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Was wenn Urintest positiv nach fallengelassener Anzeige?

gefragt von TruST0oTruST0o am 27.04.2009 um 22:55 Uhr

Hallo, also ich habe folgendes Problem: Ich wurde an Altweiber (also schon ne weile her) mit mit Cannabis von der Polizei erwischt. War nur eine kleine Tüte aber naja. War heute jedenfalls beim Jugendamt, die Anzeige wurde zwar fallen gelassen aber ich habe trotzdem eine Strafe bekommen. Diese besteht aus 10 Sozialstunden , ner Drogenberatungsstunde und 2 Screenings zu unbestimmten Tagen. Und da wären wir beim Problem. Denn da ich mir eigentlich ziemlich sicher war das die Anzeige fallen gelassen wird, hab ich nach der Vorladung bei der Polizei nicht mit dem kiffen aufgehört und habe jetzt natürlich ein Problem da ich jez Gestern das letzte mal gekifft hab. So jetzt kommen wir endlich zu meiner eigentlichen Frage. Und zwar kann mir jemand sagen, was jetzt in meinem Fall passiert ,wenn ich jetzt in 2-3 Wochen oder so einen Brief bekomme, das ich zum Screening( Urintest in dem man die Konsumgewohnheiten sieht also Wann und Wieviel) muss und dieser fällt dann ja natürlich positiv aus weil ich bis gestern noch eig täglich bis jeden 2. Tag mindestens eine Tüte geraucht habe?

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Gesetz x 2.115 Polizei x 2.007 Drogen x 1.223 Cannabis x 142 Kiffen x 120 Marihuana x 40 BTM x 16 Screening x 9 Urintest x 5

aXXLJ
beantwortet von aXXLJ am 28. April 2009 08:11
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Du bist ganz offensichtlich wegen des BESITZES geringer Mengen an Betäubungsmitteln zur Ableistung der genannten Auflagen herangezogen worden. Das Gesetz sieht vor, dass bei Ersttätern von Strafe abgesehen werden KANN, und so ist die Wegnahme des Joints und das Erteilungen bestimmter Auflagen nicht als Strafe oder Verurteilung anzusehen, sondern eher als "erzieherische Maßnahme" (eines Jugendlichen) zu werten. Wenn Du nun weiterhin konsumierst, kann Dir daraus normalerweise kann Strick gedreht werden, es sei denn Du gibst zu, das dafür konsumierte Cannabis zuvor gekauft bzw. geschenkt bekommen = besessen zu haben. Argumentierst Du jedoch, dass Du beim Kreisen eines Joints in geselliger Runde mitgeraucht hast, ohne zu wissen wer der eigentliche Besitzer der Tüte gewesen ist, dürfte Dir der Nachweis von Cannabis-Abbauprodukten im Urin nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Sinnvoll wäre, dass Du - bis auf die Darstellung nicht zu wissen, wer der Joint-Spender dieser geselligen Runde(n) war - von Deinem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch machst und darüber hinaus vielleicht nur noch andeutest, dass Dir die Drogenberatungs-Stunde nichts gebracht hat. (Hat sie den Fakten nach tatsächlich nicht...)

Wenn ich Dir noch einen Rat geben darf: Schau zu, dass Du aus dem Fokus der Ermittler kommst. Meide Plätze, an denen gekifft wird; verzichte auf die Gesellschaft von Konsumenten, denen Du nicht vertrauen kannst. Ich würde Dir auch gerne sagen, dass ich persönlich es für besser halte, dass Du - anstatt zu saufen - kiffst, will es aber anders formulieren: Die Möglichkeit jetzt mal `ne Pause zu machen mit dem Cannabiskonsum ist ein guter Test um zu sehen, ob Du eine stabile Persönlichkeit hast/bist. Wenn Du einen kontrollierten Umgang mit der Substanz pflegst, dann kannst Du auch eine gewisse Zeit darauf verzichten. Ist der Drang zum Stoff jedoch so groß, dass Verzicht unmöglich ist, hast Du ein (echtes) Problem und es wäre gut, wenn Du Dir dann nicht zu Schade bist Hilfe anzunehmen. Du wirst selbst am besten wissen, ob Dein Konsumverhalten kontrolliert - oder aber unkontrolliert ist...(Mach die Beantwortung dieser Frage bitte nicht abhängig von der generellen Cannabis-Verfügbarkeit in Deinem Umfeld). Solltest Du Deine Gebrauchsmuster als problematisch ansehen, gestehe Dir genügend Zeit für eine Veränderung zu. Gedulde Dich, erreiche das 18te Lebensjahr und entscheide Dich dann erneut, ob und welche Substanz Du künftig gebrauchen willst, um zu chillen, zu relaxen oder abzuheben. Wenn Du Dir über Deine Selbsteinschätzung - Problem- oder Nicht-Problem-Konsument - nicht sicher bist, wende Dich erneut an mich und ich schick Dir einen Link mit dessen Hilfe Du Dein Konsumverhalten über die Dauer von 3 Monaten anonym und kostenfrei testen kannst.

Ein Wort noch zu FantaBlue`s Kommentar: Wie kann aus so einem hübschen Gesicht bloß ein so unschönes Statement kommen? Ist Carlos Santana verblödet? Oder Stefan Raab? Christian Ströbele? Moritz Bleibtreu? Udo Lindenberg? Sind die geschätzt 4 Millionen Gebraucher von Cannabis in Deutschland allesamt verblödete und unzurechnungsfähige Hirnis, die in Klapsmühlen gehören?

