltmieten mit in Haftung...
Kommentar von XtraDryXtraDry 13.09.2011Merkwürdig, hab' mir gerade die diversen Antworten hier durchgelesen und in fast allen steht eigentlich nur kompletter Blödsinn. Schon komisch manchmal, was für ahnungslose Menschen hier meinen, vermeintlich hilfreiche Antworten geben zu können. Und die Blinden haben sich auch noch gegenseitig die DHs zugeschoben, soviel zur Nützlichkeit von DHs...
So isses, und nicht anders...