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Was will ein AN mit einer Kopie der LSt.-Karte bei einem Minijob?

gefragt von Wieselchen1Wieselchen1 am 26.03.2008 um 19:23 Uhr

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage:

Ein AN ist Vollzeit in einem Callcenter beschäftigt. Der AN hat sich die Erlaubnis vom AG geholt, auf Minijobbasis bei einer Tankstelle zu arbeiten. Nun verlangt der AN auf einmal eine Kopie der LSt.-Karte und gibt an, dass diese angeblich für die Abrechnung benötigt wird. Das kann aber nicht sein, weil ein Minijob nur mit einer Pauschalsteuer über den AG abgegolten wird.

Was will der AN nun wirklich mit der LSt.-Kartenkopie? Wir sind da ein wenig skeptisch, weil viele Agents ein doppeltes Spiel treiben...


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unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 26. März 2008 19:26
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Ich gehe davon aus, dass Du mit 'Minijob' eine geringfügige Beschäftigung meinst. Denn der Minijobbler (bis 800 EUR) benötigt eine Lohnsteuerkarte.

Im Fall einer geringfügigen Beschäftigung benötigt der AG lediglich die Sozialversicherungsnummer zu Angabe bei der Bundesknappschaft, wohin die pauschalierten Beiträge abgeführt werden.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 26. März 2008 19:28

TW, ich habe Deinen Vornamen verlegt.... lol

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 26. März 2008 19:53

Unsuesslich, ich meinte tatsächlich die geringfügige Beschäftigung. Bei uns heißt das halt Minijob.... Im Straßenjargon ;-)

Selbst di Knappschaft nennt ihn ja so:

http://www.minijob-zentrale.de

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 26. März 2008 19:56

Und das erklärt immer noch nicht, warum der AN eine Kopie der LSt.Karte will.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 26. März 2008 20:30

Ich kann mir ausschliesslich vorstellen, dass er sie zum Abschreiben der Sozialversicherungsnummer 'benötigt'. Vielleicht einfach nachfragen, welche Daten er benötigt.

Denn selbst wenn er (es gibt so miese) die geringf. Tätigkeit über Lohnsteuerkarten abrechnen würde (darf bzw. kann er ja), dann bringt ihm die Kopie der ersten Karte auch nicht, denn er müsste es über die zweite (LsKl. 6) versteuern.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 26. März 2008 20:54

<auf der Lohnsteuerkarte steht doch die Sozialversicherungsnummer nicht. Was machst du denn jetzt?

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 26. März 2008 21:29

Stimmt TW, habe auch gerade geschaut. Also: Fragen, was er denn für Daten der Karte braucht. Ist ja schon recht eigenartig.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 26. März 2008 22:57

Wir haben den AN unterschreiben lassen, dass die Kopie nur für den AG bei einer geringfügigen Beschäftigung benötigt wird. Erst wollte der AN das gar nicht unterschreiben.... Warum nicht, frage ich mich, wenn er doch nix zu verbergen hat?

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 27. März 2008 05:43

Würde mich also echt interessieren, was er damit anfangen will oder könnte. Wir werden es sicherlich nie erfahren. Aber die Idee mit der Unterschrift ist gut gewesen.


schurke
beantwortet von schurke am 26. März 2008 19:28
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Auch bei einem Mini-Job muss dieser AG die Lohnsteuerkarte haben, da er ja Pauschalsteuer bezahlen muss. Eine Kopie reicht ihm allerdings.

Gute Auskünfte erhälst Du bei der Knappschaft, die hatten uns damals sehr geholfen als wir das erste Mal viele Mini-Jobber für einen kurzen Zeitraum brauchten.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 26. März 2008 19:51

Also, ich mache die Lohnabrechnung bei uns für vier Firmen, und ich habe noch nie für eine geringfügige Beschäftigung eine Lohnsteuerkarte benötigt.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. März 2008 15:01
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Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 29. März 2008 00:34

Nein, denn der AN ist ledig :-)


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 27. März 2008 18:34
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Hallo Tanzwiesel, also ich arbeite auch auf 400.-Euro Basis, und ich brauche definitiv keine Lohnsteuerkarte. Ich hätte auch den Gedanken, ob derjenige was anderes vorhat...Allerdings braucht er dann aber auch das Original. Kannst Du nicht mal nachhaken, wofür er das braucht? LG valve

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 29. März 2008 00:33

Haben wir ja, valve. Angeblich will der AG des Minijobs die haben. Deswegen haben wir das ja auch unterschreiben lassen. Weil, wenn er z.B. einen neuen Job anfangen will und so die Probezeit überbrücken will, dann reicht ja auch erst mal die Kopie mit dem Hinweis an den neuen AG, dass der alte AG die Karte angeblich noch nicht rausgerückt hat....


regideur
beantwortet von regideur am 26. März 2008 19:26
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Eine Kopie der Lohnsteuerkarte ist für ihn nutzlos! Für den 2. Job braucht er zwingend eine 2. Lohnsteuerkarte und darauf steht die Steuerklasse 6.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 26. März 2008 19:30

Jein.

Die zweite Steuerkarte braucht er nur, wenn er zwei Jobs hat, die versteuert werden. Z.B. zwei Jobs a 20 Stunden oder ähnlich.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 26. März 2008 19:33

@Schurke, Stundenanzahl ist nicht mehr relevant, nur die monatliche Entlohnung.

Bis 400 EUR: Pauschalbesteuert (Knappschaft)

400 bis 800 EUR: Gleitzone mit ansteigendem Anteil der Sozi-Beiträge.

Bei beiden: Freiwillige Wahlmöglichkeit der Aufstockung der RV-Beträge.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 26. März 2008 19:41

Ja, Kaiser. Ich verdränge immer wieder, das heutige 20 Stunden-Jobs nicht mehr frühere 20 Stunden-Jobs sind.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 26. März 2008 19:56

Und das erklärt immer noch nicht, warum der AN eine Kopie der LSt.Karte will.


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