Kommentar von rawi47 am 28. April 2009 21:55

kompliment, fundiertes und gutes statement


istina
beantwortet von istina am 27. April 2009 23:09
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Gemäß Kriminalpolizei ist zu beachten, dass der THC-Urintestest möglicherweise durch passive Inhalation beeinflusst wird. Drogenurintests können aggressiv oder konservativ eingestellt werden. Bei einer aggressiven Einstellung bezüglich THC wird die Nachweisgrenze (Cutt Off) bei weniger als 50ng/ml festgelegt. Eine solche Einstellung kann bei Menschen die ohne zu Rauchen cannabisrauchhaltige Luft eingeatmet haben (Passivraucher) ein positives Resultat ergeben. Um Passivraucher auszuschließen sollten die Testgeräte mit einem Grenzwert von 50ng/ml konservativ eingestellt werden.

Die Notwendigkeit geeigneter Örtlichkeiten zur Abgabe einer Urinprobe macht oft einen hohen Zeit- und Personalaufwand erforderlich. Gerade bei beobachteter Abgabe ist eine Wahrung der Intimsphäre der getesteten Person unmöglich. Auch kann eine Urinabgabe des Probanden auf vielfältige Art und Weise manipuliert werden, bzw. ist aus verschieden Gründen nicht immer möglich. So ist Urin als Testmedium zum Nachweis eines generellen Drogenkonsums zwar prinzipiell geeignet, aber dennoch nicht praktikabel - und per Gesetz in vielen Ländern nicht gegeben..... dachte immer, man muss auf Bluttest bestehen, vor allem wegen Passivrauchen... naja, wir sind hier um Fragen zu beantworten, nicht um zu urteilen...gg denke zwar, auf die Idee mit ich-bin-nur-passivraucher ist noch niiiiieeeee ironie jemand gekommen...vielleicht hilfts dir trotzdem...;-) ich kiffe zwar nicht, finde aber Alkohol gerade weil gesellschaftl. akzeptiert viel viel schlimmer... okay. mfg


anonym
beantwortet von rawi47 am 27. April 2009 23:03
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war mit meinem sohn beim test, der arzt meinte, im urin ist der nachweis bis zu sechs wochen gerichtesverwertbar, kann aber auch neun wochen nachweisbar sein, in den haaren wird thc eingelagert und ist dann locker drei monate nachweisbar, also runter mit der mähne, und etwas weniger kiffen, wenn es dir schwerfällt, solltest du dir gedanken über den konsum machen


moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 27. April 2009 23:00
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Sei einfach am besagten Termin krank. Vielleicht hilft das.


FantaBlue
beantwortet von FantaBlue am 27. April 2009 22:58
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lass den mist doch einfach.. du verblödest dabei nur


krankovader
beantwortet von krankovader am 27. April 2009 22:58
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also jeden tag ne packung eistee kaufen und in 2 wochen is alles raus....nie ein problem da gewesen :P, ich habe übrigens aufeghört, damit ich meine schule gut schaffe, und es klappt gut...hab auch m it kippen aufgehört und mir gehts besser dennje...^^


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 27. April 2009 22:58
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Auf jeden Fall täglich die Haare rasieren (und nicht nur auf dem Kopf), darin ist es sonst beliebig lange nachweisbar...

Kommentar von 1b16b7b917de7c0bb889640a81c92a82smallTruST0o am 27. April 2009 23:04

Danke für die Antwort aber ich weis nich wieviel mir das bei nem Urintest hilft..


susimwald
beantwortet von susimwald am 27. April 2009 22:56
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Ich hoffe sehr, sie erwischen dich und du fasst eine ordentlich Strafe aus !

Kommentar von 73d8c0f79cf5ca93f287806655998330smallmoccajoghurt am 27. April 2009 22:59

Wie kannst du sowas nur mit vollster Überzeugung sagen? Hast du jemald in deinem Leben gekifft?

Kommentar von 1b16b7b917de7c0bb889640a81c92a82smallTruST0o am 27. April 2009 23:09

Steht oben in meiner Frage oben irgendwo das ich dich nach deiner Meinung gefragt habe?! Ich denke nicht.


magura99
beantwortet von magura99 am 27. April 2009 22:58
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Was geht denn aus dem "Urteil" hervor, wenn du eine oder mehrere der Auflagen nicht erfüllst?


anonym
beantwortet von Paula1234 am 27. April 2009 22:58
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Laß das Kiffen einfach sein. Wer hat dir denn die Strafe aufgebrummt? Das Gericht??? Bestimmt wird, falls die Urinprobe positiv ist, das Jugendamt dieses an die Polizei weiter geben und dann wird da in deiner Akte: drogenabhängig stehen.


anonym
beantwortet von mausi4646 am 27. April 2009 22:57
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Hoffentlich fällt der positiv aus. Hör auf zu Kiffen

Kommentar von 1b16b7b917de7c0bb889640a81c92a82smallTruST0o am 27. April 2009 23:14

Habe ja geschrieben das ich genau das tue oder?


anonym
beantwortet von doris11 am 27. April 2009 22:57
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kopfklatsch aber auf deinem...du lernst wohl nichts dazu...ich hoffe eines auf den Sender....


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